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   LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99   

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https://dejure.org/2000,28978
LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99 (https://dejure.org/2000,28978)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.03.2000 - L 1 KR 1/99 (https://dejure.org/2000,28978)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. März 2000 - L 1 KR 1/99 (https://dejure.org/2000,28978)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Darüberhinaus enthält die Vorschrift eine allgemeine gesetzgeberische Wertung dahingehend, welche Kriterien bei der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit zu beachten sind (vgl. BAG in NJW 1993, 2458 bis 2461).

    Keine arbeitnehmerähnlichen Personen sind dagegen nach allgemeiner Meinung, die in den freien Berufen Tätigen (wie Architekten, Rechtsanwälte etc.), die für mehrere Auftraggeber arbeiten dürfen (vgl. BAG in NJW 1993, 2458).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Arbeitnehmer sind nach den in der Rechtsprechung des BAG entwickelten Grundsätzen vor Regressansprüchen (in Fällen leichter Fahrlässigkeit gemäß den Grundsätzen über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, vgl. Urteil des Großen Senats vom 27.09.1994, Az. GS 1/89 in BAGE 78, 56 - 67) geschützt.
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Bezogen auf die Tätigkeit einer Rechtsanwältin/juristischen Beraterin ist zu beachten, dass diese Tätigkeit sowohl in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als auch als selbständiger freier Mitarbeiter (in einer Rechtsanwaltspraxis) ausgeübt werden kann (vgl. BSG in BB 1981, 1581 f.; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Zwar besteht bei Dienstleistungen höherer Art (z.B. eines leitenden Angestellten) das Weisungs- oder Direktionsrecht faktisch nur in begrenztem Rahmen (vgl. BSGE 36, 262 bis 266; 47, 201 bis 207), insbesondere, wenn dem Arbeitgeber eine Einflussnahme auf die Art der Ausführung einer Tätigkeit rechtlich versagt oder aus tatsächlichen Gründen - etwa wegen fehlender Fach- und Sachkunde - nicht möglich ist.
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Bezogen auf die Tätigkeit einer Rechtsanwältin/juristischen Beraterin ist zu beachten, dass diese Tätigkeit sowohl in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als auch als selbständiger freier Mitarbeiter (in einer Rechtsanwaltspraxis) ausgeübt werden kann (vgl. BSG in BB 1981, 1581 f.; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Zur Zulässigkeit der Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge hat sich - insbesondere zur Frage der Umgehung des Kündigungsschutzes - eine umfassende Rechtsprechung entwickelt (vgl. BAG in NZA 1989, 21; 1990, 741; Schaub "Arbeitsrechtshandbuch", § 39 m.w.N.).
  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Zwar besteht bei Dienstleistungen höherer Art (z.B. eines leitenden Angestellten) das Weisungs- oder Direktionsrecht faktisch nur in begrenztem Rahmen (vgl. BSGE 36, 262 bis 266; 47, 201 bis 207), insbesondere, wenn dem Arbeitgeber eine Einflussnahme auf die Art der Ausführung einer Tätigkeit rechtlich versagt oder aus tatsächlichen Gründen - etwa wegen fehlender Fach- und Sachkunde - nicht möglich ist.
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88

    Neueinstellung nach BeschFG 1985

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Zur Zulässigkeit der Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge hat sich - insbesondere zur Frage der Umgehung des Kündigungsschutzes - eine umfassende Rechtsprechung entwickelt (vgl. BAG in NZA 1989, 21; 1990, 741; Schaub "Arbeitsrechtshandbuch", § 39 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 16.12.1986 - 11 Sa 93/86

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen;

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Der Fall eines angestellten Rechtsanwalts, der seine gesamte Arbeitskraft ausschließlich einem Anderen zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, andere Mandate nicht anzunehmen, liegt damit gerade nicht vor (vgl. LAG Berlin in NZA 1987, 488-489).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
    Für die Frage, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, ist darauf abzustellen, welche Merkmale überwiegen (vgl. nur BSGE 53, 242 (245); BSGE 45, 199 bis 206; st. Rspr.; vgl. auch Bloch in Schulin, HS-KV, § 16 Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81

    Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen;

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. März 2000 - L 1 KR 1/99 - aufgehoben, soweit über die Anfechtungsklage und die Klage auf Zahlung des Beitragszuschusses nach § 257 SGB V entschieden worden ist.
  • SG Leipzig, 18.05.2006 - S 8 KR 387/04

    Selbstständige Tätigkeit einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin

    Da eine gesetzgeberische Definition des Begriffs der "Beschäftigung" im Recht der Renten- wie auch der Krankenversicherung fehlt, ist auf § 7 SGB IV sowie zur Klärung der beitragspflichtigen Beschäftigung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung auf §§ 24 f Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zurückzugreifen (wie hier: Sächsisches LSG, Urteil vom 02.03.2000, Az: L 1 KR 1/99).
  • SG Leipzig, 27.02.2004 - S 8 KR 219/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehbarkeit einer Beitragsnachforderung

    Da eine gesetzgeberische Definition des Begriffs der "Beschäftigung" im Recht der Renten- wie auch der Krankenversicherung fehlt, ist auf § 7 SGB IV sowie zur Klärung der beitragspflichtigen Beschäftigung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung auf §§ 24 f Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zurückzugreifen (wie hier: Sächsisches LSG, Urteil vom 02.03.2000, Az: L 1 KR 1/99).
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