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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1974 - KZR 13/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5522
BGH, 10.07.1974 - KZR 13/73 (https://dejure.org/1974,5522)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1974 - KZR 13/73 (https://dejure.org/1974,5522)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 (https://dejure.org/1974,5522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auflagen für die Abgabe von Butter - Sittenwidrigkeit von Vertragsvereinbarungen - Anwendbarkeit von Wettbewerbsbedingungen

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 30/55

    Rechtsweg für Anspruch nach Getreidegesetz

    Auszug aus BGH, 10.07.1974 - KZR 13/73
    Der Umstand, daß der Klägerin als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 15 Abs. 1 des Milch- und Fettgesetzes - MFG) Aufgaben der staatlichen Marktlenkung übertragen sind und daß sie bei den hier zu beurteilenden Vorgängen mit der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der EWG-Marktordnung betraut war, schloß entgegen der Ansicht der Revision nicht aus, daß sie sich zur Erfüllung dieser Aufgaben bürgerlich-rechtlicher Rechtsgeschäfte bediente (vgl. dazu für den insoweit gleichliegenden Fall der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide BGHZ 20, 77, 78 m.N.).

    Das ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung, nach der die Klägerin insoweit auf der Ebene des Privatrechts tätig werden sollte (vgl. dazu BGHZ 20, 77, 79).

    Die Vorratshaltung und die Abgabe von überschüssigen Mengen (§ 16 Abs. 6 MFG) ist jedoch immer als Gegenstand privatrechtlicher Betätigung der Einfuhr- und Vorratsstellen angesehen worden (vgl. dazu BGHZ 20, 77, 79; BGH WM 1965, 874 m.w.N.; 1973, 988, 989).

  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Das Berufungsgericht hat einleitend die Auffassung des Landgerichts, es sei nicht zu beanstanden, daß sich die Klägerin privatrechtlicher Mittel bedient habe, um ihre wirtschaftspolitischen Aufgaben zu erfüllen, gebilligt und hierzu auf die Ausführungen verwiesen, mit denen der erkennende Senat in einem Urteil vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 - dieser Auffassung ebenfalls gefolgt ist.

    Der erkennende Senat hat mit Bezug auf die durch die EWG-Marktordnung vorgeschriebene Absatzregelung in den bereits erwähnten Urteilen vom 10. Juli 1974 - KZR 24/72 und KZR 13/73 - im einzelnen ausgeführt, daß die Interessenlage betreffend Marktordnungsmaßnahmen der hier vorliegenden Art nicht anders bewertet werden kann als diejenige, die den Gesetzgeber zu der auf nationale Marktordnungsmaßnahmen bestimmter Art bezogenen Regelung des § 100 Abs. 8 GWB veranlaßt hat.

  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 215/79

    Europäisches Gemeinschaftsrecht - EWG-Verordnung - Schriftform - Bundesanstalt …

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Entscheidungen den ordentlichen Rechtsweg für ähnlich liegende Vertragsstrafenansprüche angenommen, die bei Butterreinfettveräußerungen in den Jahren 1967 und 1968 entstanden waren (BGH Urteil vom 14. November 1978 - KZR 24/77 - NJW 1979, 490 unter I, insoweit in BGHZ 72, 371 ff nicht abgedruckt, unter Hinweis auf zwei nicht veröffentlichte Urteile vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 und 24/72).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 118/80

    Verbilligte Abgabe von Butterfett - Vereinbarung eines privatrechtlichen …

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat in mehreren Entscheidungen den ordentlichen Rechtsweg für ähnlich liegende Vertragsstrafenansprüche angenommen, die bei Butterreinfettveräußerungen in den Jahren 1967 und 1968 entstanden waren (BGH Urteil vom 14. November 1978 - KZR 24/77 - NJW 1979, 490 unter I, insoweit in BGHZ 72, 371 ff nicht abgedruckt, unter Hinweis auf zwei nicht veröffentlichte Urteile vom 10. Juli 1974 - KZR 13/73 und 24/72).
  • VGH Hessen, 11.04.1985 - 8 TG 557/85

    Rechtsschutz gegen Verkauf von Interventionsware

    Diese Gerichte vertreten nämlich in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, daß hierbei von der Verwaltung Verträge privatrechtlicher Art abgeschlossen werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1958, BVerwGE 7, 264 und auch BGH, vgl. zum Beispiel die Urteile vom 16.2.1956, BGHZ 2o, 77; vom 10.7.1974, Az. KZR 24/72 und KZR 13/73; vom 14.11.1978, NJW 1979, 49o und vom 22.9.1982 , NJW 1983, 519) .
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