Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.1970 - I B 96.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.10.1970 - IV A 101/69
- BVerwG, 29.12.1970 - I B 96.70
Papierfundstellen
- JR 1971, 258
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.02.1965 - VII C 77.64
Gesamtstruktur - Unternehmen - Überwachung - Meister - Handwerkliche …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1970 - I B 96.70
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 77.64 - (BVerwGE 20, 263) ab.Die Frage, ob ein gewerbliches Unternehmen als Handwerks- oder als Industriebetrieb geführt wird, ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BVerwGE 17, 223 und 230 sowie die in BVerwGE 20, 263 zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts).
Die in BVerwGE 20, 263 betonte Abhängigkeit jeder Entscheidung von den Umständen des einzelnen Falles läßt im vorliegenden Rechtsstreit eine über die in dieser Entscheidung festgelegten Grundsätze hinausgehende Förderung der Rechtsentwicklung bei der Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk im Baugewerbe nicht erwarten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in BVerwGE 20, 263 die mit der Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie im Baugewerbe zusammenhängenden grundsätzlichen Rechtsfragen allerdings mit anderem Ergebnis als das zuvor ergangene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt.
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 129.60
Verpflichtung einer Handwerkskammer zur Löschung eines Eintrags aus der …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1970 - I B 96.70
Die Frage, ob ein gewerbliches Unternehmen als Handwerks- oder als Industriebetrieb geführt wird, ist bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BVerwGE 17, 223 und 230 sowie die in BVerwGE 20, 263 zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1970 - I B 96.70
Diese Frage wird erst geprüft, nachdem die Revision aus einem der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten und von der Beschwerde geltend gemachten Gründe zugelassen worden ist (Beschluß vom 16. Juni 1970 - BVerwG I B 44.70 -).
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …
Ist aber eine Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden, so gewinnt sie nicht notwendig dadurch wieder grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, daß ein Tatsachengericht von dieser Rechtsprechung abweicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 96.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 79). - BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 37.02
Kriterien für die Abgrenzung des Industriebetriebes zum Handwerksbetrieb - …
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 96.70 - (GewArch 1971, 85) betont, dass aus dem vorgenannten Urteil nicht der Schluss zu ziehen sei, dass jedes baugewerbliche Unternehmen von einer bestimmten Größe und einer bestimmten Beschäftigtenzahl an der Industrie zuzurechnen sei. - VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16
Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren; …
Ob zum Beispiel die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ernst zu nehmender Kritik ausgesetzt gewesen ist oder seit deren Ergehen neue bedeutsame Gesichtspunkte zutage getreten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.12.1970 - I B 96.70 -, BayVBl 1971, 423;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 10), ist dem Zulassungsvorbringen dementsprechend nicht zu entnehmen.
- BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …
Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden, gewinnt sie jedenfalls nicht dadurch wieder grundsätzliche Bedeutung, dass ein Tatsachengericht von der bestehenden Rechtsprechung in einem Einzelfall abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2000 - BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 2000, 457; Beschluss vom 29. Januar 1970 - BVerwG 1 B 96.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 79 - nur Leitsatz -). - BVerwG, 11.06.2002 - 4 B 31.02
Zulässigkeit einer Hinterlandbebaung - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ist eine Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden, gewinnt sie jedenfalls nicht dadurch wieder grundsätzliche Bedeutung, dass Tatsachengerichte von der so geklärten Rechtsprechung abweichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2000 - BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 2000, 457; Beschluss vom 29. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 96.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 79, nur Leitsatz). - BVerwG, 20.03.1973 - I C 11.70
Inaugenscheinnahme eines vergleichbaren Handwerkbetriebes zur Erfüllung der …
1964, 249, 251] undvom 12. Februar 1965 - BVerwG VII C 77.64 - [BVerwGE 20, 263, 267 [BVerwG 12.02.1965 - VII C 77/64]], Beschluß vom 29. Dezember 1970 - BVerwG I B 96.70 - [GewArch.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1970 - I B 27.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.02.1968 - 141 VIII 67
- BVerwG, 31.08.1970 - I B 27.68
Papierfundstellen
- JR 1971, 258
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 27.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine Berufungsschrift zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der eigenhändigen Unterschrift des Berufungsklägers oder seines Prozeßbevollmächtigten bedarf (BVerwGE 2, 190; 13, 141 [BVerwG 27.10.1961 - IV C 92/61]; Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 140.65 - [NJW 1966, 1043], jeweils mit weiteren Hinweisen).Hierauf kommt es bei der Prüfung, was für ein Schriftstück dem Erfordernis der 'schriftlich einzulegenden Berufung' entspricht, mindestens ebensosehr an wie auf die Frage der Bestimmbarkeit des Absenders" (BVerwGE 13, 141 [143]).
- OLG Düsseldorf, 10.11.1961 - 2 Ws 328/61
Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 27.68
Auch nach dem zu § 314 StPO ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. November 1961 (NJW 1962, 551), auf den sich der Kläger beruft, wäre bei dieser Sachlage der Wahrung der Schriftform nicht genügt. - BVerwG, 30.07.1955 - I B 25.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 27.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine Berufungsschrift zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der eigenhändigen Unterschrift des Berufungsklägers oder seines Prozeßbevollmächtigten bedarf (BVerwGE 2, 190; 13, 141 [BVerwG 27.10.1961 - IV C 92/61]; Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 140.65 - [NJW 1966, 1043], jeweils mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 14.02.1966 - IV B 140.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 27.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine Berufungsschrift zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der eigenhändigen Unterschrift des Berufungsklägers oder seines Prozeßbevollmächtigten bedarf (BVerwGE 2, 190; 13, 141 [BVerwG 27.10.1961 - IV C 92/61]; Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 140.65 - [NJW 1966, 1043], jeweils mit weiteren Hinweisen).
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