Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 26.10.2006 - 3 Bs 118/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 15 a Abs. 4 S. 1; AufenthG § 15 a Abs. 1 S. 6; VwGO § 161 Abs. 2
D (A), Duldung, illegale Einreise, länderübergreifende Verteilung, Verteilung, zwingende Gründe, Schwangerschaft, Erledigung der Hauptsache, Kosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; Treffen einer Kostenentscheidung unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes nach billigem Ermessen; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.04.2006 - 9 E 566/06
- OVG Hamburg, 26.10.2006 - 3 Bs 118/06
Papierfundstellen
- InfAuslR 2007, 9
Wird zitiert von ... (5)
- VG Berlin, 24.03.2020 - 24 K 1212.17
Länderübergreifende Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
Die Rechtmäßigkeit einer länderübergreifenden Verteilung nach § 15 a AufenthG setzt voraus, dass die Aufforderung, sich in das betreffende andere Bundesland zu begeben, sofort erfüllt werden kann (wie OVG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2006 - 3 Bs 118/06).Jedenfalls über die Aussetzung der Abschiebung ist jedoch unverzüglich zu entscheiden, so dass eine Verteilungsentscheidung, die nicht sofort umgesetzt werden kann, den gesetzlichen Vorstellungen widerspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 Bs 118/06, juris, Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - 18 B 1789/10
Erheblichkeit des Bestehens einer Haushaltsgemeinschaft zwischen Ehegatten oder …
Rn. 9 Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 Bs 118/06 -, InfAuslR 2007, 9 ; VG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 15 E 143/10 -, juris. - VG Münster, 13.05.2009 - 1 L 162/09
Vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Zuweisung, Verteilung, Schutz von Ehe …
Rn. 7 vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 3 Bs 118/06 -, zitiert nach JURIS. - VG Hamburg, 25.09.2008 - 2 K 1843/08
Zeitpunkt für Einwendungen gegen eine Verteilungsentscheidung
Abgesehen davon, dass die Klägerin jedoch keinerlei ärztlichen Stellungnahmen zu Art, Ursache und Therapiemöglichkeit ihrer gesundheitlichen Probleme beigebracht hat, hätte sie - soweit sie die Verteilungsentscheidung anficht - die der Verteilung entgegenstehenden Umstände vor der Veranlassung der Verteilung nachweisen müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2006, 3 Bs 118/06; Beschl. v. 23.4.2007, 3 Bs 243/06;… Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 15a, Rn. 6). - VG Hamburg, 23.04.2008 - 4 E 891/08
Rechtmäßigkeit einer Verteilungsentscheidung; Schwangerschaft der Ausländerin
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