Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 2016, 396
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15
Rn. 7 Vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - , juris Rn. 56 ff. -.Rn. 10 Vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - , juris Rn. 82 ff. -.
- BGH, 12.08.2015 - StB 8/15
Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15
Rn. 12 Vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15 -, juris Rn. 4. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16
Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15
Das Verfahren wird gemäß § 93 Satz 2 VwGO abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 18 B 895/16 fortgeführt, soweit es sich auf die Regelungen zu 2. (in der Gestalt der Ordnungsverfügung vom 24. September 2013), 3. und 4. der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. August 2013 bezieht. - VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13
Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Asylbewerber ohne …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15
Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 wird wiederhergestellt, soweit es die in der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. August 2013 enthaltene Regelung zu 1. (Ausweisung) betrifft und angeordnet, soweit es die Regelung zu 6. (Versagung der Aufenthaltserlaubnis) anbelangt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16
Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung …
Rn. 42 Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 1. August 2016 - 18 B 627/15 -, juris, ausgeführt, es sei derzeit nicht ersichtlich, dass die Ausweisung durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder Ordnung i.S. von Art. 24 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie gerechtfertigt sei.Rn. 56 Vgl. näher Senatsbeschluss vom 1. August 2016, a.a.O., juris Rn. 3.
Rn. 60 Vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2016, a.a.O., juris Rn. 3.
Rn. 68 Eine auf die Aufenthaltsbeschränkung durchschlagende Änderung der Sach- und Rechtslage resultiert nicht aus dem Umstand, dass der Senat mit Beschluss vom 1. August 2016, a.a.O., die aufschiebende Wirkung der gegen die Ausweisung gerichteten Klage wiederhergestellt hat.
- OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18
Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich …
Jedenfalls einen geringen Beweiswert dürfte man einem Behördenzeugnis grundsätzlich nicht absprechen können (…OVG Koblenz, Beschl. v. 9.8.2018, 7 E 10306/18, juris Rn. 17;… VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2018, 1 S 2071/17, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 1.8.2016, 18 B 627/15, InfAuslR 2016, 396, juris Rn. 12;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.7.2018, AK 32/18, juris Rn. 12 und v. 12.8.2015, StB 8/15, NStZ 2016, 370, juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15 Mit Beschluss vom 1. August 2016 (18 B 627/15) hat der Senat den angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Gestalt des Beschwerdebeschlusses des Senats vom 27. November 2014 (18 B 1134/13) gemäß § 80 Abs. 7 VwGO teilweise geändert.
Rn. 44 Insoweit hat der Senat mit Beschluss vom 1. August 2016 (18 B 627/15) ausgeführt, dass die unionsrechtlich vorgegebenen Versagungsgründe für die einem anerkannten Flüchtling zu erteilende Aufenthaltserlaubnis, die zugleich Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer diesem gegenüber verfügten und zum Verlust des Aufenthaltstitels führenden Ausweisung sind, nicht vorliegen:.
- VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114
Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung
Rn. 31 Auch wenn es sich bei Behördenzeugnissen der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder regelmäßig nur um sekundäre Beweismittel handelt, welche die unmittelbaren Quellen der dort wiedergegebenen Erkenntnisse nicht oder nur unvollständig offenlegen und daher einer vorsichtigen Würdigung und (ggf. im Hauptsacheverfahren) der Heranziehung weiterer zur Verfügung stehender Erkenntnismöglichkeiten bedürfen, nimmt dies den Behördenzeugnissen insbesondere dann nicht den Beweiswert, wenn anhand der Konkretheit und des Umfangs der Ausführungen diese als zuverlässig erachtet werden können und vom Betroffenen nicht substantiiert bestritten werden (…vgl. BVerwG B.v. 10.7.2019 - 1 B 45/19 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 1.8.2016 - 18 B 627/15 - juris Rn. 8 - 11). - VG Köln, 22.11.2016 - 12 K 4682/15 Rn. 171 s. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2016 - 18 B 627/15 -.
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