Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.08.2002 - 2 W 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19835
OLG Düsseldorf, 07.08.2002 - 2 W 10/02 (https://dejure.org/2002,19835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2002 - 2 W 10/02 (https://dejure.org/2002,19835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2002 - 2 W 10/02 (https://dejure.org/2002,19835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InstGE 2, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 4b O 224/10

    Polyolefin-Former

    Rn. 53 Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die in der Antragstellerin vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen mussten, sie werde ohne gerichtliche Geltendmachung nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02 - Turbolader II, Rn 2 - zitiert nach juris;… Benkard, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn 163).

    Die Patentverletzung als solche, auch wenn sie sich aus der Sicht der Antragstellerin als vorsätzlich begangen darstellt, ist eine solche Tatsache nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02 - Turbolader II, Rn 2 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Der Verletzte wird deshalb in der Regel den Verletzer vor Erhebung der Klage abmahnen müssen, wenn er für den Fall des sofortigen Anerkenntnisses der Kostenfolge des § 93 ZPO entgehen will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02 - Turbolader II, Rn 2 - zitiert nach juris;… Benkard, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn 163).

    Der Grundsatz, dass der Gläubiger eines Unterlassungsanspruches den Schuldner grundsätzlich vor Klageerhebung oder Beantragung einer einstweiligen Verfügung abmahnen muss, wenn er eine Kostenbelastung nach § 93 ZPO vermeiden möchte, gilt nicht nur im Wettbewerbsrecht, denn der Regelungszweck des § 93 ZPO liegt darin, unnötige Prozesse zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02 - Turbolader II, Rn 2 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Rn. 54 Ob eine Abmahnung entbehrlich ist, beurteilt sich nicht nach der Prognose, inwieweit sie tatsächlich erfolgsversprechend sein kann, sondern entscheidend ist vielmehr, ob aus der Sicht des Klägers oder Antragstellers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, eine Verwarnung des Verletzers bei Anlegung eines objektiven Maßstabes für ihn unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02 - Turbolader II, Rn 3 m.w.N.).

    Rn. 55 Unzumutbarkeit ist gegeben, wenn a) die mit einer vorherigen Abmahnung notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen außergewöhnlichen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden von dem Kläger abzuwenden, oder b) sich dem Kläger bei objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeitlang ungestört die Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichem Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02 - Turbolader II, Rn 3 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2012 - 4b O 28/11

    Biaxial orientierte Verbundfolie

    Rn. 25 Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf Unterlassung, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung und Feststellung der Schadenersatzpflicht wegen Patentverletzung ist gegeben, wenn der Kläger aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Beklagten annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 611 ff;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3).

    Eine Abmahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Klägers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er abmahnt oder nicht, bei Anlegung eines objektiven Maßstabs unzumutbar ist (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 611).

    Rn. 26 Unzumutbar ist eine vorgerichtliche Abmahnung, wenn (a) die mit einer vorherigen Abmahnung notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden vom Kläger abzuwenden, (b) sich dem Kläger bei objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeit lang Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichen Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 611) oder (c) die Abmahnung aus Sicht des Klägers von vornherein zwecklos und als bloße Förmelei erscheint, weil nach den gesamten Umständen des Einzelfalls mit definitiver Gewissheit feststeht, dass die Abmahnung den Beklagten nicht zum freiwilligen Einlenken bewegen wird (OLG Düsseldorf InstGE 13, 238 - Laminatboden-Paneele II).

    Zwar könnte die Gefahr einer negativen Feststellungsklage wegen angeblicher Nichtverletzung in einem anderen Mitgliedstaat, der bekanntermaßen langsamer Rechtsschutz gewährt (sog. Torpedo), grundsätzlich zu einem außergewöhnlichen Eilbedürfnis führen, wenn einem Kläger hierdurch ein besonderer Schaden entsteht (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163).

    Überdies ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin die Beklagte nicht wenigstens mit einer so kurzen Frist hätte abmahnen können, dass dieser die Erhebung einer (vermuteten) negativen Feststellungsklage unmöglich gemacht hätte (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II).

  • LG Düsseldorf, 09.06.2011 - 4b O 74/11

    Handgelenkorthese

    Anlass zur Klage auf Unterlassung, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung und Feststellung der Schadenersatzpflicht wegen Patentverletzung ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen mussten, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 93 Rn. 3).

    Die Patentverletzung als solche, auch wenn sie sich aus Sicht des Klägers als vorsätzlich begangene darstellt, ist keine Tatsache im ausgeführten Sinne (OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163).

    Dies ist der Fall, wenn (a) die mit einer vorherigen Abmahnung notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden vom Kläger abzuwenden, oder (b) sich dem Kläger bei objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeit lang Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichen Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten, 4. Aufl., Rn. 448 ff.).

    Zwar könnte die Gefahr einer negativen Feststellungsklage wegen angeblicher Nichtverletzung in einem anderen Mitgliedstaat, der bekanntermaßen langsamer Rechtsschutz gewährt (sog. Torpedo), grundsätzlich zu einem außergewöhnlichen Eilbedürfnis führen, wenn einem Kläger hierdurch ein besonderer Schaden entsteht (OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163).

    Überdies ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin die Beklagte nicht wenigstens mit einer so kurzen Frist hätte abmahnen können, dass dieser die Erhebung einer (vermuteten) negativen Feststellungsklage unmöglich gewesen wäre (OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 - Turbolader II).

  • LG Düsseldorf, 30.08.2016 - 4a O 45/16

    Schließwerkzeugbaugruppe

    Dies ist dann der Fall, wenn eine vorherige Abmahnung aus der Sicht des Klägers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er abmahnt oder nicht, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2002, Az.: 2 W 10/02, Rn. 3 - Turbolader II, zitiert nach juris).

    Im Hinblick auf die vorliegend geltend gemachten Unterlassungs-, Rechnungslegung- und Schadensersatzansprüche ist von einer Unzumutbarkeit einer Abmahnung auszugehen, wenn die mit einer vorherigen Abmahnung notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen außergewöhnlichen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden von dem Kläger abzuwenden, oder wenn sich dem Kläger bei objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeitlang ungestört die Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichem Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2002, Az.: 2 W 10/02, Rn. 4 - Turbolader II, zitiert nach juris).

    Auch in den Fällen, in denen eine schriftliche Abmahnung an dem Sitz des vermeintlichen Verletzers mit der wegen der Komplexität des Sachverhalts im Patentrecht üblichen Stellungnahmefrist von mindestens drei bis vier Wochen (…vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2004, Az.: I-2 W 39/03, Rn. 2 - INTERPACK, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. C., Rn. 26) nicht zumutbar ist, ist dennoch in Erwägung zu ziehen, den Verletzer unter Setzung einer kurzen, ggf. nach Stunden bemessenen, Frist auch mündlich oder auf dem Telekommunikationswege abzumahnen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2002, Az.: 2 W 10/02, Rn. 7 - Turoblader II, zitiert nach juris;… LG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2003, Az.: 4a O 104/03, Rn. 26 - Rahmengestell, zitiert nach juris).

    Nicht ausreichend ist, dass eine Abmahnung mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Leer geht, erforderlich ist vielmehr, dass die Klägerin bei Anlegen eines objektiven Maßstabs bei der Klageerhebung davon ausgehen durfte, dass eine Abmahnung in keinem Fall, das heißt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, erfolglos bleibt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2002, Az.: 2 W 10/02, Rn. 14 - Turoblader II, zitiert nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.05.2011, Az.: I-2 W 13/11, Rn. 2 - Laminatboden-Paneel II, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 26.01.2012 - 4b O 158/11

    Waage mit Unterboden-Kabelaufbewahrung

    Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf Unterlassung, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung und Feststellung der Schadenersatzpflicht wegen Patentverletzung ist gegeben, wenn der Kläger aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Beklagten annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 611 ff;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3).

    Eine Abmahnung ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Klägers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er abmahnt oder nicht, bei Anlegung eines objektiven Maßstabs unzumutbar ist (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 611).

    Unzumutbar ist eine vorgerichtliche Abmahnung, wenn (a) die mit einer vorherigen Abmahnung notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden vom Kläger abzuwenden, (b) sich dem Kläger bei objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeit lang Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichen Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf InstGE 2, 237 - Turbolader II;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. § 139 Rn. 163;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 611) oder (c) die Abmahnung aus Sicht des Klägers von vornherein zwecklos und als bloße Förmelei erscheint, weil nach den gesamten Umständen des Einzelfalls mit definitiver Gewissheit feststeht, dass die Abmahnung den Beklagten nicht zum freiwilligen Einlenken bewegen wird (OLG Düsseldorf InstGE 13, 238 - Laminatboden-Paneele II).

  • LG Düsseldorf, 29.04.2008 - 4b O 280/07

    Gittergewebe

    Der Verletzte wird deshalb in der Regel den Verletzer vor Erhebung der Klage abmahnen müssen, wenn er für den Fall des sofortigen Anerkenntnisses der Kostenfolge des § 93 ZPO entgehen will (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 (238) - Turbolader II; OLG Hamburg, WRP 1995, 1037 (1038);… Benkard, - Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn 163;… Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 139 Rn. 238 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Davon ist auszugehen, wenn entweder die mit einer vorherigen Abmahnung verbundene zeitliche Verzögerung unter Berücksichtigung der im konkreten Fall gebotenen Eilbedürftigkeit nicht hinnehmbar ist, oder sich dem Verletzten bei objektiver Sicht der Eindruck aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeitlang ungestört die Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichen Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237 (238) - Turbolader II; LG Düsseldorf, 4b O 39/04, Beschluss vom 31.03.2004; LG Düsseldorf, InstGE 3, 224 (225) - Abmahnung bei Vindikationsklage, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.01.2004, I-2 W 37/03;… Benkard, - Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn 163;… Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 139 Rn. 238).

  • LG Düsseldorf, 11.02.2021 - 4b O 161/10

    Sprüh-Testsysteme

    Die Patentverletzung als solche, auch wenn sie sich aus Sicht des Klägers als vorsätzlich begangen darstellt, ist keine solche Tatsache (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02, m.w.N.).

    Rn. 253 Ob eine Abmahnung entbehrlich ist, beurteilt sich nicht nach der Prognose, inwieweit sie tatsächlich erfolgsversprechend sein kann, sondern entscheidend ist vielmehr, ob aus der Sicht des Klägers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, eine Verwarnung des Verletzers bei Anlegung eines objektiven Maßstabs für ihn zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2002, Az. 2 W 10/02).

  • LG Düsseldorf, 20.10.2009 - 4b O 250/07

    Ventilbetätigungsvorrichtung

    Der Verletzte wird deshalb in der Regel den Verletzer vor Erhebung der Klage abmahnen müssen, wenn er für den Fall des sofortigen Anerkenntnisses der Kostenfolge des § 93 ZPO entgehen will (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237, 238 - Turbolader II; OLG Hamburg, WRP 1995, 1037, 1038;… Benkard, - Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn 163).

    Tatsachen, die ein solche Unzumutbarkeit begründen könnten, etwa eine besondere Eilbedürftigkeit oder ein missbräuchliches, auf die Abmahnpflicht bauendes Verhalten des Verletzers (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 2, 237, 238 - Turbolader II; LG Düsseldorf, 4b O 39/04, Beschluss vom 31.03.2004; LG Düsseldorf, InstGE 3, 224, 225 - Abmahnung bei Vindikationsklage, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2004, I-2 W 37/03;… Benkard, - Rogge/Grabinski, a.a.O.) hat die Klägerin aber nicht vorgetragen und sind auch nicht ersichtlich.

  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 133/16

    Vakuumzylinder für Ettiketiermaschinen

    Dies ist dann der Fall, wenn eine vorherige Abmahnung aus der Sicht des Klägers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er abmahnt oder nicht, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2002, Az.: 2 W 10/02, Rn. 3 - Turbolader II, zitiert nach juris).

    Im Hinblick auf Unterlassungs-, Rechnungslegung- und Schadensersatzansprüche ist von einer Unzumutbarkeit einer Abmahnung auszugehen, wenn die mit einer vorherigen Abmahnung notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen außergewöhnlichen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden von dem Kläger abzuwenden, oder wenn sich dem Kläger bei objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um mindestens eine Zeitlang ungestört die Verletzungshandlungen begehen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichem Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.2002, Az.: 2 W 10/02, Rn. 4 - Turbolader II, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 2 W 25/05

    Zumutbarkeit der Abmahnung zur Vermeidung der Kostenfolge

    Unzumutbar erscheint eine vorherige Abmahnung nur dann, wenn entweder die hiermit notwendig verbundene Verzögerung unter Berücksichtigung der gerade im konkreten Fall gegebenen außergewöhnlichen Eilbedürftigkeit schlechthin nicht mehr hinnehmbar ist, etwa um besonderen Schaden von der antragstellenden Partei abzuwenden, oder ob sich dem Antragsteller aus objektiver Sicht der Eindruck geradezu aufdrängen musste, der in Anspruch zu nehmende Verletzer baue auf die grundsätzliche Abmahnpflicht und wolle sich diese zunutze machen, um die Verletzungshandlungen mindestens eine zeitlang ungestört fortsetzen zu können und sich gegebenenfalls nach damit erzieltem wirtschaftlichem Erfolg unter Übernahme vergleichsweise niedriger Abmahnkosten zu unterwerfen (Senat, Beschluss vom 7. August 2002 - 2 W 10/02 - Turbolader II [InstGE 2, 237, 238]).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 2 W 18/05

    Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs …

  • LG Düsseldorf, 21.08.2012 - 4a O 9/12

    Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung

  • LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 165/11

    Metallvorwärmung

  • LG Düsseldorf, 20.12.2005 - 4a O 491/05

    Presseerklärung auf dem Messestand

  • LG Düsseldorf, 23.11.2004 - 4a O 305/04

    Pravastatin

  • LG Düsseldorf, 10.04.2003 - 4 O 246/02

    Automatisierte DNA-Amplifizierung

  • LG Düsseldorf, 15.10.2024 - 4b O 94/23

    Wärmetherapiegerät

  • LG Düsseldorf, 12.11.2019 - 4c O 32/18

    Schneidzahnanordnung II

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 177/12

    steriler Container II

  • LG München I, 09.06.2011 - 7 O 2403/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Patentverletzung: Treuwidrige Berufung …

  • LG Düsseldorf, 11.03.2011 - 4b O 147/10

    Laminatböden

  • LG Düsseldorf, 18.12.2009 - 4b O 213/09

    Blutgefäßschließer III

  • LG Düsseldorf, 19.03.2020 - 4b O 62/19

    Kostenwiderspruch

  • LG Düsseldorf, 10.09.2018 - 4a O 8/18

    Besenheide (Sortenschutz)

  • LG Düsseldorf, 11.02.2021 - 4b O 15/20

    Kostenschlussurteil

  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 134/14

    Prozesskosten bei Anerkenntnis

  • LG Düsseldorf, 18.03.2005 - 4b O 459/04

    Polsterumwandlungsmaschine

  • LG Düsseldorf, 29.01.2019 - 4b O 94/18

    Kostenschlussurteil

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 176/12

    steriler Container

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht