Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - I-2 U 90/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- d-prax.de
Rapid Prototyping
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 718 Abs. 1
Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Korrigieren einer vorinstanzlich fehlerhaften Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit vor einer zweitinstanzlichen Sachentscheidung als Zweck des § 718 Zivilprozessordnung (ZPO); Festsetzung der Vollstreckungssicherheit i.H.d. Streitwertes als allgemein gebräuchliche ...
Papierfundstellen
- InstGE 9, 47
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 20.90
Rechtsweg - Gewerbesteuermeßbescheid - Beschwer - Zeitpunkt - Haftungsschuldner - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07
Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 264; OLG Koblenz, RPfl 2004, 509;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO; Groeger, NJW 1994, 431, 432). - OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05
Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07
Denn es entspricht einer - soweit ersichtlich - allgemein gebräuchlichen Praxis der Verletzungsgerichte, die Vollstreckungssicherheit, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen darüber hinausgehenden Schaden bestehen, in Höhe des Streitwertes festzusetzen (vgl. Senat, NJOZ 2007, 451, 455). - OLG Koblenz, 08.03.2004 - 14 W 184/04
Rechtsmittel zur Festsetzung einer Avalprovision; Kosten der Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07
Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 264; OLG Koblenz, RPfl 2004, 509;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO; Groeger, NJW 1994, 431, 432). - OLG Köln, 17.11.1999 - 6 U 162/99
Anhebung der Sicherheitsleistung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07
Soweit in der Rechtsprechung (OLG Köln, GRUR 2000, 253 - Anhebung der Sicherheitsleistung) und Literatur (…Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 718 Rn. 2) eine gegenteilige Auffassung vertreten wird, schließt sich der Senat dem aus den nachfolgenden Gründen nicht an. - OLG Karlsruhe, 29.01.1987 - 16 UF 73/86
Vorläufig; Vollstreckbarkeit; Unterhalt; Zahlung; Scheidung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07
Jegliche Erwägungen darüber und jegliche Prognose dazu, ob das Rechtsmittel durchgreifen wird, verbieten sich im Vorabentscheidungsverfahren nach § 718 ZPO (allgemeine Meinung; vgl. nur OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 496;… MK, aaO;… Stein/Jonas, aaO, § 718 Rn. 4;… Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 718 Rn. 1).
- LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18
Decodierverfahren für Videosignale
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
Decodierverfahren für Datensignale
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im …
Insoweit ist auch von der Beklagten nicht vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass das Landgericht entsprechenden Vortrag der Beklagten in erster Instanz übergangen hätte (vgl. zu § 718 ZPO: OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47; BeckRS 2008, 17095 - Zahnimplantat; GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. H. Rn. 66, S. 721;… Lackmann in Musielak, ZPO, 13. Aufl. § 718 Rn. 1).
- LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung …
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17
Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des …
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 103/15
Lichtemittierende Vorrichtung 1
Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- LG Düsseldorf, 07.02.2025 - 4c O 49/23 Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).
- OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
Streamingdienst - Vorabentscheidung des Berufungsgerichts über die Heraufsetzung …
Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (…Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9;… Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12;… Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.). - LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18
Kraftfahrzeugschloss
Rn. 205 Ist hiervon abweichend zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008 - I-2 U 90/07, BeckRS 2008, 17095;… Urteil vom 03.07.2008 - I-2 U 7/08, Rn. 12 bei juris).Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritten ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008 - I-2 U 90/07, BeckRS 2008, 17095).
- LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18
Decodierer
- LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 15/17
Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der zu …
- OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - 6 U 82/18
Drucker - Bemessung der Höhe der Vollstreckungssicherheit in einem …
- LG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4c O 58/22
Spannungsregler
- LG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4c O 59/22
- OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19
Voraussetzung eines Vollstreckungsschutzantrags
- OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
- LG Düsseldorf, 20.11.2018 - 4b O 70/18
TDMA-System-Verfahren I
- LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 71/18
Schließvorrichtung 2
- LG Düsseldorf, 20.11.2018 - 4b O 43/17
TDMA-System-Verfahren
- OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
Festsetzung von Teilsicherheiten
- OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11
Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages
- OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
Strahlungsregler (Teilurteil)
- LG Düsseldorf, 31.03.2009 - 4b O 56/08
Portionenkapsel
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