Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 6; ; KAG § 10 Abs. 6 S. 2; ; KAG § 10 Abs. 8
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Satzungsrechtliche Verschonungsregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Vorausleistungen auf einen wiederkehrenden Ausbaubeitrag für öffentliche Verkehrsanlagen; Bedingungen der Beitragspflicht; Beachtlichkeit besonderer Anforderungen auf Grund der Rückwirkung der ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 04.09.2006 - 4 K 1662/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 814 (Ls.)
- BauR 2007, 1613
- KStZ 2008, 33
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Schließlich müsste eine Verschonung des Hausgrundstücks des Klägers auch daran scheitern, dass nach der Rechtsprechung des Senats (6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP) eine zeitweise Beitragsbefreiung i.S.d. § 10 Abs. 8 KAG, also eine Verschonung, lediglich für solche Grundstücke gilt, die allein zu den in § 10 Abs. 8 KAG genannten Verkehrsanlagen, für die in der Vergangenheit Erschließungsbeiträge oder einmalige Beiträge gezahlt wurden, Zufahrt oder Zugang nehmen können, nicht hingegen für Grundstücke, die zusätzlich von Straßen erschlossen werden, für deren Ausbau die Erhebung wiederkehrender Beiträge angezeigt ist.Diese Zugangsmöglichkeit konkretisiert den in § 7 Abs. 2 S. 1 KAG allgemein als Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage formulierten Sondervorteil, den die Beitragserhebung voraussetzt (OVG RP, 6 C 10464/02, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Da diese 4. Änderungssatzung rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt wurde, muss sie den besonderen Anforderungen genügen, die das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133 = NJW 2004, 739) für Rechtsnormen aufgestellt hat, die den Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegen, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist. - BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Bei einem Mischgebiet - wie hier - ist ein Grundstück bereits dann erschlossen, wenn die für eine Wohnnutzung ausreichende Möglichkeit gegeben ist, mit Personen- und kleinen Versorgungsfahrzeugen bis an die Grenze des Grundstücks bzw. bis zu dessen Höhe heranzufahren und es von dort aus zu betreten (BVerwG, 9 C 4/05, NVwZ 2007, 81).
- BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Unterschiedliche Festsetzungen für ein und dieselbe Fläche scheiden nämlich als wirksamer Beitrag zur Ordnung der baulichen oder sonstigen Nutzung aus, wenn sie sich gegenseitig ausschließen (BVerwG, 4 B 55/01, BRS 64 Nr. 29; BVerwG, 4 BN 36/03, NVwZ 2003, 1391). - BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Sie mussten vielmehr mit einer solchen Satzungsänderung rechnen, weil mit ihr eine rechtlich zweifelhaft gewordene Norm rückwirkend ersetzt worden ist (vgl. hierzu BVerwG, IV C 45.74, BVerwGE 50, 2 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04
Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Dass noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen selbst nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein können und die Grundstückseigentümer auch nicht als so genannte Hinterlieger der nächsterreichbaren öffentlichen Straße beitragspflichtig sind, hat der Senat bereits entschieden (6 A 12155/04.OVG, KStZ 2006, 58, ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Vielmehr hängt die Frage, welcher Zugang nach Art und Beschaffenheit möglich sein muss, von der Nutzbarkeit - also nicht von der tatsächlichen, sondern von der zulässigen Nutzung - des Grundstücks ab (OVG RP, 6 A 10158/06.OVG, KStZ 2006, 171, ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90
Feldweg; Wirtschaftsweg; Erschließung; Weg; Erschließungsfunktion; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Ein in sich widersprüchlicher Bebauungsplan ist insoweit nichtig (vgl. OVG RP, 10 C 10228/90.OVG, BRS 52 Nr. 16, ESOVGRP). - BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 55.01
Anforderungen an die planerische Erfassung einzelner Unterarten von Nutzungen; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Unterschiedliche Festsetzungen für ein und dieselbe Fläche scheiden nämlich als wirksamer Beitrag zur Ordnung der baulichen oder sonstigen Nutzung aus, wenn sie sich gegenseitig ausschließen (BVerwG, 4 B 55/01, BRS 64 Nr. 29; BVerwG, 4 BN 36/03, NVwZ 2003, 1391). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07
Der Senat hat wiederholt entschieden (6 A 10411/00.OVG, AS 28, 435 = KStZ 2001, 115 = NVwZ-RR 2001, 597, ESOVGRP; 6 A 10984/05.OVG, ESOVGRP), dass die bei einer Heranziehung zum wiederkehrenden Ausbaubeitrag erforderliche, dauerhaft gesicherte Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit zu einer öffentlichen Verkehrsanlage bei bebauten Hinterliegergrundstücken auch durch ein zivilrechtliches Notwegerecht an einem Straßenanliegergrundstück vermittelt werden kann, wenn das Grundstück zu seiner bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung auf eine Verbindung zu einer öffentlichen Straße dauerhaft angewiesen ist, anders als mit Hilfe des Notwegerechts die notwendige Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit aber nicht hat. - OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2002 - 6 A 10419/02
Eine nicht lediglich wegen Grunderwerbes notwendig gewordene Schlussvermessung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08
Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und …
Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10323/07.OVG, KStZ 2008, 33, ESOVGRP) hängt die Frage, welcher Zugang nach Art und Beschaffenheit möglich sein muss, von der Nutzbarkeit des Grundstücks ab (OVG R-P, 6 A 10158/06.OVG, KStZ 2006, 171, ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung
Nur wenn sich eine Gemeinde für eine solche Verschonungsregelung entschieden hat, darf sie nach der erstmaligen Herstellung und der Widmung einer neuen, weiteren Verkehrsanlage auf eine Verschonung auch der dort liegenden Grundstücke nur verzichten, wenn besondere Umstände eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. OVG RP, 6 A 10323/07.OVG, KStZ 2008, 33, ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15
Anbaubestimmung; Anliegergrundstück; Aufwandsverteilung; Ausbau; Ausbaubeiträge; …
Ein solches Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 BGB besteht als Befugnis zur Inanspruchnahme fremden Eigentums nur, wenn ein bebautes Grundstück zu seiner bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung auf eine Verbindung zu einer öffentlichen Straße dauerhaft angewiesen ist, anders als mit Hilfe des Notwegerechts die notwendige Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit aber nicht hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 A 10323/07.OVG -, KStZ 2008, 33, juris; OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 6 A 10984/05.OVG -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender …
Rn. 22 Aus dem Senatsurteil vom 12. Juni 2007 (- 6 A 10323/07.OVG -, KStZ 2008, 33) kann nichts hiervon Abweichendes gefolgert werden. - OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag; …
Hierzu reicht bei einem wohngenutzten Grundstück - soweit sich aus dem Bebauungsplan nichts Abweichendes ergibt - in aller Regel aus, dass man mit einem Kraftfahrzeug auf der ausgebauten Verkehrsanlage bis auf die Höhe des Grundstücks fahren und es von dort aus betreten kann (vgl. BVerwG, 9 C 4/05, NVwZ 2007, 81; OVG RP, 6 A 10323/07.OVG, ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei …
Von einer solchen "echten" Rückwirkung spricht man im Abgabenrecht, wenn eine bereits entstandene Abgabenpflicht nachträglich geändert wird (vgl. OVG RP, 6 A 10323/07.OVG, KStZ 2008, 33, ESOVGRP, juris). - VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
Daraus folgt, dass in der gemeindlichen Satzung nicht nur die Tatsache der Verschonungsregelung aufgeführt sein muss, sondern auch aus dieser für den Bürger erkennbar sein muss, welche Grundstücke und für welchen Zeitraum diese von der Verschonung erfasst werden (zu einer entsprechenden Satzungsregelung vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 6 C 12887/98.OVG - AS 27, 363; eine konkrete Benennung stillschweigend ebenfalls voraussetzend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG - KStZ 2003, 35; ebenso zur Einbeziehung einer neuen Straße in die Verschonungsregelung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 A 10323/07.OVG - KStZ 2008, 33). - VG Neustadt, 15.01.2015 - 1 L 1085/14
Keine Aufrundung des Schätzungsbetrages bei Vorausleistungen auf den …
Ein Notwegrecht genügt nach der Rechtsprechung zur Erschließung eines Grundstücks (OVG RP, Urteil vom 12.7.2007 - 6 A 10323/07).
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