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   LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01   

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LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01 (https://dejure.org/2002,4672)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2002 - 4a O 33/01 (https://dejure.org/2002,4672)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 4a O 33/01 (https://dejure.org/2002,4672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte gem. § 32 ZPO betreffend die gegen die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige Beklagte; Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung und Schadensersatz wegen schuldhafter Benutzung eines Patentes; Einspruch ...

Papierfundstellen

  • InstGE 3, 54
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Ein Unterlassungsanspruch, der sich gegen eine künftige Verletzungshandlung richtet, setzt eine Begehungsgefahr voraus, d. h. die ernsthafte Besorgnis, dass in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Diese ernsthafte Besorgnis einer bevorstehenden Rechtsverletzung kann begründet sein, wenn entweder die Gefahr einer erstmaligen Verletzungshandlung (Erstbegehungsgefahr) oder die Gefahr der Wiederholung eines schon einmal begangenen Verstoßes besteht (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf).

    Die drohende Verletzungshandlung muss sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, dass eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - xxx; vgl. ferner Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 28).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ - ebenso wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern er schließt auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen bzw. Verfahren ein (vgl. zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild).

    Darin liegt die patentrechtliche Gleichwertigkeit der anderen Mittel, die ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Patents rechtfertigt (BGH, GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild; Benkard/Ullmann, a.a.O., § 14 Rdnr. 128).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Ein Unterlassungsanspruch, der sich gegen eine künftige Verletzungshandlung richtet, setzt eine Begehungsgefahr voraus, d. h. die ernsthafte Besorgnis, dass in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird (vgl. BGH, GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

    Die drohende Verletzungshandlung muss sich dabei in tatsächlicher Hinsicht so greifbar abzeichnen, dass eine zuverlässige Beurteilung unter rechtlichen (hier: patentrechtlichen) Gesichtspunkten möglich ist (vgl. BGH, GRUR 1990, 687, 688 - Anzeigenpreis II; GRUR 1992, 405 - Systemunterschiede; GRUR 1992, 318, 319 - Jubiläumsverkauf; BGH, GRUR 1992, 612, 614 - xxx; vgl. ferner Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 28).

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ - ebenso wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern er schließt auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen bzw. Verfahren ein (vgl. zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild).

    Dabei reicht es für die Bejahung der Äquivalenz allerdings nicht aus, dass mit den ausgetauschten Lösungsmitteln letztlich dieselbe Wirkung wie mit den patentgemäßen Mitteln herbeigeführt wird (BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 1991, 444, 446 - Autowaschvorrichtung).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ - ebenso wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern er schließt auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen bzw. Verfahren ein (vgl. zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ - ebenso wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern er schließt auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen bzw. Verfahren ein (vgl. zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ - ebenso wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern er schließt auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen bzw. Verfahren ein (vgl. zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich eines europäischen Patents gemäß Art. 69 EPÜ - ebenso wie der eines deutschen Patents nach § 14 PatG - nicht nur den wortlautgemäßen bzw. wortsinngemäßen (identischen) Gegenstand, sondern er schließt auch äquivalente (inhaltsgleiche) Ausführungsformen bzw. Verfahren ein (vgl. zu Art. 69 EPÜ: BGH, GRUR 1988, 896, 899 - Ionenanalyse; GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; zu § 14 PatG: BGH, GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1994, 597, 599 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; GRUR 1999, 977, 981 - Räumschild).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    So verstößt nach der Entscheidung "Weichvorrichtung II" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1993, 886) ein Patentinhaber, der im Einspruchsverfahren erklärt, für eine bestimmte Ausführungsform keinen Patentschutz zu begehren, im Verletzungsrechtsstreit aber gleichwohl gegenüber einem am Einspruchsverfahren Beteiligten Ansprüche aus dem Patent wegen dieser Ausführungsform geltend macht, gegen die Grundsätze von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung, wenn seine Erklärung Grundlage für die Erteilung des Patents oder dessen Fassung war und wenn der in Anspruch Genommene auf die Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Patentanmelders vertrauen durfte.
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01
    Dieses Gebot steht gleichwertig neben dem der angemessenen Belohnung des Erfinders; seine Beachtung soll den Schutzbereich des Patents für Außenstehende hinreichend sicher vorhersehbar machen (vgl. hierzu Auslegungsprotokoll zu Art. 69 EPÜ sowie BGH, GRUR 1992, 594, 596 - Mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

  • BGH, 06.11.1990 - X ZR 55/89

    Umfang des Schutzbereichs eines europäischen Patents

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 16945/15

    Patentverletzung durch das Anbieten von Software zur Verwaltung digitaler Bilder

    Gleiches gilt, wenn sich der Beklagte erst kurz vor dem Verhandlungstermin auf Einspruch oder Nichtigkeitsklage eines Dritten beruft (LG Düsseldorf InstGE 3, 54, 59 - Sportschuhsohle) oder die Aussetzung erst nach der mündlichen Verhandlung in einem nicht zugelassenen Schriftsatz geltend gemacht wird (LG München I, Urteil vom 19.05.2011, Az. 7 O 8923/10, Rz. 111 [zitiert nach Juris] - Reifendruckmesssystem).
  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15

    Patentverletzung durch Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

    Gleiches gilt, wenn sich der Beklagte erst kurz vor dem Verhandlungstermin auf Einspruch oder Nichtigkeitsklage eines Dritten beruft (LG Düsseldorf InstGE 3, 54, 59 - Sportschuhsohle) oder die Aussetzung erst nach der mündlichen Verhandlung in einem nicht zugelassenen Schriftsatz geltend gemacht wird (LG München I, Urteil vom 19.05.2011, Az. 7 O 8923/10, Rz. 111 [zitiert nach Juris] - Reifendruckmesssystem).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Aufbausystem zur Erstellung

    Vielmehr ist auch ein zögerliches Verhalten des Verletzers bei der vom Verletzungsgericht zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (LG Düsseldorf, InstGE 3, 54, 58 f. - Sportschuhsohle; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 139 Rdnr. 107; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 140 PatG Rdnr. 11).

    Derjenige, der zögerlich handelt, verdient grundsätzlich nicht den "Schutz" einer Aussetzung (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 3, 54, 59 - Sportschuhsohle).

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - 2 W 7/21

    Unterlassung des Anbietens patentverletzender Gegenstände Antrag auf Verhängung

    Notwendig ist vielmehr ein sich aufgrund einer Gesamtabwägung ergebender wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug (Landgericht Düsseldorf, InstGE 3, 54; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, Kap. A. Rn. 328; Benkard PatG/Scharen, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Denn die späte Einreichung einer Nichtigkeitsklage vermag die Anforderungen an die Aussetzung regelmäßig nur dann zum Nachteil des Beklagten zu verschieben, wenn dem Verletzungskläger dadurch eine angemessene Erwiderung im Nichtigkeitsverfahren abgeschnitten wird (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 3, 54 -Sportschuhsohle; vgl. BGH GRUR 2012, 93 - Klimaschrank).
  • LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 4a O 37/17

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines Patents (hier:

    Eine größere Zurückhaltung bei der Entscheidung für eine Aussetzung ist hier geboten, da die Nichtigkeitsklage erst spät eingereicht wurde (Kammer, InstGE 3, 54 - Sportschuhsole; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 10. Aufl. 2018, Kap. E. Rn. 660).
  • LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17

    Glasflaschenprüfsystem

    Notwendig ist vielmehr ein wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug (Kammer, Urteil vom 05.02.2002 - 4a O 33/01 = InstGE 3, 54; Kühnen, a.a.O., Kap. A. Rn. 250; Benkard PatG/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 71/18

    Schließvorrichtung 2

    Es ist hier hinsichtlich aller Rechtsbestandsangriffe grundsätzlich eine größere Zurückhaltung bei der Entscheidung für eine Aussetzung geboten, da die Nichtigkeitsklage erst spät eingereicht wurde (Kammer, InstGE 3, 54 - Sportschuhsole; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Kap. E. Rn. 724).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2011 - 4b O 139/10
    Derjenige, der zögerlich handelt, verdient nämlich grundsätzlich nicht den "Schutz" einer Aussetzung (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2000 - 2 U 25/98; LG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.2002, Az. 4a O 33/01 - Sportschuhsole, Rz. 143 - zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2020 - 4a O 2/19

    Aufblaswerkzeug mit Kompressoranordnung

    Es ist die Sache des Beklagten eines Verletzungsverfahrens möglichst frühzeitig für klare Verhältnisse zu sorgen (Kammer, InstGE 3, 54 - Sportschuhsole).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2016 - 4a O 135/15

    Backofen-Kochfeld-Anordnung

  • LG Düsseldorf, 18.06.2019 - 4a O 141/17
  • LG Düsseldorf, 06.04.2006 - 4a O 331/03

    Blasensprungdetektor

  • LG Düsseldorf, 27.01.2005 - 4a O 5/04

    Zugschloss

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 4a O 214/09

    Bildstrom

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