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   LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - L 1 AL 98/11   

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https://dejure.org/2012,61558
LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - L 1 AL 98/11 (https://dejure.org/2012,61558)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2012 - L 1 AL 98/11 (https://dejure.org/2012,61558)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2012 - L 1 AL 98/11 (https://dejure.org/2012,61558)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - L 14 AL 8/21

    Fiktive Bemessung - Vorbezug - Bestandsschutz - Reduzierung - Arbeitszeit -

    Vielmehr spricht die gesetzliche Intention des § 151 Abs. 5 SGB III, wonach der Arbeitslose nicht mehr Alg erhalten soll und darf, als er an Arbeitseinkommen erzielte, wenn er in der Zeit der Arbeitslosigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis stünde (vgl. BSG, Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 45/78 -, juris Rn. 22), für die Einstellung des nach § 151 Abs. 5 SGB III verminderten Bemessungsentgeltes in die Vergleichsberechnung nach § 151 Abs. 4 SGB III. Denn ein Arbeitsloser erhält nicht mehr Alg, als er an Arbeitsentgelt in einem Beschäftigungsverhältnis erzielen könnte, wenn - wie hier - sowohl der Berechnung nach der Bestandsschutzregelung als auch der fiktiven Berechnung nach § 152 SGB III nur die Arbeitszeit zugrunde liegt, die der Arbeitslose in der Lage war und ist zu erbringen(vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2012 - L 1 AL 98/11 -, juris Rn. 26).
  • LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 142/13

    Kürzung des Bemessungsentgeltes, Nebeneinkommen, Nebentätigkeit

    Sinn und Zweck des § 131 Abs. 5 SGB III ist unter Berücksichtigung des Entgeltersatzprinzips dabei, dass der Arbeitslose nicht mehr Alg erhalten soll und darf, als er an Arbeitseinkommen erzielte, wenn er in der Zeit der Arbeitslosigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis stünde (vgl BSG, Urteil vom 07.08.1979 - 7 RAr 45/78 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2012 - L 1 AL 98/11 - juris; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand: März 2014, § 151 Rn 85).
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