Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.02.2000 - 23 W 569/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5896
OLG Hamm, 09.02.2000 - 23 W 569/99 (https://dejure.org/2000,5896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2000 - 23 W 569/99 (https://dejure.org/2000,5896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 23 W 569/99 (https://dejure.org/2000,5896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenklage; Erste Stufe; Zweite Stufe; Rechtszug; Abrechnung; Vergleich

  • Anwaltsblatt

    § 15 BRAGebO

  • Judicialis

    BRAGO § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren bei Stufenklage - Vergleich in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Fortführung des Zahlungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 112
  • JurBüro 2000, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.09.1998 - 11 W 2282/98

    Gebühren eines Rechtsanwalts ; Bestätigung eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2000 - 23 W 569/99
    Der Gegenansicht (vgl. OLG München MDR 1998, 1501 f; LG Berlin Rpfleger 99, 239 ff) ist allerdings einzuräumen, daß nach einem landgerichtlichen Grundurteil - wie auch hier nach einem Teilurteil über die erste Stufe einer Stufenklage - der Prozeß in erster Instanz nicht durch ein abschließendes Urteil beendet ist und möglicherweise sogar unabhängig vom Berufungsverfahren in erster Instanz fortgeführt werden kann.
  • LG Berlin, 11.12.1998 - 84 T 732/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenurteil und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2000 - 23 W 569/99
    Der Gegenansicht (vgl. OLG München MDR 1998, 1501 f; LG Berlin Rpfleger 99, 239 ff) ist allerdings einzuräumen, daß nach einem landgerichtlichen Grundurteil - wie auch hier nach einem Teilurteil über die erste Stufe einer Stufenklage - der Prozeß in erster Instanz nicht durch ein abschließendes Urteil beendet ist und möglicherweise sogar unabhängig vom Berufungsverfahren in erster Instanz fortgeführt werden kann.
  • OLG Koblenz, 19.02.1997 - 14 W 83/97

    Gebührenentscheidung bei Fortsetzung eines landgerichtlichen Verfahrens nach

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2000 - 23 W 569/99
    Schließlich ist ohne Bedeutung, daß die Zurückverweisung auf einem Vergleichsschluß beruht (vgl. Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O., § 15 BRAGO Rdn. 5, Riedel/Sußbauer/Fraunholz, a.a.O. § 15 BRAGO Rdn. 3, Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. 1.2 zum Stichwort "Zurückverweisung") und nicht ausdrücklich erfolgt ist (OLG Celle a.a.O.; OLG Koblenz, JurBüro 1997, 642).
  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    Teilweise wird die Vorschrift auf diesen Fall für anwendbar gehalten (OLG Bamberg, JurBüro 1969, 735; OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1672; OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 1193; OLG Zweibrücken, JurBüro 1990, 479; OLG Düsseldorf (10. ZS), JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe (Rheinschifffahrtsobergericht), JurBüro 1996, 135; OLG Düsseldorf (12. ZS), JurBüro 1997, 364; OLG Koblenz, JurBüro 1997, 642; OLG Oldenburg (2. ZS), OLGR 2000, 61; OLG Hamm, JurBüro 2000, 302; Gebauer/Schneider, BRAGO, § 15 Rdn. 23; Gerold/Schmidt/Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., Stichworte "Grundurteil" 2.2 und "Zurückverweisung" 1.2; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 15 BRAGO Rdn. 6; MünchKomm-ZPO/Musielak, 2. Aufl., § 304 Rdn. 38; Musielak/Grandel, aaO, § 538 Rdn. 39; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3; Zöller/Herget, aaO, § 304 Rdn. 28 und § 538 Rdn. 63; Groll, JurBüro 1996, 286; Mümmler, JurBüro 1983, 1193; ders., JurBüro 1984, 1672; ders., JurBüro 1987, 1041; ders. JurBüro 1990, 339; ders., JurBüro 1990, 480).
  • OLG München, 04.02.2011 - 11 W 160/11

    Rechtsanwaltsgebühren nach Zurückverweisung im Rahmen einer Stufenklage:

    b) Eine Zurückverweisung im gebührenrechtlichen Sinn liegt aber auch dann nicht vor, wenn das Rechtsmittelgericht das die Stufenklage insgesamt abweisende Urteil der ersten Instanz (oder wie hier der ersten und zweiten Instanz) aufhebt und selbst zur Auskunftserteilung verurteilt (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, a.a.O., § 21 Rn. 6; a. A.: OLG Köln OLGR 2007, 396; AnwK-RVG/N. Schneider, 5. Auflage, § 21 Rn. 23; im Fall eines Vergleichs vor dem Rechtsmittelgericht: OLG Hamm JurBüro 2000, 302).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht