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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,915
OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz des Patentinhabers im Verletzungsverfahren nach Nichtigerklärung des Patents

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 1077 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 329
  • InstGE 9, 140
 
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Wird zitiert von ... (227)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Da Z - wovon auch das Bundespatentgericht ausgeht - nicht zu den zuvor von den Verfassern untersuchten Verbindungen gehört, über deren Ergebnisse die Veröffentlichung berichtet, und auch ansonsten dort nicht expressis verbis erwähnt wird, hat sich das Bundespatentgericht für seine Annahme einer neuheitsschädlichen Vorwegnahme auf die Grundsätze der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 330, 332) bezogen und angenommen, dass für den angesprochenen Durchschnittsfachmann - einen erfahrenen organischen oder pharmazeutischen Chemiker, der mit der Struktur und Aktivität noch in der Entwicklung sowie bereits im Gebrauch befindlicher antipsychotischer Wirkstoffe vertraut und in ein Team eingebunden ist, das sich mit dem Auffinden neuer Wirkstoffe und deren Entwicklung befasst und dem auch Pharmakologen und fachlich entsprechend ausgebildete forschende Mediziner angehören (Anlage L 3 Seite 23 Ziffer 4) - der Stoff Z zu denjenigen Abwandlungen der in der Veröffentlichung untersuchten und diskutierten Verbindungen gehört, die für ihn nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift derart nahe liegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als auf ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist.

    Rn. 70 Für seine Annahme, Z sei in der Entgegenhaltung neuheitsschädlich offenbart, hat es sich vielmehr auf die Grundsätze der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" (GRUR 1995, 330) des Bundesgerichtshofs bezogen, die besagen, dass durch eine zum Stand der Technik gehörende Schrift für den Fachmann - über das ausdrücklich Beschriebene hinaus - u.a. eine solche Abwandlung mit offenbart ist, die nach dem Gesamtinhalt der Schrift derart naheliegend ist, dass sie sich dem Fachmann bei aufmerksamer Lektüre ohne Weiteres erschließt, weil er die Abwandlung unbewusst in Gedanken gleich mitliest.

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Nach der - im Verfahren diskutierten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1988, 447 - Fluoran) besagt der Umstand, dass eine chemische Verbindung unter eine vorveröffentlichte Formel fällt, für die Neuheitsfrage noch nichts.
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Art. 50 Abs. 1 TRIPS ist zwar nicht unmittelbar anwendbar, aber zur Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Rechtes mit heranzuziehen (BGH GRUR 2002, 1046, 1048 - Faxkarte).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1982 - 2 U 67/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Es ist jedoch mit Sicherheit zu erwarten, dass das Nichtigkeitsurteil im Berufungsverfahren keinen Bestand haben wird, wobei es nicht einmal darauf ankommt, dass die Beweislast für den mangelnden Rechtsbestand des Verfügungspatents bei den Nichtigkeitsklägerinnen liegt, weshalb jeder Zweifel darüber, ob der Stand der Technik die patentgeschützte Verbindung offenbart oder nahegelegt hat, zur Abweisung der Nichtigkeitsklage und zur Aufrechterhaltung des Verfügungspatents führt (vgl. BGH GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Mitt 1999 362 - Herzklappenprothese).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1993 - 2 W 97/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Soweit der Nichtigkeitskläger seinen Angriff auf das Klagepatent nicht, ohne dass der Nachlässigkeitsvorwurf angebracht ist, auf neue, von den mit der Sache befassten Stellen bisher unberücksichtigte und erfolgversprechende Gesichtspunkte stützt, ist an eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zum Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens lediglich dann zu denken, wenn das Verletzungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass die im Rechtsbestandsverfahren ergangene Entscheidung ersichtlich unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329, 331;… Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 720).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Rn. 48 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 - O……), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Senat, InstGE 9, 140, 145 - O……).

    Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt aber in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechtes hinlänglich gesichert ist (Senat, InstGE 9, 140, 146 - O………).

    Die Einschätzung der Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung vornehmen (Senat, InstGE 9, 140, 146 - O……).

    Rn. 58 Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - O……..).

    Anderes gilt von Verfassungs wegen nur dann, wenn die Entscheidung über die Vernichtung des Verfügungspatents erkennbar fehlerhaft ist und deswegen sicher abgesehen werden kann, dass sie im nächsten Rechtszug aufgehoben werden wird (Senat, InstGE 9, 140, 147 f. - O……..).

    Sie wird sich nur gewinnen lassen, wenn die Erfindung einen technischen Gegenstand betrifft, den das Verletzungsgericht anhand des Sachvortrages der Parteien mit seiner eigenen Sachkunde sicher beurteilen kann (Senat, InstGE 9, 140, 147 f. - O……….).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz;… Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).

    Rn. 29 Dringlichkeit erfordert, dass der Antragsteller mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ungebührlich lange zugewartet und hierdurch zu erkennen gegeben hat, dass er seine Rechte nur zögerlich verfolgt und eines umgehenden Verbots tatsächlich nicht bedarf (BGH GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker: OLG Köln BeckRS 2016, 09601).

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