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Rechtsprechung
   KG, 01.06.2007 - 12 U 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31168
KG, 01.06.2007 - 12 U 2/07 (https://dejure.org/2007,31168)
KG, Entscheidung vom 01.06.2007 - 12 U 2/07 (https://dejure.org/2007,31168)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 12 U 2/07 (https://dejure.org/2007,31168)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01

    Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des …

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 12 U 2/07
    Rn. 10 Will der Wartepflichtige eine Mithaftung des Bevorrechtigten damit begründen, dieser hätte den Unfall durch rechtzeitige unfallverhütende Reaktion vermeiden können, so muss er darlegen und beweisen, dass sich der Bevorrechtigte durch überhöhte Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder sich im Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Vorfahrtsverletzung in einer solchen Entfernung vom Kollisionsort befand, dass eine unfallverhütende Reaktion überhaupt möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteile vom 14. November 2002 - 12 U 140/01 - KGR 2003, 235 = VRS 105, 104 = NZV 2003, 575 und vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - KGR 2003, 20 = VRS 103, 406 = NZV 2003, 378).
  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 12 U 2/07
    Rn. 10 Will der Wartepflichtige eine Mithaftung des Bevorrechtigten damit begründen, dieser hätte den Unfall durch rechtzeitige unfallverhütende Reaktion vermeiden können, so muss er darlegen und beweisen, dass sich der Bevorrechtigte durch überhöhte Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder sich im Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Vorfahrtsverletzung in einer solchen Entfernung vom Kollisionsort befand, dass eine unfallverhütende Reaktion überhaupt möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteile vom 14. November 2002 - 12 U 140/01 - KGR 2003, 235 = VRS 105, 104 = NZV 2003, 575 und vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - KGR 2003, 20 = VRS 103, 406 = NZV 2003, 378).
  • KG, 13.05.1976 - 22 U 167/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem durch eine …

    Auszug aus KG, 01.06.2007 - 12 U 2/07
    Rn. 9 Dabei ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass ein Eingreifen der "Lückenrechtsprechung" nur dann in Betracht kommt, wenn der Vorfahrtberechtigte sich einer erkennbaren Verkehrslücke in Höhe einer Kreuzung oder Einmündung nähert (vgl. KG, Urteil vom 13. Mai 1976 - 22 U 167/76 - VersR 1977, 157).
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