Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsnatur eines Überlassungsvertrages zur Bewirtschaftung einer Kantine - Betätigung der Fürsorgepflicht als Akt hoheitlicher Organisationsgewalt - Streitigkeiten über öffentlich-rechtliche Verträge - Abgrenzung von Verträgen des bürgerlichen Rechts von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1208 (Ls.)
- MDR 1979, 733
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75
Auto-Analyzer I
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Maßgebend ist, durch welche Rechtssätze der jeweilige Sachverhalt geprägt ist (BGHZ 67, 81, 88).Durch die Maßgeblichkeit des Regelungsgegenstandes für die Abgrenzung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten oder zu den Verwaltungsgerichten wird ausgeschlossen, daß ein öffentlich-rechtliches Verhältnis äußerlich in die Form eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs gekleidet wird oder andererseits ein seiner Natur nach bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnisses nur auf Grund der äußeren Handlungsform dem Zivilrechtsweg entzogen wird (zum einen BGHZ 67, 81, 88, zum anderen BVerwG MDR 1971, 785).
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Es ist zu prüfen, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368; BVerwGE 22, 138, 140; 42, 331 ff). - BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68
Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Es ist zu prüfen, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368; BVerwGE 22, 138, 140; 42, 331 ff).
- BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65
Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung …
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Es ist zu prüfen, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368; BVerwGE 22, 138, 140; 42, 331 ff). - BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Es ist zu prüfen, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368; BVerwGE 22, 138, 140; 42, 331 ff). - BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60
Verträge zur Reichsgaragenordnung
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Es ist zu prüfen, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368; BVerwGE 22, 138, 140; 42, 331 ff). - BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70
Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung …
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Die Frage, ob in einem Streitfalle ein öffentlich-rechtlicher oder ein privatrechtlicher Vertrag vorliegt, ist nach inhaltlichen Kriterien, nämlich nach der Rechtsnatur des Vertrages zu beantworten (BGH DVBl 1972, 824, 825;… Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., S. 280). - BVerwG, 25.03.1971 - II C 11.66
Erstattungsansprüche als öffentlich-rechtliche Ansprüche - Erstattungsbeschluss …
Auszug aus BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77
Durch die Maßgeblichkeit des Regelungsgegenstandes für die Abgrenzung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten oder zu den Verwaltungsgerichten wird ausgeschlossen, daß ein öffentlich-rechtliches Verhältnis äußerlich in die Form eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs gekleidet wird oder andererseits ein seiner Natur nach bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnisses nur auf Grund der äußeren Handlungsform dem Zivilrechtsweg entzogen wird (zum einen BGHZ 67, 81, 88, zum anderen BVerwG MDR 1971, 785).
- BGH, 23.10.1979 - KZR 22/78
Wirksamkeit von Höchsthonorarklauseln in Verträgen der öffentlichen Hand zum …
Denn namentlich im Bereich der Daseinsvorsorge können öffentliche Aufgaben auch durch Rechtsgeschäfte des Privatrechts erfüllt werden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 12. Dezember 1978 - KZR 16/77 - WuW/E BGH 1581, 1582 f "Bundeswehrheime").Auch die öffentliche Hand als solche kann hiernach "Unternehmen" im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sein (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 12. Dezember 1978 - KZR 16/77 - a.a.O. "Bundeswehrheime").
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99
Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12.12.1978 - KZR 16/77 -, NJW 1979, 1208) ist auch ein Pachtvertrag zwischen der Bundeswehr und einem Kantinenpächter zivilrechtlicher Natur. - BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78
Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder …
Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist, bestimmt sich, wenn es - wie hier - an einer ausdrücklichen Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, - und zwar so, wie sich dieses Rechtsverhältnis nach dem Sachvortrag der klagenden Partei darstellt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 4. Juni 1974 - GemS-OGB 2/73 = NJW 1974, 2087; BGHZ 32, 214, 216; 35, 69, 71; 56, 365, 368 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68]; 71, 180, 181; vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 1978 - KZR 16/77 - Bundeswehrheime -).
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