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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17239
VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97 (https://dejure.org/1998,17239)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.12.1998 - VerfGH 103/97 (https://dejure.org/1998,17239)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 (https://dejure.org/1998,17239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2000, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97
    Art. 15 Abs. 1 VvB verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass das Gericht die Rechtslage mit den Parteien erörtert, sie auf alle möglicherweise maßgeblichen Umstände hinweist oder vor dem Erlass seiner Entscheidung darlegt, welchen Sachverhalt und welche Rechtsauffassung es seiner Entscheidung zugrundelegt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1998 - VerfGH 102/97 - und vom 25. April 1996 - VerfGH 69, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 ; ebenso zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse wird allerdings zugelassen und entspricht einer am Rechtsstaatsgedanken orientierten Auslegung des Verfahrensrechts, wenn hierdurch die Verletzung groben prozessualen Unrechts, wie z. B. eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs, beseitigt wird ( vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - in Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97
    Rn. 16 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren (vgl. etwa Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97
    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 -).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97

    Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse wird allerdings zugelassen und entspricht einer am Rechtsstaatsgedanken orientierten Auslegung des Verfahrensrechts, wenn hierdurch die Verletzung groben prozessualen Unrechts, wie z. B. eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs, beseitigt wird ( vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - in Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum …

    15 Abs. 1 VvB garantiert den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass einer Entscheidung zu äußern; er verbietet demnach zugleich, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen den Verfahrensbeteiligten zuvor keine Äußerungsgelegenheit gegeben wurde (vgl. z. B.: Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101 f.).

    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsdarstellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 und vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101 m. w. N., st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch …

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1998 - VerfGH 103/97 - JR 2000, 101).
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