Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1957 - V C 594.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1958, 59
- JR 1958, 154
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
Rechtsmittel
Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob nach dem im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtshofs Bebenhausen geltenden Recht - außer der in § 2 des Gesetzes zur Änderung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof und vor den Verwaltungsbehörden vom 17. Oktober 1950 (Reg.Bl. S. 301) vorgesehenen Rechtsbeschwerde für den Fall der Untätigkeit der Behörde - eine Rechtsbeschwerde mit dem Ziel zulässig ist, die Verwaltung zur Vornahme einer Amtshandlung zu verpflichten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1957 [DÖV 1958 S. 59]). - BVerwG, 29.11.1961 - V C 7.60
Rechtsmittel
Unerweislichkeit liegt indessen nur dann vor, wenn eine - durch richterliche Würdigung der übrigen Beweismittel nicht ausräumbare - Ungewißheit bestehenbleibt, nachdem sämtliche Erkenntnisquellen vom Gericht ausgeschöpft worden sind (Urteile vom 18. April 1956 [BVerwGE 3, 245] , vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154] und vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 68.58 - [DVBl. 1960, 36]). - BVerwG, 08.11.1961 - V C 216.59
Rechtsmittel
Dabei wird zu beachten sein, daß das verwaltungsgerichtliche Verfahren zwar keine Beweislast im Sinne des Zivilprozesses könnt, daß aber die Ungewißheit über eine Tatsache, die nach Erschöpfen der Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts verbleibt, zu Lasten desjenigen geht, der aus ihr Ansprüche herleiten will (Urteile vom 18. April 1956 [BVerwGE 3, 245] , vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154] und vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 68.58 - [DVBl. 1960, 36]).
- BVerwG, 25.10.1961 - V C 169.59
Rechtsmittel
Die Ungewißheit über eine Tatsache, die nach Erschöpfen der gerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten verbleibt, geht jedoch zu Lasten desjenigen, der aus ihr Ansprüche herleiten will (Urteile vom 18. April 1956 [BVerwGE 3, 245], vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154] undvom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 68.58 -[DVBl. 1960, 36]). - BVerwG, 11.01.1961 - V C 219.59
Rechtsmittel
Will ein Geschädigter nicht Gefahr laufen, daß die Ungewißheit über eine Tatsache, die nach Erschöpfen der dem Gericht bekannten Erkenntnismöglichkeiten verbleibt, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwGE 3, 245; Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154]), so muß er auch in einem Verfahren, das vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht wird, die nur ihm bekannten Tatsachen und Erkenntnismöglichkeiten dem Gericht mitteilen. - BVerwG, 07.10.1959 - V C 68.58
Rechtsmittel
Kann aber trotz Ausschöpfens der möglichen Erkenntnisquellen nicht festgestellt werden, daß eine bestimmte Dienstleistung des Klägers oder ein bestimmtes Geschehnis die Ursache für seine Festnahme gewesen ist, so geht diese Ungewißheit, die nach Erschöpfen der Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts verbleibt, nach den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu Lasten desjenigen, der aus der nicht beweisbaren Tatsache Ansprüche herleiten will (Urteile vom 18. April 1956 [BVerwGE 3, 245] undvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154]). - BVerwG, 31.08.1961 - VIII B 173.60
Rechtsmittel
Bei der Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht weder Kritik noch Wohlwollen vermissen lassen, wie das vom Kläger bezeichneteUrteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - = ROW 1958, 83 und DÖV 1958, 59 verlangt. - BVerwG, 08.06.1960 - V B 22.60
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt entschieden: Nach den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geht die Ungewißheit über eine Tatsache, die nach Erschöpfen der Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts verbleibt, zu Lasten desjenigen, der Ansprüche aus ihr herleiten will (BVerwGE 3, 245 undUrteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154]). - BVerwG, 13.01.1960 - V C 33.58
Rechtsmittel
Eine etwa noch verbleibende Unklarheit über den Grund der Verhaftung des Klägers, die sich nicht beheben läßt, weil eine zulässige und begründete Verfahrensrüge hinsichtlich der Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht vom Kläger nicht erhoben worden ist, geht nach den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu Lasten desjenigen, der aus der nicht bewiesenen Tatsache Ansprüche herleiten will - also hier zu Lasten des Klägers - (Urteile vom 18. April 1956 [BVerwGE 3, 245] , vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154] und vom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 68.58 - [DVBl 1960, 36]). - BVerwG, 05.11.1959 - V B 141.59
Rechtsmittel
Daß aber die Ungewißheit über eine Tatsache, die nach Erschöpfen der Erkenntnisnmöglichkeiten des Gerichts verbleibt, zu Lasten desjenigen geht, der aus ihr Ansprüche herleiten will, ist ein von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannter Grundsatz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, den auch der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung anwendet (vgl. u.a. Urteile vom 18. August 1956 [BVerwGE 3, 245], vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 594.56 - [DÖV 1958, 59 = JR 1958, 154] undvom 7. Oktober 1959 - BVerwG V C 68.58 -). - BVerwG, 11.07.1958 - V B 78.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.03.1958 - V C 335.57
Rechtsmittel
- BDH, 11.12.1958 - I D 43/57
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 11.05.1956 - IX a VGL 412/55
- BVerwG, 12.07.1957 - IV C 323.56
- BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
Papierfundstellen
- JR 1958, 154
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
Da die vom Kläger erhobene Klage trotz des - unzureichenden - nur auf Aufhebung der ablehnenden Verwaltungsbescheide lautenden Klagantrags in Wirklichkeit, auf Verpflichtung der Ausgleichsbehörde zur Feststellung des geltendgemachten Hausratverlustes und Gewährung der erstrebten Hausratentschädigung, also Vornahme eines Verwaltungsaktes, gerichtet ist, hat auch das Revisionsgericht die Rechtsänderung zu berücksichtigen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]). - BVerwG, 29.05.1957 - V C 388.56
Auszug aus BVerwG, 11.09.1957 - IV C 323.56
Der Begriff der "Umstände" stellt, wie der für das Vertriebenen-, Flüchtlings-, Evakuierten- usw. Recht zuständige V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29. Mai 1957 - V C 388.56 - ausgesprochen hat, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar; seine Auslegung ist also der Nachprüfung im Revisionsverfahren zugänglich.
- BVerwG, 25.07.1960 - VIII CB 66.60
Rechtsmittel
Deshalb bedarf es keiner Klärung, daß Personen, die außerhalb des Vertreibungsgebietes einen oder mehrere Wohnsitze hatten, nicht unter § 1 Abs. 2 Nr. 4 BVFG fallen (vgl. auch dasUrteil vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 323.56 - [JR 1958 S. 154]). - BVerwG, 30.07.1960 - III C 156.60
Feststellung eines Kriegssachschadens an Gegenständen der Berufsausübung - …
Damit hatte der Kläger gleichzeitig eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten beantragt, weil eine lastenausgleichsrechtliche Anfechtungsklage, die sich gegen die Versagung beantragter Leistungen richtet, gleichzeitig auch auf eine entsprechende Verpflichtung der Ausgleichsbehörden gerichtet ist (BVerwG IV C 323.56 vom 11. September 1957, BVerwG III C 278.57 vom 9. Juli 1959). - BVerwG, 10.07.1962 - III C 38.62
Rechtsmittel
Die Klägerin hat nicht auf Feststellung ihrer Erwerbsunfähigkeit geklagt, wobei dahingestellt bleiben kann, ob eine solche Klage als zulässig zu erachten wäre, sondern hat gegen die ihren Antrag auf Unterhaltshilfe ablehnenden Entscheidungen der Ausgleichsbehörden die Anfechtungsklage des § 338 LAG mit der darin enthaltenen Leistungsklage erhoben (vgl. dazu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 323.56 [S. 5] - und vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 278.57 -); es bedarf insbesondere noch, wie schon ausgeführt, der Entscheidung hinsichtlich des Zeitraums vom Tage dar Antragstellung bis zum 31. Mai 1957 und über die Anrechenbarkeit des unter Raubbau an der Gesundheit erzielten Arbeitseinkommens für den ganzen in Betracht kommenden Zeitraum.
dejure.org
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