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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5343
BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68 (https://dejure.org/1970,5343)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1970 - KZR 18/68 (https://dejure.org/1970,5343)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - KZR 18/68 (https://dejure.org/1970,5343)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten - Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch nach dem (GWB) - Abdruck einer Prüferliste als wettbewerbsschädigendes Verhalten - Begriff des "Wettbewerbers" im Sinne des Gesetzes gegen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als …

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68
    Bei Beurteilung der Frage, ob der Kläger durch die Sperre unbillig beeinträchtigt worden ist, ist von einer Abwägung der Interessen der Prozeßparteien auszugehen, bei der auch die Belange ihrer Kunden zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 1963, 142, 149 zu Nr. 3 a - Original-Ersatzteile).
  • BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58

    Vertikale Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68
    Nach § 35 GWB ist derjenige, der gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes verstößt, sofern die Vorschrift den Schutz eines anderen bezweckt, diesem zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens und - wie sich aus Absatz 2 ergibt (BGHZ 28, 208, 222) [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] - auch zur Unterlassung verpflichtet.
  • BGH, 12.03.1965 - KZR 8/63

    Einstellung der Milchlieferung von Milcherzeugern wegen fehlender …

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68
    Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß nach dem Grundsatz größtmöglicher Schonung fremder Rechte und der Vermeidung jeder zur Interessenwahrung nicht unbedingt erforderlichen Schadenszufügung (BGH GRUR 1965, 440, 443 - Milchboykott) die Sperre und ihre Auswirkung in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Anlaß und Zweck stehen muß, wenn die Beeinträchtigung nicht als unbillig angesehen werden soll.
  • BGH, 02.10.1969 - KZR 5/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines der Tatbestandsmerkmale des …

    Auszug aus BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68
    Da sonach objektiv keine unbillige Beeinträchtigung vorliegt, kommt es für die Verneinung dieses Tatbestandes nicht mehr auf die mit der Maßnahme verbundene Absicht des Beeinträchtigenden an (BGH Urt. v. 2. Oktober 1969 - KZR 5/68 - UA 12 im Anschluß an Müller-Grieß-Gießler, GWB, 2. Aufl. § 26 Anm. 16).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 2/79

    Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Verurteilung zur …

    In aller Regel ist zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich, daß sich der Verletzer unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe zur Unterlassung verpflichtet (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium; BGH GRUR 1974, 225, 227 - Lager-Hinweiswerbung; BGH Urteil vom 1.10.1970 - KZR 18/68).
  • BGH, 10.07.1974 - KRB 1/74

    Kündigung eines Rückversicherungsvertrages - Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit - …

    Nach dem Grundsatz größtmöglicher Schonung fremder Rechte und der Vermeidung jeder zur Interessenwahrung nicht unbedingt erforderlichen Schadenszufügung (BGHZ 24, 201, 206; GRUR 1965, 440, 443 - Milch-Boykott) muß die Sperre und ihre Auswirkung in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Anlaß und Zweck stehen, wenn die Beeinträchtigung nicht als unbillig angesehen werden soll (Urteil des Senats vom 1.10.1970 - KZR 18/68).
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