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   LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2006 - L 1 B 86/06 SF SK   

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https://dejure.org/2006,13630
LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2006 - L 1 B 86/06 SF SK (https://dejure.org/2006,13630)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.03.2006 - L 1 B 86/06 SF SK (https://dejure.org/2006,13630)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. März 2006 - L 1 B 86/06 SF SK (https://dejure.org/2006,13630)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 12.09.2005 - 1 Ws 211/05

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2006 - L 1 B 86/06
    Es hat sich der Meinung des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 211/05 - mit vollem Wortlaut angeschlossen und die Kosten für 16 Kopien nach § 7 Abs. 2 Satz 1 und 3 JVEG für ersatzfähig erklärt.

    Mit dieser Entscheidung schließt sich auch der Senat dem Oberlandesgericht Stuttgart in dem Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 211/05 - an, allerdings nur im Ergebnis.

  • LSG Bayern, 18.11.2003 - L 6 RJ 374/03

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2006 - L 1 B 86/06
    Im Verfahren S 6 RJ 374/03 wurde die Antragstellerin mit richterlicher Verfügung vom 10. Juni 2005 zum Verhandlungstermin am 25. August 2005 als medizinische Sachverständige geladen.

    Die Verfahrensakte S 6 RJ 374/03 und die Akte L 1 B 86/06 SF SK haben vorgelegen und sind Gegenstand der Beratung gewesen.

  • LSG Hessen, 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04

    Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2006 - L 1 B 86/06
    Das Landessozialgericht Hessen hatte sich ebenfalls mit einer Gutachtenkopie für die Handakten eines Sachverständigen zu beschäftigen (Beschluss vom 11. April 2005 - L 2/9 SF 82/04).
  • SG Fulda, 06.06.2012 - S 4 SF 1/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Aufwendungsersatz für

    Ein Sachverständiger kann für die Anfertigung eines Ausdrucks seines Gutachtens für die Handakte grundsätzlich auch dann keinen Aufwendungsersatz beanspruchen, wenn er später auf gerichtliche Anforderung hin eine schriftliche ergänzende Stellungnahme abgeben soll (Abgrenzung zu LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 4. März 2006 - L 1 B 86/06 SF SK).

    Auch das LSG Schleswig-Holstein habe im Beschluss vom 4. März 2006 (L 1 B 86/06 SF SK) entschieden, dass immer dann, wenn ein Sachverständiger zusätzlich zum Gutachten mündlich oder schriftlich Stellung beziehen müsse, der mit der Fertigung einer Kopie für die Handakte verbundene Aufwand ausgeglichen werden müsse.

    11 1. Zunächst ist, wie der Ast. selbst ausgeführt hat, darauf hinzuweisen, dass seit Inkrafttreten des JVEG grundsätzlich keine Vergütung mehr für die Anfertigung eine Handaktenexemplars eines schriftlichen Gutachtens gewährt wird (vgl. hierzu im Einzelnen ausführlich LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 4. März 2006 - L 1 B 86/06 SF SK - juris Rn. 10 ff.; i.E. ebenso HessLSG, Beschl. 11. April 2005 - L 2/9 SF 82/04 - juris Rn. 19, mit zust. Anm. Keller , jurisPR-SozR 26/2005 Anm. 6; ThürLSG, Beschl. v. 30. November 2005 - L 6 SF 738/05 - juris Rn. 5).

  • SG Dresden, 16.05.2007 - S 24 RA 1320/02

    Antrag des Sachverständigen auf Vergütung, Zulässigkeit der Ergänzung nach

    Für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens im sozialgerichtlichen Verfahren ist es weder üblich noch notwendig, eine Gutachtenskopie anzufertigen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.03.2006, L 1 B 86/06 SF SK; LSG Thüringen, Beschluss vom 30.11.2005, L 6 SF 738/05).
  • LSG Thüringen, 22.06.2012 - L 6 SF 732/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines Sachverständigen gem § 7 Abs 2

    Das LSG Schleswig-Holstein habe entschieden (vgl. Beschluss vom 24. März 2006 - Az.: L 1 B 86/06 SF SK), dass immer dann, wenn der Sachverständige zusätzlich zum Gutachten mündlich oder schriftlich Stellung beziehen müsse, der mit Fertigung einer Kopie für die Handakte verbundene Aufwand ausgeglichen werden müsse.
  • SG Hildesheim, 28.08.2012 - S 25 KO 17/12
    Auch der Ausnahmefall einer bereits absehbaren Ladung zu einer späteren mündlichen Verhandlung zwecks Erläuterung des Gutachtens (vgl. dazu: Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. März 2006 - L 1 B 86/06 SF SK - und Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2005 - 1 Ws 211/05) ist vorliegend nicht ersichtlich.
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