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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5075
VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165 (https://dejure.org/1997,5075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.1997 - 12 B 96.1165 (https://dejure.org/1997,5075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 12 B 96.1165 (https://dejure.org/1997,5075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Erstattungsanspruch für die Gewährung einer Duldung; Vollstreckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 264
  • NVwZ-RR 1999, 704 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 64 (Ls.)
  • InfAuslR 1998, 45
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …

    BVerwG 1 C 33.97 VGH 12 B 96.1165.

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im wesentlichen ausgeführt (NVwZ-RR 1998, 264 = InfAuslR 1998, 45):.

  • VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 1626/11

    Dauer und Reichweite einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Während die obergerichtliche Rechtsprechung zu § 84 AuslG überwiegend die Auffassung vertreten hatte, dass sich die erklärte Verpflichtung nur auf die Geltungsdauer der erteilten Visa erstrecke, weil eine Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG "in unmittelbarem funktionalen Zusammenhang mit einem konkreten Verwaltungsverfahren" stehe und in ihrer Wirkung auf dieses beschränkt sei (vgl. nur Bayerischer VGH, Urteil vom 17.07.1997 - 12 B 96.1165 -, NVwZ-RR 1998, 264), ist das Bundesverwaltungsgericht (…Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.) dem später ausdrücklich entgegen getreten und hat ausgeführt:.
  • VG Trier, 06.11.2015 - 6 K 2120/15

    Kostenerstattung für Lebensunterhalt eines Ausländers

    Folgerichtig endet die Wirksamkeit einer zunächst nicht zu beanstandenden Verpflichtungserklärung, wenn die Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines neuen nicht mehr von einer bestehenden Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden darf (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 21. August 2008 - AN 5 K 08.01116 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 20. November 2001 - 3 A 3320/01 -, NVwZ-RR 2002, 195;… Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 5; ebenso für den Fall eines Rechtsanspruchs auf Duldung: BayVGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 12 B 96.1165 -, NVwZ-RR 1998, 264).
  • VG Würzburg, 28.07.1998 - W 7 K 98.475

    Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97

    Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für …

    Dagegen wird in der Rechtsprechung der Obergerichte (…HessVGH, Urt. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, InfAuslR 1998, 166; BayVGH, Urt. v. 17.7.1997 - 12 B 96.1165 , InfAuslR 1998, 45) in jüngerer Zeit die Auffassung vertreten, die Erstattungspflicht gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AuslG folge unmittelbar aus dem Gesetz und beruhe nicht auf einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtung.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99

    Ausländer; Erstattung; Haftung; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung; …

    1999, 31 = FEVS Bd. 49, 316; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 17.7.1997 - 12 B 96.1165 -, InfAuslR 1998, 45 = info also 1998, 93 = NVwZ-RR 98, 264, ferner HessVGH, Urt. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, ESVGH 48, 25 = NVwZ-RR 1998, 393 = InfAuslR 1998, 166 = DVBl. 1998, 287 ).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 83/03

    Abschiebungskosten; Ausreisekosten; Verpflichtungserklärung; …

    Nicht erheblich ist auch, ob es für die Geltendmachung des Anspruchs aus der Verpflichtungserklärung auf einen Ursachenzusammenhang zwischen dem Ziel der Verpflichtungserklärung und der tatsächlichen Abschiebung ankommt, der insbesondere durch das Asylverfahren unterbrochen worden sein könnte (vgl. dazu etwa Bay. VGH…, Urt. vom 03.03.1998 - 12 B 96.3002, zit. nach juris; Urt. vom 17.07.1997 - 12 B 96.1165, InfAuslR 1998, 45 ff).
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