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   BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55   

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https://dejure.org/1955,254
BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55 (https://dejure.org/1955,254)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1955 - 5 StR 104/55 (https://dejure.org/1955,254)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1955 - 5 StR 104/55 (https://dejure.org/1955,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied zwischen der Tötung eines Schlafenden und der eines Kleinstkindes unter dem Gesichtspunkt der Heimtücke - Aufrechterhaltung der Ehe als niedriger Beweggrund für eine Tötung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 216
  • NJW 1955, 1524
  • JA 1999, 284
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51
    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
    Heimtückisches Verhalten gegenüber einem schutzbereiten Dritten setzt nicht voraus, daß der Täter dessen Arglosigkeit herbeiführt; es genügt, daß er sie ausnutzt (im Anschluß an BGH 1 StR 191/51 vom 22.5.1951 = LM Nr. 5 zu § 211 StGB).

    Er sieht von besonderen Sicherungsmaßnahmen für die Zeit seines Schlafens ab, wenn und weil er demjenigen vertraut, der seinen Schlafraum teilt oder sonst zu ihm Zutritt hat (vgl BGH 1 StR 191/51 vom 22.5.1951 = LM Nr. 5 zu § 211 StGB).

    Es ist anerkannt, daß der Täter gegenüber dem Opfer selbst heimtückisch handelt, wenn er dessen Arglosigkeit bewußt ausnutzt, ohne daß es darauf ankommt, ob er sie bewußt herbeigeführt oder bestärkt hat (vgl BGH 1 StR 191/51 vom 22.5.1951 = LM Nr. 5 zu § 211 StGB).

  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
    An der Rechtsprechung, daß der Täter einem ganz kleinen Kind gegenüber in der Regel nicht heimtückisch handeln kann, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen (BGHSt 4, 11), wird festgehalten.

    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet und es deshalb nicht fähig sei, anderen Vertrauen entgegenzubringen (BGHSt 3, 332 [BGH 25.11.1952 - 1 StR 477/52]; 4, 11) [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52].

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
    Lag in ihr aber nur ein Totschlag, so könnte der nachträgliche Mordversuch von diesem nicht aufgezehrt werden, sondern würde mit ihm in Tatmehrheit stehen, wie der 4. Senat bereits für das Verhältnis einer fahrlässigen Tötung mit einer nach Setzung der Todesursache versuchten vorsätzlichen Tötung angenommen hat (4 StR 51/55 vom 31.3.1955).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
    Für die innere Tatseite kommt es darauf an, ob die Angeklagte sich im Augenblick der Tat der Schutzbereitschaft und der Arglosigkeit ihres Mannes bewußt war (vgl BGHSt 6, 120).
  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52

    Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen -

    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet und es deshalb nicht fähig sei, anderen Vertrauen entgegenzubringen (BGHSt 3, 332 [BGH 25.11.1952 - 1 StR 477/52]; 4, 11) [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52].
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
    Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet und es deshalb nicht fähig sei, anderen Vertrauen entgegenzubringen (BGHSt 3, 332 [BGH 25.11.1952 - 1 StR 477/52]; 4, 11) [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52].
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der Straftatbestand wird weiterhin dadurch eingeengt, daß die Arglosigkeit nur gegenüber einem Menschen ausgenutzt werden kann, der selbst oder mit Hilfe Dritter dem Angriff auf sein Leben entgegentreten könnte, falls er oder ein schutzbereiter Dritter nicht durch das Verhalten des Täters in Sicherheit gewiegt worden wäre (BGHSt 4, 11 (12f); 8, 216 (218f)); vgl auch OGHSt 1, 87 (90); 2, 173 (178)).

    Bedenklich mag es auch erscheinen, daß der Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 216) für die Frage, ob Heimtücke anzunehmen ist, darauf abgestellt hat, ob eine Mutter, die ihr Kind mit einem Schlafmittel tötet, dieses Mittel dem Opfer unvermischt eingibt oder der Nahrung beimengt.

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Heimtücke setzt nicht voraus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers selbst bewußt herbeiführt oder bestärkt (BGHSt 8, 216, 219; 18, 87, 88; 27, 322, 324; BGH LM § 211 StGB Nr. 5), indem er es z.B. in eine Falle lockt (vgl. BGHSt 22, 77, 79).

    aa) Sie beziehen sich zunächst auf die Fallgestaltung, daß das Opfer bei Arglosigkeit vor dem Einschlafen im schlafenden Zustand getötet wird (vgl. BGHSt 8, 216, 218; 23, 119, 121; BGH LM § 211 StGB Nr. 5; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67).

    Wer sich arglos zum Schlaf niederlegt, sieht von besonderen Sicherungsmaßnahmen für die Zeit seines Schlafes ab, wenn und weil er demjenigen vertraut, der seinen Schlafraum teilt oder sonst Zutritt zu ihm hat (BGHSt 8, 216, 218).

    Der Bundesgerichtshof hat die Ausnutzung der Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten anstelle der Arglosigkeit des Opfers bisher nämlich zur Begründung der Heimtücke nur in Fällen ausreichen lassen, in denen es um die Tötung eines wehrlosen Kleinkindes geht, bei dem die Wahrnehmungsfähigkeit naturgemäß noch unausgebildet ist (BGHSt 3, 330, 332; 4, 11, 12; 8, 216, 218).

    Im übrigen hat die Rechtsprechung gerade im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung eines Kleinkindes wiederholt darauf hingewiesen, daß allein die Ausnutzung von dessen natürlicher Wehrlosigkeit das Heimtückemerkmal nicht erfüllt (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218).

    Sie würde die Ergebnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Frage stellen, welche die Ausnutzung allein der Wehrlosigkeit des Opfers für eine heimtückische Tötung gerade nicht ausreichen läßt (BGHSt 4, 11, 12 f.; 8, 216, 218; 19, 321, 322; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62).

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Arglos ist, wer sich zumindest zu dieser Zeit von diesem Täter keines Angriffs versieht (BGH LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGHSt 7, 218, 221; 8, 216, 219).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Es hat im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass beim Angriff auf das Leben eines bewusstlosen Erwachsenen Heimtücke vorliegen kann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGHSt 8, 216, 218; 18, 37, 38; 32, 382, 387 f.).

    Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).

    Für das Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte - ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGHSt 8, 216, 219).

    Auch steht der Annahme von Heimtücke nicht entgegen, dass dem Angeklagten selbst eine besondere Schutzpflicht gegenüber dem Tatopfer oblag (vgl. BGHSt 8, 216, 219).

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Unter diesem Blickpunkt billigt schon BGH LM § 211 StGB Nr. 5 die Verurteilung wegen Mordes (vgl. ferner BGHSt 8, 216, 218 [BGH 07.06.1955 - 5 StR 104/55]; BGH, Urt. vom 15. Mai 1956 - 5 StR 112/56 bei Pfeiffer/Maul/ Schulte, StGB, S. 531 unten).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts handelt ein Täter gegenüber seinem Opfer auch schon dann heimtückisch, wenn er dessen Arglosigkeit nur bewusst ausnutzt, ohne dass es darauf ankommt, ob er sie bewusst herbeigeführt oder bestärkt hat (BGHSt 8, 216, 219).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Begriff der Heimtücke auf etwas Heimliches hindeutet, man eine böse Absicht aber nur vor jemanden verheimlichen kann, der an sich in der Lage ist, sie wahrzunehmen (BGHSt 4, 11; 8, 216, 218).

    Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Ausnahme der prinzipiellen Ausklammerung kleiner Kinder aus dem Anwendungsbereich des Mordmerkmals der Heimtücke dann zu machen ist, wenn der Täter schutzbereite Dritte ausschaltet, um dann die Tötung des nicht mehr behüteten Kindes ungehindert begehen zu können (vgl. BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ-RR 2006, 43).

    Allerdings ist schützender Dritter auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung nur derjenige, der den Schutz des Kindes übernommen hat und ihn im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil er dem Täter vertraut (vgl. BGHSt 8, 216, 219; MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 42).

  • LG Oldenburg, 06.06.2019 - 5 Ks 1/18

    Ex-Pfleger Högel für 85 weitere Morde verurteilt

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit eines Dritten für seine Tatbegehung ausnutzt (BGHSt 8, 216, 219).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12

    Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an

    Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Heimtücke nicht auf eine Arg- und Wehrlosigkeit des Kleinkindes abgestellt, da dieses aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig war (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 2 StR 261/52, BGHSt 4, 11, 13), sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 218; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1962 - 1 StR 299/62, BGHSt 18, 37, 38).

    Schutzbereiter Dritter ist vielmehr jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 219; BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339 f.).

  • BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07

    Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt

    Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder es deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).
  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 132/20

    Wertung des heimtückischen Handelns einem Kleinstkind gegenüber mangels

    Zwar kann bei der Tötung von Kleinkindern die Heimtücke in der Ausnutzung der Arglosigkeit schutzbereiter Dritter liegen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38; vgl. auch BGHSt 3, 330, 332; 8, 216, 219), worauf sich das Landgericht bezieht (...).

    Allerdings ist schützender Dritter nur derjenige, der den Schutz des Kindes übernommen hat und ihn im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil er dem Täter vertraut (vgl. BGHSt 8, 216, 219).

  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

  • LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18

    Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg

  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97

    Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05

    Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit

  • LG Wuppertal, 04.11.2021 - 25 Ks 3/21

    Solinger Kindermorde: Mutter muss wegen Mordes an fünf ihrer Kinder lebenslang in

  • LG Kiel, 11.04.1969 - 2 Ks 1/68

    Vergasung von Juden mittels 'Gaswagen'

  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

  • LG Düsseldorf, 12.01.1973 - 8 Ks 3/70

    Erschiessung von Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern sowie von Insassen

  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 69/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 32/63

    Auswirkungen des Fehlens eines Tatmotivs auf den Tatbestand des Mordes -

  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 45/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 187/70

    Totschlag in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Aufhebung eines Urteils,

  • LG München I, 10.05.1968 - 2 Ks 1/68

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung von geisteskranken oder

  • LG München I, 12.03.1965 - 112 Ks 2/64

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Tötung tausender Geisteskranker mittels

  • BGH, 19.11.1965 - 2 StR 415/65

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub - Ablehnung

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