Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1373 (Ls.)
- JR 1980, 82
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
Eine solche Erklärung kann daher in der Hauptverhandlung nicht als Urkunde verlesen werden (Senat, Urteil vom 6. April 1994 - 2 StR 76/94, NStZ 1994, 449; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 Ss 117/88, NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82). - BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten …
Nichts anderes gilt, wenn die niederschreibende Person der Verteidiger ist (wie hier: OLG Celle NStZ 1988, 426; im Grundsätzlichen unklar: OLG Hamm JR 1980, 82 m.abl.Anm. Fezer). - OLG Hamm, 26.08.2025 - 3 ORs 29/25
Einlassung des Angeklagten; verlesene Erklärung; Beweisantrag
4 St 42/88">NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urt. v. 27.3.1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82).
- BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07
Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum; …
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349;… Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100;… Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45;… Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.;… Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48;… Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60;… vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403). - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
Selbst wenn der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, dürfen diese nur dann als Einlassung eines Angaben verweigernden Angeklagten verwertet werden, wenn durch Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt wird, daß der Angeklagte diese Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BayObLG VRS 60, 120; OLG Hamm JR 1980, 82 mit Anmerkung Fezer). - OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht
Soweit in der Rechtssprechung in der Vergangenheit entschieden worden ist, dass ein Tatsachenvortrag des Verteidigers in einem Beweisantrag (BGH NStZ 1990, 447), schriftliche Äußerungen des Verteidigers zur Tatbeteiligung des Angeklagten (BGH NStZ 1994, 184f) oder prozessuale Erklärungen des Verteidigers (OLG Hamm JR 1980, S. 82) nicht als Einlassung des Angeklagten gewertet durften, unterscheiden sich die aufgeführten Entscheidungen dadurch, dass dort der Angeklagte jeweils die Einlassung zur Sache verweigert hatte. - KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen …
4 St 42/88">NStZ 1988, 426; OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1979 - 4 Ss 2376/78, JR 1980, 82). - OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02
Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten
b) Letztgenannte Auffassung von einer nur unter gewissen Bedingungen möglichen Verwertung von Erklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten wird überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm StV 2002, 187, 188; VRS 57, 427f = JR 1980 82f mit kritischer Anmerkung Fezer; BayObLG VRS 60 (1981), 120, 121;… vgl. auch Gollwitzer in LR, StPO, 25. Aufl. Rdnr. 15 a.E. zu § 261 m.w.N.) vertreten. - BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94
Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit
Danach konnten in diesen Fällen ein Tatsachenvortrag des Verteidigers in einem Beweisantrag (BGH NStZ 1990, 447), schriftliche Äußerungen des Verteidigers zur Tatbeteiligung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93; OLG Celle NStZ 1988, 426) oder prozessuale Erklärung des Verteidigers (OLG Hamm JR 1980, 82) nicht als Einlassung des Angeklagten gewertet werden. - OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen …
Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl. - OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88
Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche …
- OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96
Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer …
- BayObLG, 29.08.2002 - 1 ObOWi 317/02
Anforderungen an die Rüge der unzulässigen Bezugnahme auf eine Einlassung - …
- BGH, 30.06.1980 - AnwSt (R) 2/80
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Zulassung …
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