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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1433
BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73 (https://dejure.org/1974,1433)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1974 - KZR 14/73 (https://dejure.org/1974,1433)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1974 - KZR 14/73 (https://dejure.org/1974,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Wartungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Abschluss von Kaufverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2236
  • MDR 1975, 38
  • GRUR 1975, 326
  • DB 1974, 2148
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
    Bei der Beurteilung der Frage, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entscheidend auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGHZ 38, 90, 102).

    Ebensowenig ist in dem Verhalten der Beklagten ein unter § 823 BGB fallender rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu erblicken (vgl. BGHZ 38, 90, 103).

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, "jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den Unternehmensbegriff" erfüllt (BGHZ 36, 91, 103; zuletzt Senatsurteil vom 6.11.72 - KRB 1/72, NJW 1973, 94).
  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
    Ob die Angriffe der Revision berechtigt sind, die sich dagegen richten, daß das Berufungsgericht eine Monopolstellung der Beklagten auf dem hier in Frage stehenden Gebiet der Reparatur- und Wartungsarbeiten verneint hat (vgl. hierzu die Sen. Urt. v. 26.10.72 - KZR 54/71 und v. 22.10.73 - KZR 22/72, WuW/E BGH 1238, 1288), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
    Keine Bedenken sind dagegen zu erheben, daß das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts, das die Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit abgewiesen hatte, mit der Begründung bestätigt hat, die Klage sei sachlich unbegründet (vgl. BGHZ 23, 36, 49 f).
  • BGH, 22.10.1973 - KZR 22/72

    Abschluss eines Werkvertretungsvertrages - Wirksamkeit einer Vertragskündigung - …

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
    Ob die Angriffe der Revision berechtigt sind, die sich dagegen richten, daß das Berufungsgericht eine Monopolstellung der Beklagten auf dem hier in Frage stehenden Gebiet der Reparatur- und Wartungsarbeiten verneint hat (vgl. hierzu die Sen. Urt. v. 26.10.72 - KZR 54/71 und v. 22.10.73 - KZR 22/72, WuW/E BGH 1238, 1288), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72

    Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Jedwede …

    Auszug aus BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, "jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den Unternehmensbegriff" erfüllt (BGHZ 36, 91, 103; zuletzt Senatsurteil vom 6.11.72 - KRB 1/72, NJW 1973, 94).
  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Tatbestandsmerkmale "unbillige Behinderung" und "sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung" auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGH NJW 1974, 2236; BGHZ 52, 65, 71 - Sportartikelmesse; BGHZ 38, 90, 102).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Soweit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Betracht kommt, hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs ausgesprochen, daß nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, "jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr" den Unternehmensbegriff erfüllt (BGHZ 36, 91, 103; zuletzt Urt. v. 19.9.74 - KZR 14/73, NJW 1974, 2236).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als …

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen ist, daß die Angehörigen freier Berufe nicht schlechthin von den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszunehmen sind (BGHZ 42, 318, 324; SenUrt. v. 19.9.74 - KZR 14/73, LM GWB § 26 Nr. 35 zu III 1; Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 22.3.76 - BGHZ 67, 81 zu 1 a), bedarf es bei der Beurteilung der von den Parteien in den Vordergrund gestellten Frage nur der Entscheidung, ob Architekten insoweit als Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anzusehen sind, als sie Leistungen der in der GOA beschriebenen Art anbieten und damit mit anderen Architekten oder Dritten in Preiswettbewerb treten.

    Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, erfüllt "jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr" den Unternehmensbegriff (BGHZ 36, 91, 103; zuletzt SenUrt. v. 19.9.74 - KZR 14/73 a.a.O.).

  • BGH, 23.10.1979 - KZR 22/78

    Wirksamkeit von Höchsthonorarklauseln in Verträgen der öffentlichen Hand zum …

    Grundsätzlich erfüllt aber jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den Unternehmensbegriff des Gesetzes (BGHZ 36, 91, 103 "Gummistrümpfe"; Beschluß vom 6. November 1972 - KRB 1/72 - NJW 1973, 94, 95; Urteil vom 19. September 1974 - KZR 14/73 - WuW/E BGH 1325 - NJW 1974, 2236 "Schreibvollautomat"; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 - GRUR 1977, 739, 741 "Architektenkammer"; Urteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 - GRUR 1978, 489; s. auch BGHZ 67, 81, 84).

    Daß sie Einzelperson ist und zur Gruppe der Freiberufler rechnet, steht dem nicht entgegen, da sie in einem Bereich tätig wird, in dem der Vertragsfreiheit nicht durch staatliches oder aufgrund staatlicher Ermächtigung gesetztes Berufsrecht Grenzen gezogen sind (Senatsbeschluß vom 6. November 1972 - KRB 1/72 - NJW 1973, 94, 95 "Uniformfabrik"; Senatsurteil vom 19. September 1974 - KZR 14/73 - a.a.O. "Schreibvollautomat";… Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 - a.a.O. "Architektenkammer").

  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Wie der Unternehmensbegriff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. dazu BGHZ 36, 91, 103; zuletzt SenUrt. v. 19.9.74 - KZR 14/73, LM GWB § 26 Nr. 25) ist auch das Merkmal "zu einem gemeinsamen Zweck" eigenständig, unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes, auszulegen.
  • OLG München, 16.07.1991 - 25 U 2586/91

    Herausgabe eines Quellenprogramms (Quellencode) bei Erwerb einer Computersoftware …

    Bei der Beurteilung kommt es auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGH NJW 1974, 2236).
  • BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75

    Anspruch auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen nach zulässigem Abbruch …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die in diesem Zusammenhang entscheidenden Tatbestandsmerkmale "unbillige Behinderung" und "sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung" auf eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes an (BGH NJW 1974, 2236 [BGH 19.09.1974 - KZR 14/73] ; BGHZ 52, 65, 71; 38, 90, 102).
  • BGH, 01.07.1976 - KZR 34/75

    Kündigung eines Direkthändler-Vertrages - Anspruch auf Entfernung von …

    Das Berufungsgericht hat hierzu unter dem Gesichtspunkt des § 26 Abs. 2 GWB keine Feststellungen getroffen und insbesondere die danach erforderliche Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (vgl. Senatsurteil BGHZ 52, 65, 71; BGH NJW 1974, 2236) nicht vorgenommen.
  • OLG Stuttgart, 10.12.1976 - 2 U 90/76

    Anspruch auf Zahlung einer Wartungsgebühr aus einem Wartungsvertrag; Teilweise …

    Gerade technisch hochentwickelte Geräte bedürfen meist zur Erhaltung ihrer Gebrauchsfähigkeit laufender Wartung, wobei die Wartung und die Reparatur in einwandfreier Weise häufig nur durch den Hersteller oder durch von ihm besonders geschulte Fachkräfte erfolgen kann (vgl. auch BGH GRUR 75, 326 mit Anmerkung von Hafermehl).
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