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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 12.09.2002 - 3 Bf 277/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13283
OVG Hamburg, 12.09.2002 - 3 Bf 277/99 (https://dejure.org/2002,13283)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2002 - 3 Bf 277/99 (https://dejure.org/2002,13283)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2002 - 3 Bf 277/99 (https://dejure.org/2002,13283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwirkung mehrerer Drogendelikte auf § 47 I 2 Ausländergesetz (AuslG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2003, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.09.2002 - 3 Bf 277/99
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 26. Februar 2002 (InfAuslR 2002 S. 338) in einem Fall, in dem die betreffende Klägerin wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, die Ausweisungstatbestände des § 47 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AuslG als erfüllt angesehen.
  • BVerwG, 15.07.1999 - 1 B 49.99

    Veranlassung eines Ausländers zur Tatbegehung durch einen Vertrauensmann der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.09.2002 - 3 Bf 277/99
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art aufwirft, die von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist, im Interesse der Einheit oder Fortbildung der Rechtsprechung der Klärung bedarf und für die erstrebte Rechtsmittelentscheidung erheblich sein wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997 S. 3328; Beschl. v. 15.7.1999 - BVerwG 1 B 49.99 - OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 Bs 204/00 -).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer …

    Denn jedenfalls bei einer allein auf vorsätzlichen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz beruhenden Gesamtfreiheitsstrafe besteht für eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Vorschrift kein Anlass (im Ergebnis ebenso außer dem hier zugrunde liegenden Berufungsurteil: VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. März 2003, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 Bf 277/99 - InfAuslR 2003, 420; vgl. auch - allerdings ohne nähere Begründung - das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2002 - 24 L 2826/01 - InfAuslR 2002, 301).
  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

    Es komme nicht darauf an, ob der Betroffene wegen eines einzigen oder wegen mehrerer Rauschgiftdelikte rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden sei (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 12.09.2002 - 3 Bf 277/99 -, InfAuslR 2003, 420).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener …

    Dass eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe jedenfalls dann ausreicht, wenn die Gesamtstrafe - wie hier - auf Einsatzstrafen für ein vorsätzliches Betäubungsmitteldelikt beruht, entspricht der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.3.2003 - 11 S 525/03 -, NVwZ-RR 2003, 595; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.9.2002 - 3 Bf 277/99 -, InfAuslR 2003, 420; BayVGH, Urteil vom 23.9.2002 - 24 B 02.153 -, InfAuslR 2003, 58).
  • OVG Hamburg, 24.03.2009 - 3 Bf 166/04

    Verstoß einer Ausweisungsverfügung gegen die MRK

    Die Vorschrift des § 53 Nr. 2 AufenthG gilt nicht nur dann, wenn der Betroffene wegen einer einzigen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist, sondern in gleicher Weise auch dann, wenn eine Verurteilung wegen mehrerer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz erfolgt ist (…BVerwG, Urt. v. 31.8.2004, BVerwGE 121, 356 zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.9.2002, InfAuslR 2003, 420).
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