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| BGH, 18.12.1979 - KZR 16/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75
Kartellvertrag
Auszug aus BGH, 18.12.1979 - KZR 16/79
Das angefochtene Urteil stützt sich auf das Senatsurteil vom 14. Oktober 1976 (BGHZ 68, 6).
- BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95
"Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des …
Zur Sicherung des Leistungsaustauschs, der hier auch die Werbung der ARRI als Abnehmer für die von den Beklagten hergestellten Waren erfaßte, war die Kundenschutzzusage daher grundsätzlich sachlich geboten (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18.12.1979 - KZR 16/79, WuW/E 1693). - BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95
Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"
Vor diesem Hintergrund ist in einem Fall wie dem vorliegenden eine Klausel, die es dem Hersteller untersagt, im Gebiet des eingesetzten Händlers weder direkt noch indirekt als Wettbewerber aufzutreten, grundsätzlich nicht zu beanstanden; eine über die Ausschließlichkeitsbindung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. GWB, der von der grundsätzlichen Zulässigkeit derartiger Beschränkungen ausgeht (vgl. BGHZ 60, 312, 316 - Bremsrolle; BGH, Beschl. v. 18.12.1979 - KZR 16/79, WuW/E BGH 1693;… Urt. v, 29.05.1984 - KZR 28/83, WuW/E BGH 2090, 2092 - Stadler-Kessel), hinausreichende Wettbewerbsbeschränkung ist damit nicht verbunden.
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