Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1985 - KZR 17/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsrechtsbestimmungen - Überschreiten des staatlichen Ermächtigungsbereichs - Feststellung der Unwirksamkeit
Papierfundstellen
- GRUR 1985, 986
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89
Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung
Soweit staatliches oder aufgrund staatlicher Ermächtigung gesetztes Berufsrecht der unternehmerischen Freiheit Grenzen zieht, entfällt auch die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - KZR 17/83 - GRUR 1985, 986, zuletzt Beschluß vom 19. März 1991 - KVR 4/89; ebenso Urteil des beschließenden Senats vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - BVerwGE 72, 73, 81). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 9 S 3114/93
Werbeverbot für Apotheker durch Berufsordnung der Landesapothekerkammer
Daß eine verbotene Beschränkung des Wettbewerbs nicht vorliegt, wenn Standesrecht in zulässiger Weise den Wettbewerb der Berufsangehörigen beschränkt, ist aber in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs - in Fortführung seiner Rechtsprechung (Urteil vom 15.1.1985, GRUR 1985, 986) - eingeräumt; insoweit besteht Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 5.9.1991, siehe oben; ebenso bereits BVerwGE 72, 73, 81). - BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung
Nur darüber hinausgehende wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind nach dem GWB zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - KZR 17/83 - vgl. auch das Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. August 1984 - ZA 8/83 - [Pharmazeutische Zeitung 1984, 2506, 2508]).
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