Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
OBG-NW § 4; ; OBG-NW § 12; ; FEVG § 3 S. 1; ; FEVG § 4 Abs. 1 S. 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FEVG § 3 S. 1; OBG § 12 Abs. 2; OBG § 4 Abs. 1; FEVG § 4 Abs. 1; AufenthG § 62
D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Amtsgericht, gewöhnlicher Aufenthalt, Ingewahrsamnahme, Polizeigewahrsam - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von Sicherungshaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtschutzbedürfnis in Hinblick auf eine Klage mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe alleine wegen des Wegfalls der effektiven Beeinträchtigung; Ansehung von Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 28.02.2007 - 23 T 727/06
- OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Papierfundstellen
- InfAuslR 2007, 455
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
1) In Nordrhein-Westfalen ist die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach der Sondervorschrift des § 4 Abs. 1 OBG-NW zu bestimmen (im Anschluss an OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201).U.a. hieraus bzw. der inhaltsgleichen Vorgängerregelung sowie dem überkommenen Rechtsverständnis, wie es etwa auch in § 9 Abs. 3 OBG-NW zum Ausdruck kommt, leitet das OVG Münster in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (vgl. grundlegend NVwZ-RR 1998, 201f; zuletzt Beschluss vom 13.02.2007 -18 B 243/07; veröffentlicht in juris) den Schluss ab, dass die Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen den Status von Sonderordnungsbehörden (§ 12 OBG) haben.
Übertragen auf die Frage der Zuständigkeit bedeutet dies, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nicht nach der Bestimmung des § 3 VwVfG-NW, der gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG-NW subsidiär ist, sondern gemäß § 12 Abs. 2 OBG nach § 4 OBG (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201f) richtet.
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) kann das erforderliche Rechtschutzbedürfnis mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe nicht alleine wegen des Wegfalls der effektiven Beeinträchtigung verneint werden. - BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) kann das erforderliche Rechtschutzbedürfnis mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe nicht alleine wegen des Wegfalls der effektiven Beeinträchtigung verneint werden.
- OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Auch der Senat hat sich dieser Sichtweise in anderem rechtlichen Zusammenhang bereits angeschlossen (Senat FGPrax 2004, 306; im Erg. - OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
ebenso OLG Köln NJW 2005, 3361f). - OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für richterliche Entscheidungen über die …
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Allein ein derart weites Verständnis der Vorschrift entspricht dem Zweck des Gesetzes, bei einer bereits eingetretenen und andauernden Freiheitsbeeinträchtigung eine möglichst zeitnahe und effektive gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen, ohne dass es in diesem Zusammenhang auf die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme des Betroffenen ankommt (vgl. hierzu Senat FGPrax 2006, 183, 184). - KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
Abschiebungshaft: Örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Antragstellung
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Ob sich aus dieser tatsächlichen Schlussfolgerung bereits, wie das Landgericht gemeint hat, die rechtliche Folge ergibt, der Betroffene habe seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 4 Abs. 1 S.1, 1.HS FEVG) in C begründet, mag im Hinblick auf die von dem Betroffenen angeführte Entscheidung des Kammergerichts (InfAuslR 2007, 17) zweifelhaft sein, bedarf jedoch letztlich keiner Entscheidung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - 18 B 243/07
Abschiebung Amtshilfe Duldung örtliche Zuständigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
U.a. hieraus bzw. der inhaltsgleichen Vorgängerregelung sowie dem überkommenen Rechtsverständnis, wie es etwa auch in § 9 Abs. 3 OBG-NW zum Ausdruck kommt, leitet das OVG Münster in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (vgl. grundlegend NVwZ-RR 1998, 201f; zuletzt Beschluss vom 13.02.2007 -18 B 243/07; veröffentlicht in juris) den Schluss ab, dass die Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen den Status von Sonderordnungsbehörden (§ 12 OBG) haben. - OLG Frankfurt, 10.07.1991 - 20 W 203/91
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07
Als Anstalt im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich auch ein behördlicher Gewahrsam, insbesondere also ein Polizeigewahrsam zu verstehen, in welchem der Betroffene vor einer ersten Befassung eines Amtsgerichts aufgrund einer behördlicher Entscheidung festgehalten wird (OLG Franfurt OLGZ 1992, 171f; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4.Aufl. § 4 FEVG Rdn.2; vgl.auch OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 - 34 Wx 115/06 -).
- BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung; …
a) In Abschiebehaftsachen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus den jeweiligen Landesregelungen, weil das Aufenthaltsgesetz keine eigenständige allgemeine Regelung der örtlichen Zuständigkeit enthält (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201; Hamm InfAuslR 2007, 455, 456).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".