Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.08.2004 - I-2 W 5/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InstGE 5, 70
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 01.08.2002 - 4 O 286/01
Schwangerschaftstestgerät
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.2004 - 2 W 5/03
Hiervon entfallen 100,-- Euro auf das Darlehen M vom 11. April 2003 über 3.500,-- Euro, das dem Beklagten zu 2. gegeben worden ist, um ein der Darlehensgeberin auferlegtes Ordnungsgeld zurückerstatten zu können und für das er monatlich 100,-- Euro bei einer Verzinsung von 7 % zurückzahlen muss; die verbleibenden 100,-- Euro betreffen ein Darlehen seiner Arbeitgeberin Incarmed vom 12. Januar 2004 über insgesamt 1.810,06 Euro zur Erstattung der vom Landgericht Düsseldorf in den Kostenfestsetzungsbeschlüssen aus den Verfahren 4 O 409/01 ZV II und 4 O 286/01 ZV II festgesetzten Beträge, auf das der Beklagte zu 2. ebenfalls monatliche Zahlungen von 100,-- Euro bei einer Verzinsung von 7 % leisten muss. - BGH, 09.01.1953 - I ZR 79/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.08.2004 - 2 W 5/03
Die Anordnung nach § 144 PatG und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO haben unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen (vgl. RG, GRUR 1938, 39, 40; BGH GRUR 1953, 123;… Benkard/Rogge, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 144 PatG, Rdnr. 3); insbesondere ist die Streitwertbegünstigung unabhängig von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung.
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 76/08
Herabsetzung des Streitwertes i.R.d. Bemessung einer Verpflichtung des Beklagten …
Der Senat hat bei der Bemessung des Teilstreitwerts berücksichtigt, dass dem Kläger ein gewisses Kostenrisiko, das in einem angemessenen Verhältnis zum normalen Risiko, dem erhöhten Risiko der Gegenpartei und seinen Vermögensverhältnissen steht, verbleiben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - X ZR 57/97, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf InstGE 5, 70). - BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 80/08
Streitwertherabsetzung wegen Vermögenslosigkeit
Der Senat hat bei der Bemessung des Teilstreitwerts berücksichtigt, dass dem Kläger ein gewisses Kostenrisiko, das in einem angemessenen Verhältnis zum normalen Risiko, dem erhöhten Risiko der Gegenpartei und seinen Vermögensverhältnissen steht, verbleiben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - X ZR 57/97, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf InstGE 5, 70). - OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 2 U 108/11 Eine "erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse" ist sogar weniger streng zu beurteilen als die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe (Senat, InstGE 5, 70 - Streitwertermäßigung).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.