Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 20 W 173/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7249
OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 20 W 173/96 (https://dejure.org/1997,7249)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.1997 - 20 W 173/96 (https://dejure.org/1997,7249)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 1997 - 20 W 173/96 (https://dejure.org/1997,7249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Grundstückkaufvertrages unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Baugenehmigungen für das geplante Vorhaben erteilt werden; Ablehnung der Beurkundung durch den Notar, weil die Rechtsbeständigkeit einer bereits erteilten Baugenehmigung nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 726 Abs. 1 794 Abs. 1 Nr. 5 795
    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1997, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01

    Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Das voraussichtliche Unterliegen eines Beteiligten genügt als Billigkeitsgrund für eine Kostenauferlegung aber etwa dann nicht, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen abhängig gewesen wäre (vgl. zu Vorstehendem Senat FamRZ 1993, 84/86; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1997, 496/497; Rohs/Rohs a.a.O. § 156 Rdn. 88, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

    Anders als im Zivilprozeß (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) kann die Überbürdung der außergerichtlichen Kosten nicht allein mit dem Unterliegen eines Beteiligten begründet werden (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1997, 496/497; Jansen § 13a Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht