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| BGH, 20.06.1964 - KVZ 2/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschluss über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von Preisbindungen als "in der Hauptsache erlassener" Beschluss
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1964 - KVZ 1/63
Beschluss über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von …
Auszug aus BGH, 20.06.1964 - KVZ 2/64
Wie der Senat bereits in den der Anmelderin bekannten Beschlüssen vom 6. Dezember 1962 und 23. Januar 1964 - KVZ 1/62 und KVZ 1/63 - entschieden hat, kann ein Beschluß des Oberlandesgerichts, durch den über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von Preisbindungen entschieden worden ist, nicht als ein "in der Hauptsache erlassener" Beschluß im Sinne des § 73 GWB angesehen werden. - BGH, 06.12.1962 - KVZ 1/62
Klage gegen einen Kostenbescheid des Bundeskartellamts für eine Änderung der …
Auszug aus BGH, 20.06.1964 - KVZ 2/64
Wie der Senat bereits in den der Anmelderin bekannten Beschlüssen vom 6. Dezember 1962 und 23. Januar 1964 - KVZ 1/62 und KVZ 1/63 - entschieden hat, kann ein Beschluß des Oberlandesgerichts, durch den über eine Beschwerde gegen einen Kostenbescheid zu einer Anmeldung von Preisbindungen entschieden worden ist, nicht als ein "in der Hauptsache erlassener" Beschluß im Sinne des § 73 GWB angesehen werden.
- BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
V 8/62, 24/62 - E1 - 10 - 15/61 und 60/62 sowie die vorangegangenen Kosten- und Einspruchsbescheide des Bundeskartellamts - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - 2 BvR 179/64 - b) den Beschluß des Bundesgerichtshofs - Kartellsenat - vom 20. Juni 1964 - KVZ 2/64 - und den Beschluß des Kammergerichts Berlin - Kartellsenat - vom 10. Januar 1964 - 5. Kart.Die hiergegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden verwarf der Bundesgerichtshof - Kartellsenat - durch die Beschlüsse vom 23. Januar 1964 - KVZ 1/63 - und 20. Juni 1964 - KVZ 2/64 - als unzulässig.
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