Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4916
BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4916)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4916)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG (2001) § 90
    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr -; Erlass; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermessen; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; Flüchtling; Flüchtling; Gebühr; Gebührenbefreiung; Gebührenerlass; Gebührenerlass bei ...

  • Judicialis

    AuslG (2001) § 90; ; GFK Art. 34

  • Wolters Kluwer

    Erlass bzw. Ermäßigung einer ermessensfehlerfrei reduzierten Gebühr für die Einbürgerung eines Einbürgerungsbewerbers allein wegen seiner Stellung als anerkannter Flüchtling und dessen wirtschaftlicher Lage - Berücksichtigung der Flüchtlingseigenschaft eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 90 S. 3; StAG § 38 Abs. 2 S. 4; GFK Art. 34 S. 2
    D (A), Konventionsflüchtlinge, Einbürgerungsgebühren, Erlass, Minderung, Ermessen, Genfer Flüchtlingskonvention, Wohlwollensgebot, Ermessensreduzierung auf Null

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG (2001) § 90; GFK Art. 34
    Gebührenermäßigung und Gebührenerlass bei Einbürgerung anerkannter Flüchtlinge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 327 (Ls.)
  • InfAuslR 2007, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05
    Gebührenermäßigung und -befreiung aus Gründen der Billigkeit kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (so - zu § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 - AuAS 2003, 251 ).
  • OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Ermäßigung der Verwaltungsgebühr …

    Durch die Möglichkeit einer Gebührenreduktion aus Billigkeitsgründen soll regelmäßig die Möglichkeit geschaffen werden, bei der Gebührenerhebung besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen, etwa dann, wenn die Gebührenerhebung nach Art oder Umfang der Verwaltungstätigkeit im Einzelfall nicht gerechtfertigt erscheint (sachlicher Billigkeitsgrund) oder sie angesichts der wirtschaftlichen Lage des Gebührenschuldners unbillig erscheint (persönlicher Billigkeitsgrund; vgl. BVerwG, Urt. v. 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08

    Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug

    Solche Gründe zu prüfen liegt nahe, wenn die Einbürgerung bei des Bezug von Sozialleistungen durch den Einbürgerungsbewerber erfolgt, ohne dass dies nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 StAG i. d. F. von Art. 6 Nr. 9 Buchst. c. des Gesetzes v. 14.3.2005, BGBl. I. 2005, 721) die Einbürgerung hindert und absehbar ist, dass sich hieran in einem überschaubaren Zeitraum nichts ändern wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205), das allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung oder Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Einbürgerungsgebühr aus Billigkeitsgründen genügen lässt, ohne hierbei im Einzelnen die Art und Weise der Ermittlungdes Regelsatzes in den Blick zu nehmen.

    Im Übrigen hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, von welchem abstrakten Rechtssatz der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205) das Verwaltungsgericht in seinem Urteil abgewichen sein soll.

  • VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung, …

    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2006 - BVerwG 5 C 26.05 - werde ausgeführt, dass durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Gebührenreduktion aus Billigkeitsgründen regelmäßig die Möglichkeit geschaffen werden solle, bei der Gebührenerhebung besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

    Insoweit geht die Kammer unter Zugrundelegung der zum Billigkeitserlass ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006, aaO) davon aus, dass eine sichere Veränderung der finanziellen Situation jedenfalls im Verlaufe des nächsten Jahres zu erwarten sein müsste, um eine außergewöhnliche persönliche Situation des Einbürgerungsgebührenschuldner ablehnen zu können.

    Die Kompliziertheit des hier in Rede stehenden Streitgegenstandes wird auch daran ersichtlich, dass sich bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.11.2006 - BVerwG 5 C 26.05 - (zitiert nach Juris) mit der Problematik der Ermäßigung bzw. Befreiung der Einbürgerungsgebühr beschäftigt hat.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation …

    Zu beachten ist, dass die allgemeinen Regelungen des Gesetzes nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 16. November 2006, - BVerwG 5 C 26.05 -, AuAS 2007, 84).
  • VG Aachen, 15.07.2010 - 6 K 1134/07

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Familienflüchtlingsschutz, …

    Rn. 43 vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, und Beschluss vom 10. Juli 1997 - 1 B 141.97 -, NVwZ 1998, 183 (beide zur Frage der Lebensunterhaltssicherung); BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203, und - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 A 196/04 -, (alle zur Ermäßigung einer Einbürgerungsgebühr); sowie HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 -, a.a.O. (zur Prüfung ausreichender Deutschkenntnisse).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 363/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Studiengebühren für ein Semester …

    Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn davon auszugehen ist, dass die durch einen sachlichen Grund (z. B durch widersprüchliches Verhaltens einer Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung) eintretende Art der Härte nicht dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers entspricht (BVerwG, Urt. v. 16.11.2006, - 5 C 26.05 -, AuAS 2007, 84; Sen., Beschl. v. 8.3.2011 - 2 LA 362/09 - zur Langzeitstudiengebühr; erk. Ger., Beschl. v. 1.2.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275-277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht