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   BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72   

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BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72 (https://dejure.org/1974,115)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1974 - IV C 32.72 (https://dejure.org/1974,115)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1974 - IV C 32.72 (https://dejure.org/1974,115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 49
  • NJW 1975, 403
  • DNotZ 1976, 157
  • BauR 1974, 409
  • KStZ 1975, 10
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 124.63
    Auszug aus BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72
    Dies hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, als er über Streitigkeiten des Erschließungsbeitragsrechts zu entscheiden hatte, in seinem Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 124.63 - (BVerwGE 18, 102 [103]) wie folgt klargestellt: "Nach dem Erschließungsbeitragsrecht des Bundesbaugesetzes entsteht die Beitragspflicht für ein Grundstück nur einmal.
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    Wird das Grundstück nach Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Steuerforderung veräußert, haftet das Grundstück weiterhin (BVerwGE 77, 38 = NJW 1987, 2098; BVerwG KStZ 1975, 10; Troll/Eisele, GrStG 8. Aufl. § 12 Rn. 3).
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Das schon zu diesem Zeitpunkt entstehende Beitragsschuldverhältnis besteht von da an zu Lasten des (oder der) Beitragspflichtigen (Urteil des Senats vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 S. 1 [2 ff.]).

    Danach ist beitragspflichtig derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides - dies mit Rücksicht auf einen etwa zwischenzeitlich eingetretenen Eigentümerwechsel, vgl. dazu Einzelheiten in dem erwähnten Urteil des Senats vom 20. September 1974 a.a.O. - Eigentümer (oder Erbbauberechtigter) des Grundstücks ist.

    Dabei sind sie im Umfang ihrer Einwendungen nicht durch den schon vorher dem einen Miteigentümer zugegangenen Bescheid beschränkt, und zwar auch nicht dadurch, daß der Zeitpunkt dieses Zuganges gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 BBauG die Beitragspflichtigen - im Hinblick auf einen etwaigen Eigentums Wechsel - der Person nach bestimmt (vgl. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - a.a.O.).

    Dieser Zugriff setzt allerdings, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - (UA S. 12/14) entschieden hat, den Erlaß eines Duldungsbescheides voraus.

  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann allerdings die persönliche Beitragspflicht, nachdem sie durch einen wirksamen Beitragsbescheid in der Person des Eigentümers entstanden ist, nicht durch spätere Ereignisse wie den Eigentumsübergang und die Bekanntgabe eines weiteren Beitragsbescheids an den neuen Eigentümer nochmals - als eine neue Pflicht des neuen Eigentümers - entstehen (BVerwGE 47, 49 [52]).

    Sie entfällt danach insbesondere dann, wenn der Beitragsbescheid nicht bestandskräftig geworden ist, sondern auf einen Rechtsbehelf hin mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung bzw. Bekanntgabe aufgehoben wird, weil in diesem Zeitpunkt eine sachliche Beitragspflicht nicht bestand; in Fällen dieser Art darf die Gemeinde später, wenn die Voraussetzungen für eine Heranziehung erfüllt sind, bei einem zwischenzeitlichen Eigentumswechsel (nur) denjenigen heranziehen, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des neuen Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist (BVerwGE 47, 49 [55]).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Die Beitragspflicht entsteht regelmäßig - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - im Zeitpunkt der "endgültigen Herstellung" der Anlage und zwar "voll ausgebildet"; sie entsteht in diesem Zeitpunkt in bestimmter Höhe, kann auch der Höhe nach nicht mehr geändert werden und ist deshalb schon geeignet, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen (vgl. Urteile des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 [S. 27] und vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 [S. 5]).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Denn in diesem Zeitpunkt ist die "Beitragsforderung der Gemeinde schon vor Geltendmachung der entsprechenden Abgabenforderung durch den Beitragsbescheid derartig voll als Anspruch ausgestaltet, daß sie das Beitragsschuldverhältnis in bezug auf das Grundstück und gegenüber dem nach § 134 Abs. 1 BBauG Beitragspflichtigen begründet und zum Beispiel schon den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzt (vgl. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1, S. 5).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Inzwischen entspricht es zudem der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß der Lauf der Verjährungsfrist erst mit dem Entstehen der Beitragspflicht beginnt (Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32/72] [53]) und daß diese Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entstehen kann (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Schon die endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist daher grundsätzlich geeignet, kraft Gesetzes ein abstraktes Beitragsschuldverhältnis und damit eine abstrakte Beitragspflicht in bezug auf ein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenes Grundstück sowie einen noch unbestimmten und zu dieser Zeit möglicherweise auch noch nicht bestimmbaren persönlichen Schuldner, den Beitragspflichtigen, entstehen zu lassen (u.a. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32/72] [52 f.]).
  • OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12

    Zur Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke

    Schon die endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist daher grundsätzlich geeignet, kraft Gesetzes ein abstraktes Beitragsschuldverhältnis und damit eine abstrakte Beitragspflicht in bezug auf ein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenes Grundstück sowie einen noch unbestimmten und zu dieser Zeit möglicherweise auch noch nicht bestimmbaren persönlichen Schuldner, den Beitragspflichtigen, entstehen zu lassen (u.a. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 (52 f.)).

    Auch die Person des persönlich Erschließungsbeitragspflichtigen kann sich nach Entstehung der Vorteilslage (und damit des abstrakten Beitragsschuldverhältnisses) und vor Bekanntgabe des Bescheides noch ändern (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. September 1974 - IV C 32.72).

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    In diesem Zeitpunkt ist die Beitragsforderung der Gemeinde - schon vor Geltendmachung der entsprechenden Abgabenforderung durch den Beitragsbescheid - derartig voll als Anspruch ausgestaltet, daß sie das Beitragsschuldverhältnis in bezug auf das Grundstück und gegenüber dem nach § 134 Abs. 1 BBauG Beitragspflichtigen begründet und z.B. schon den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzt (vgl. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 [S. 5]).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Sicher ist nämlich, daß sich ein solches Verbot allenfalls auf eine zweite Veranlagung zu ein und demselben Beitragsbetrag beziehen könnte (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 ).
  • VG Potsdam, 01.09.2008 - 9 K 2401/05

    Anschlussbeitragsrecht - Entstehen der persönlichen Beitragspflicht, lastenfreier

  • BVerwG, 07.01.1986 - 8 B 40.85

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung einer Divergenzrüge - Zeitpunkt

  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheids durch eine rückwirkende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 9 B 21.09

    Persönliche Beitragspflicht; sachliche Beitragspflicht; Einmaligkeit des

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 127.83

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei gemeindeeigenem Grundstück

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

  • VG Cottbus, 11.02.2020 - 6 K 2979/17
  • VG Gießen, 08.12.1998 - 2 G 182/98

    ABLÖSUNGSVERTRAG; ABLÖSUNGSVEREINBARUNG; ERSCHLIEßUNGSBEITRAG; ÖFFENTLICHES

  • VG Berlin, 29.07.1980 - 13 A 127.79

    Erlass von Erschließungsbeiträgen; Erfordernis eines öffentlich-rechtlichen

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag; Entstehen der persönlichen Beitragspflicht bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - 4 M 94/09

    Zur Person des Beitragspflichtigen im (landesrechtlichen) Beitragsrecht bei einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05

    Vollstreckung

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 5 B 1466/14

    Abwasserbeitrag

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12

    Abgaberecht: Erlass von Säumniszuschlägen

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

  • BVerwG, 18.11.1993 - 8 B 203.93

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche

  • BVerwG, 27.08.1987 - 8 B 80.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 B 150.86

    Bestandskraft von Bescheiden über die Festsetzung von Aussetzungszinsen - Rüge

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen eins

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1989 - 2 S 1987/87

    Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

  • BGH, 07.11.1975 - V ZR 23/74

    Entstehungszeitpunkt des Erschließungsbeitrags

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2002 - 1 L 85/01
  • BGH, 08.02.1991 - V ZR 14/90

    Kauf eines Erbbaurechts - Verpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem

  • VG Berlin, 09.03.2011 - 13 A 191.07

    Erschließungsbeitragspflicht bei grundbuchrechtlicher Eintragung als Eigentümer

  • VG Berlin, 05.02.1988 - 13 A 231.86

    Dingliche Haftung für einen Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitrag als

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