Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015

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   LSG Hamburg, 19.12.2013 - L 1 KR 108/12   

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https://dejure.org/2013,43185
LSG Hamburg, 19.12.2013 - L 1 KR 108/12 (https://dejure.org/2013,43185)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - L 1 KR 108/12 (https://dejure.org/2013,43185)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - L 1 KR 108/12 (https://dejure.org/2013,43185)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2013 - L 1 KR 108/12
    Dies wird von weiteren Voraussetzungen - insbesondere der Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Verlegung - nicht abhängig gemacht (BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R - Juris zum Anspruch des aufnehmenden Krankenhauses).

    Dies wird auch durch die Rechtsentwicklung verdeutlicht, denn der Verordnungsgeber ist mit der FPV bewusst nicht dem abweichenden und mit höherem bürokratischen Aufwand verbundenen System des § 14 Abs. 5 und 11 Bundespflegesatzverordnung gefolgt, wonach bei Verlegungen im Rahmen einer Zusammenarbeit von Krankenhäusern einheitliche Fallpauschalen berechnet wurden, die untereinander aufzuteilen waren (BSG, Urteil vom 16.12.2008, a.a.O.; Tuschen/Trefz, a.a.O., S. 141).

    Insbesondere hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), da die streitige Rechtsfrage, ob die Vergütung von der medizinischen Erforderlichkeit einer Verlegung abhängig ist, bereits durch das Urteil des BSG vom 16.12.2008 (a.a.O.) geklärt ist.

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2013 - L 1 KR 108/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R - Juris).
  • SG Hamburg, 19.02.2008 - S 48 KR 605/05

    Krankenhaus - stationäre Weiterbehandlung in anderem zugelassenen Krankenhaus

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2013 - L 1 KR 108/12
    Dabei kann dahin stehen, ob diese Vorschrift überhaupt eine geeignete Rechtsgrundlage dafür sein kann, einen nach den maßgeblichen Abrechnungsvorschriften gegebenen Vergütungsanspruch des Krankenhauses zu kürzen (dafür: LSG Thüringen, Urteil vom 31.01.2012 - L 6 KR 497/07; dagegen: SG Hamburg, Urteil vom 19.02.2008 - S 48 KR 605/05; beide Juris).
  • LSG Thüringen, 31.01.2012 - L 6 KR 497/07

    Krankenversicherung - Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2013 - L 1 KR 108/12
    Dabei kann dahin stehen, ob diese Vorschrift überhaupt eine geeignete Rechtsgrundlage dafür sein kann, einen nach den maßgeblichen Abrechnungsvorschriften gegebenen Vergütungsanspruch des Krankenhauses zu kürzen (dafür: LSG Thüringen, Urteil vom 31.01.2012 - L 6 KR 497/07; dagegen: SG Hamburg, Urteil vom 19.02.2008 - S 48 KR 605/05; beide Juris).
  • BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 4/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verlegung eines Patienten in ein

    § 17c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHG umfasst nach seinem Wortlaut und dem vorgenannten Zweck, wie er auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommt, nicht nur die Verlegung in nachgeordnete Versorgungsformen wie Rehabilitationseinrichtungen, sondern auch die Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur stationären Weiterbehandlung (vgl Gerlach in BeckOK KHR, KHG, § 17c RdNr 16, Stand 1.11.2022; aA LSG Hamburg vom 19.12.2013 - L 1 KR 108/12 - juris RdNr 23; Thüringer LSG vom 7.10.2021 - L 6 KR 1278/18 - juris RdNr 28) .
  • LSG Hessen, 08.11.2018 - L 1 KR 275/18

    Krankenversicherung

    Darüber hinaus ist § 3 FPV 2015 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 FPV 2015 vorliegend nicht anwendbar, da eine Verlegungs-Fallpauschale der Berechnung der Behandlungskosten zugrunde gelegt worden ist (s.a. LSG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2013, L 1 KR 108/12, juris, Rn. 21; SG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 6. Juni 2013, S 18 KR 163/12; SG Gießen, Urteil vom 21. September 2016, S 9 KR 329/15).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12   

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https://dejure.org/2015,47476
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12 (https://dejure.org/2015,47476)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2015 - L 1 KR 108/12 (https://dejure.org/2015,47476)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - L 1 KR 108/12 (https://dejure.org/2015,47476)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (Urteil des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 16).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. Urteile des BSG vom 29. August 2012. B 12 KR 25/12 R - und vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - zitiert jeweils nach juris) Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 25/12 R

    Sozialversicherung: Kein Rabatt für Kindererziehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. Urteile des BSG vom 29. August 2012. B 12 KR 25/12 R - und vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - zitiert jeweils nach juris) Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 32/09 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Degressionsregelung - keine Sonderregelung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Die Tatbestandswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt (vgl. etwa Urteile des BSG vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 19/12 B - zitiert nach juris Rdnr. 13f, vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 R - juris Rdnr. 11 und vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 R - juris Rdnr. 12).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 20/07 R

    Vertragspsychotherapeutische bzw -ärztliche Versorgung - Vergütung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Die Tatbestandswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt (vgl. etwa Urteile des BSG vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 19/12 B - zitiert nach juris Rdnr. 13f, vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 R - juris Rdnr. 11 und vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 R - juris Rdnr. 12).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 19/12 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen betrügerischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 1 KR 108/12
    Die Tatbestandswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt (vgl. etwa Urteile des BSG vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 19/12 B - zitiert nach juris Rdnr. 13f, vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 R - juris Rdnr. 11 und vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 20/07 R - juris Rdnr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19

    Betriebsprüfung - Fahrdienstleistungen/Chauffeurdienste - abhängige Beschäftigung

    Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen zwar eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2020 - L 5 BA 2357/18 - juris Rn. 31; Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2015 - L 1 KR 108/12 - juris Rn. 44).
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