Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der Lieferung auf Grund einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - Beanstandung der Klausel unter Verweis auf lebensnahe Argumentation - Gleichartigkeit eines Fachversandhandels ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2515
- MDR 1979, 997
- GRUR 1979, 792
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75
Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Dagegen kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil v. 20. November 1975, NJW 1976, 801, 802 = GRUR 1976, 206, 207 - Rossignol;… Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78 - Nordmende) ein schuldhafter Verstoß gegen § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 GWB zum Schadensersatz verpflichten und einen Anspruch der Klägerin auf Wiederbelieferung mit den Modellbauartikeln der Beklagten begründen.Ob ein solcher Anspruch, wie das Berufungsgericht gemeint hat, unabhängig vom Verschulden im Wege der vorbeugenden Unterlassungsklage durchgesetzt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung, da ein Verschulden nach ständiger Rechtsprechung bereits dann anzunehmen ist, wenn die Beklagte bei gebotener Prüfung hätte erkennen können, daß keine Gründe zur Lieferverweigerung vorlagen (BGH NJW 1976, 801, 803 = GRUR 1976, 206, 209 - Rossignol).
Schließlich läßt sich auch nicht darauf abstellen, daß bei einem Vertrieb über den örtlich gebundenen Facheinzelhandel die Preisdiskussion zwischen der Beklagten und ihren Wiederverkäufern entschärft sei; eine Einflußnahme auf die Preisgestaltung für den Wiederverkauf ist der Beklagten ohnehin weitgehend versagt (vgl. BGH NJW 1976, 801, 803 - Rossignol); überdies geht es bei der Vertriebsbindung der Beklagten nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 18 nicht um einen Vertrieb mit jeweils örtlicher Alleinberechtigung, wovon das Berufungsgericht offenbar ausgegangen ist.
- BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61
Gummistrümpfe
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Das müßte aber - die Richtigkeit des Klagevorbringens unterstellt - hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bejaht werden (vgl. bereits BGH v. 26. Oktober 1961, WUW/E 442, 451 - Gummistrümpfe; insoweit nicht in BGHZ 36, 91). - BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61
Bindung der Zwischenhandelspreise
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Wie der erkennende Senat wiederholt anerkannt hat, hindert das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB ein Unternehmen grundsätzlich nicht, sein Absatz System nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote Revers; BGH NJW 1972, 483, 485 [BGH 30.09.1971 - KZR 13/70] - Leasing).
- BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78
Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Dagegen kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil v. 20. November 1975, NJW 1976, 801, 802 = GRUR 1976, 206, 207 - Rossignol; Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78 - Nordmende) ein schuldhafter Verstoß gegen § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 GWB zum Schadensersatz verpflichten und einen Anspruch der Klägerin auf Wiederbelieferung mit den Modellbauartikeln der Beklagten begründen. - BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75
Zusatzrabattverweigerung als unbillige Behinderung durch sachlich nicht …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 24. Februar 1976 (GRUR 1976, 711, 712 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler) ausgeführt hat, ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn das (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zum Bezug zugelassen wird, deren Übernahme unter Berücksichtigung des auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht zumutbar ist; ein vom fraglichen Warenbezug abhängiger Unternehmer darf nicht gezwungen sein, sachlich nicht gerechtfertigte und unbillige Verpflichtungen auf sich zu nehmen, nur um ungleiche Wettbewerbschancen gegenüber gleichartigen Unternehmen zu vermeiden. - BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75
Anspruch auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen nach zulässigem Abbruch …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Weiter kommt es dabei auf die Struktur und den Zuschnitt ihres Unternehmens und zwar im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und nicht, wie offenbar das Berufungsgericht gemeint hat, zur Zeit der Lieferungsverweigerung an, da der Klageanspruch eine künftige Belieferung erstrebt und die Beklagte selbst bei zunächst berechtigter Lieferungsverweigerung aufgrund einer Veränderung der Verhältnisse in Zukunft zu einer Wiederaufnahme der Belieferung verpflichtet sein kann (vgl. BGH NJW 1976, 2302, 2303 - Sehhilfen). - BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen - …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens, in dessen Geschäftsverhalten gerade die behauptete Diskriminierung liegen soll, sondern nach der allgemeinen Markt Situation, also nach dem, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGH GRUR 1979, 177, 178 - Zeitschriften-Grossisten). - BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70
Belieferungspflicht eines Kraftfahrzeugherstellers bzw. entsprechender …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Wie der erkennende Senat wiederholt anerkannt hat, hindert das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB ein Unternehmen grundsätzlich nicht, sein Absatz System nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote Revers; BGH NJW 1972, 483, 485 [BGH 30.09.1971 - KZR 13/70] - Leasing). - BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77
Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot …
Auszug aus BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß es für die Frage der Gleichartigkeit der Unternehmen (im Sinn des § 26 Abs. 2 GWB) entscheidend auf die unternehmerische Tätigkeit und die wirtschaftliche Funktion der Unternehmen ankommt (vgl. BGH NJW 1979, 107, 108 = GRUR 1979, 69, 70 - Faßbierpflegekette).
- BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot …
Das Landgericht Stuttgart hatte ihrer Klage gegen die Firma G. stattgegeben; auf die Berufung der Firma G. ist die Klage abgewiesen worden (OLG Stuttgart Urteil vom 15. Juni 1978, WuW/E 2001); auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78).Damit übersieht die Revision, daß es - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Mai 1979 in dem Parallelverfahren gegen die Firma Graupner, KZR 13/78 ausgeführt hat - insoweit zunächst nur um eine verhältnismäßig grobe Sichtung geht, während die nähere Differenzierung für den Einzelfall der danach noch notwendigen Interessenabwägung zur Frage einer sachlich gerechtfertigten Lieferungsverweigerung vorbehalten bleibt.
Die Besonderheiten des Versandhandels haben, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1979 (a.a.O.) ausgeführt hat, nicht zu einem völligen Fortfall der für den Warenvertrieb wesentlichen unternehmerischen Tätigkeit, sondern zu einer Anpassung und Entsprechung auf der Ebene dieser besonderen Vertriebsform geführt.
Aus diesem Grund ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn dieses (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zugelassen wird, deren Übernahme unzumutbar ist (BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler; ferner Urteil vom 8. Mai 1979, KZR 13/78 in dem Parallelverfahren gegen die Firma Graupner).
Der erkennende Senat hat daher bereits in dem angeführten Urteil vom 8. Mai 1979 (KZR 13/78 - Modellbauartikel) darauf hingewiesen, daß es für die Interessenabwäwägung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt.
Es bedarf daher keiner näheren Erörterung, ob der auf § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 GWB gestützte Anspruch auf Belieferung stets Verschulden voraussetzt oder, wie das Berufungsgericht gemeint hat, auch unabhängig vom Verschulden als Folge des Anspruchs auf Unterlassung der Diskriminierung durchgesetzt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 8. Mai 1979, KZR 13/78 in der Parallelsache gegen die Firma G.).
- BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94
"Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von …
Daß Herstellung und Import von Arzneimitteln voneinander abweichende unternehmerische Tätigkeiten darstellen, ist entgegen den Ausführungen der Betroffenen ohne Bedeutung, weil sich die insoweit unterschiedliche Aufgabenstellung auf die wirtschaftliche Funktion im Verhältnis zum Normadressaten nicht auswirkt (vgl. BGH, Urt. v. 8. Mai 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587, 1589 - Modellbauartikel). - BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
Dabei ist zwar dem als behindernd oder diskriminierend in Anspruch genommenen Unternehmen im Ausgangspunkt ein unternehmerischer Freiraum zuzubilligen; auch der Normadressat des § 26 Abs. 2 GWB ist nicht gehindert, sein Absatzsystem und Verteilernetz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält (vgl. BGH Urt. vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587 = GRUR 1979, 792, 795 - Modellbauartikel I;… Urt. vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527 = GRUR 1979, 177, 179 - Zeitschriftengrossisten;… Urt. vom 10. Februar 1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360 = GRUR 1987, 393, 396 f. - Freundschaftswerbung).Das kann, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, bis zu einem Kontrahierungszwang nach § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 GWB führen (vgl. BGHZ 36, 91, 100 - Gummistrümpfe; BGH, Urt. vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587 = GRUR 1979, 792, 793 - Modellbauartikel I;… Urt. vom 24. September 1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629 = GRUR 1980, 125, 128 f. - Modellbauartikel II;… Urt. vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491 = GRUR 1988, 642, 644 f. - Opel-Blitz).
- BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80
Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile
Entscheidend ist vielmehr, ob die Unternehmen gerade im Hinblick auf diese übereinstimmende Aufgabenstellung die gleiche Tätigkeit und Funktion erfüllen oder ob sich Unterschiede ergeben, die sich auf den Vertrieb der konkreten Ware wesentlich auswirken (Senatsurteil vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78 - WuW/E BGH 1587, 1588 "Modellbauartikel I"). - BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86
Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller; …
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung weiter zutreffend zugrundegelegt, daß es auch marktstarken Unternehmen nicht verwehrt ist, Vertriebskonzepte aufzustellen und zu befolgen, die zum Ausschluß von Nachfragern von der Belieferung führen, sofern sie diese Konzepte wirtschaftlich für sinnvoll halten (BGH WuW/E 1995, 1996 - Modellbauartikel III; BGH GRUR 1986, 750, 753 rechte Spalte - EH-Partner-Vertrag; BGH WuW/E 1793, 1797 = GRUR 1981, 610, 611 - SB-Verbrauchermarkt; BGHZ 38, 90, 102 Grote-Revers; BGH WuW/E 1587, 1590 = GRUR 1979, 792, 795 Modellbauartikel). - BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
"Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs …
Die Besonderheiten des Geschäftsverkehrs mit der Beklagten - insbesondere die Frage, ob die Klägerin den Ansprüchen genügt, die die Beklagte an ihre Facheinzelhändler stellt - sind im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1979 - KZR 13/78, GRUR 1979, 792, 794 = WuW/E 1587;… Urt. v. 24.9.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 127 = WuW/E 1629 - Modellbauartikel I und II).Im einzelnen ist Voraussetzung für die Berücksichtigung derartiger Bedingungen im Rahmen der Interessensabwägung nach § 26 Abs. 2 GWB , daß ihre Beachtung dem Händler auch im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumutbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1979 - KZR 13/78, GRUR 1979, 792, 795 = WuW/E 1587 - Modellbauartikel I); außerdem müssen sie die Voraussetzungen für den Warenbezug einheitlich nach objektiven Kriterien festlegen und ohne Diskriminierung gehandhabt werden.
- BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk
Der Maßstab dafür, ob der angestrebte Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, ist nicht die Übung des angeblich diskriminierenden oder behindernden Unternehmens, sondern die allgemeine Marktsituation, also das, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (…BGH, Urt. v. 30.9. 1971 - KZR 13/70, WuW/E 1211, 1214 - Kraftwagen-Leasing; Urt. v. 8.5. 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587, 1589 - Modellbauartikel;… v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 35;… Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94
Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als …
Daß Herstellung und Import von Arzneimitteln voneinander abweichende unternehmerische Tätigkeiten darstellen, ist entgegen den Ausführungen der Betroffenen ohne Bedeutung, weil sich die insoweit unterschiedliche Aufgabenstellung auf die wirtschaftliche Funktion im Verhältnis zum Normadressaten nicht auswirkt (vgl. BGH, Urt. v. 8. Mai 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587, 1589 - Modellbauartikel). - LG Hamburg, 09.08.1989 - 15 O 74/89
Ausweisung der erhobenen Daten eines Werbeträgers; Anspruch auf Aufnahme in …
Gleiches gilt für das Erfordernis des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs (…vgl. Markert/Immenga/Mestmäcker, Kommentar zum Kartellgesetz, 1981, § 26 GWB Rz. 153 m.w.N.; BGH NJW 1979, 2515 ff. - Modellbauartikel: GRUR 1980, 125 ff. - Modellbauartikel II). - OLG Stuttgart, 30.11.1990 - 2 U 152/90
Herausfiltern des Signals eines privaten TV-Programmanbieters für angeschaltete …
Auch diese Unterschiede zwischen der ASt und anderen Programmanbietern sind der Interessenabwägung bei Prüfung des sachlich gerechtfertigten Grundes für die Ungleichbehandlung zu überlassen (vgl. BGH NJW 1979, 2515, 2516 - Modellbauartikel). - BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78
Sortimentsbedingte Abhängigkeit von einem markstarken Unternehmen - Behinderung …
- BGH, 21.02.1995 - KVR 12/94
Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung eines inländischen Originalpräparates …
- OLG Stuttgart, 08.03.1991 - 2 U (Kart) 266/90
Anspruch eines Katalysatorvertriebs gegen den marktstarken Hersteller auf …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".