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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6848
OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96 (https://dejure.org/1996,6848)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.1996 - 2 Ss 42/96 (https://dejure.org/1996,6848)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 1996 - 2 Ss 42/96 (https://dejure.org/1996,6848)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 53, 193 ; StPO § 264 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 103
  • JR 1997, 521
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei Äußerungen eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (vgl. OLG Hamburg, NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 75/12

    Unzulässige Schmähkritik sowie unlautere Herabsetzung eines anderen Anwalts in …

    Der erhobene Vorwurf des "gewerblichen Prozessbetruges" hat mit sachlicher Auseinandersetzung und der Wahrung von Parteirechten nichts mehr zu tun (vgl. dazu OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …

    Letzteres ist in der Rechtsprechung beispielsweise in der Bezeichnung eines als Zeuge vernommenen Polizeibeamten als "bedenkenloser Berufslügner" gesehen worden (Hans. OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103 f.).
  • BGH, 08.07.2025 - 6 StR 224/25

    Strafzumessung (Grundsätze der Strafzumessung: Umstände, persönliche Schuld, …

    Dessen Anwendung ist auch bei Verleumdungen in Fällen der Rechtsverteidigung nicht ausgeschlossen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14), soweit diese - etwa durch den Vorwurf einer uneidlichen Falschaussage - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen darstellen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 3196, 3198; BGH…, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14; Beschluss vom 21. September 2017 - 1 StR 268/17, StV 2018, 162; HansOLG Hamburg, JR 1997, 521 mit Anm. Foth; Löffelmann, JR 2015, 492, 493).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 6 U 173/11

    Gerichtliche Überprüfbarkeit herabsetzender Äußerungen in Anwaltsschriftsätzen …

    Ein solcher Vorwurf hat mit sachlicher Auseinandersetzung und der Wahrung von Parteirechten nichts mehr zu tun (vgl. dazu OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 103).
  • LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
    In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei der Äußerung eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (OLG Hamburg NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).
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