Rechtsprechung
| VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erhebung einer Grabnutzungsgebühr - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benutzungsgebühr; Bestattungswesen; Friedhofswesen - Grabnutzungsgebühr; Wahlgrabstätte; Nutzungsrecht; Verlängerung; Gleichheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsverlängerungsgebühr fürs Doppelgrab
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit einer Friedhofsgebührensatzung mit dem Gleichheitssatz bei Entrichtung einer Verlängerungsgebühr für jedes angefangene Jahr bis zur vorgeschriebenen Ruhezeit im Falle der Bestattung einer weiteren Person in einer Wahlgrabstätte
Papierfundstellen
- KStZ 2011, 18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 8 L 637/99
Bestattung; Entstehung; Friedhofsgebühr; Gebührenschuld; Grabnutzungsgebühr; …
Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
Dies gilt auch bei der Erhebung von Grabnutzungsgebühren (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 25.09.2001 - 8 L 637/99 -, NVwZ 2002, 1526). - OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
Bei gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung müssen in etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung müssen diesen Unterschieden entsprechende, in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.06.2008 - 2 LA 124/07 -, juris). - VG Aachen, 15.01.2010 - 7 K 1370/08
Rechtsgrundlage der Verlängerungsgebühren für die Nutzung eines Wahlgrabes; …
Auszug aus VG Freiburg, 15.09.2010 - 3 K 1921/09
Jedenfalls ist die Erhebung einer Gebühr für jedes angefangene Jahr nicht zulässig (vgl. VG Aachen, Urt. v, 15.01.2010 - 7 K 1370/08 - KStZ 2010, 95;… a.A. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 96).
- VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12
Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …
Angesichts des unterschiedlichen Alters der Anlagegüter lässt sich - will man nicht auf den Nominalzins abstellen - auf einen durchschnittlichen Zinssatz für öffentliche Anleihen für die Jahre, in denen die Anlagegüter angeschafft wurden, abstellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, KStZ 2005, 138: 7,7 %; vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, NVwZ 1995, 1233: bis 8 %; VG Düsseldorf Urteil vom 9. August 2010 - 5 K 1552/10 -, KStZ 2011, 18: 7,07 %;… Brüning, a.a.O., § 6 Rn. 149 m.w.N.).
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