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LSG Hessen, 09.10.2017 - L 1 KR 338/17 B ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 10.08.2017 - S 15 KR 263/17
- LSG Hessen, 09.10.2017 - L 1 KR 338/17 B ER
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 17.03.2022 - L 1 KR 429/20
Krankenkasse bekommt recht: Kein Cannabis bei Alkoholsucht
Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. In diesem Zusammenhang habe bereits das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 09.10.2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 B ER ausgeführt: "Ein Anspruch auf die geltend gemachte Versorgung folgt nicht aus einer fiktiven Genehmigung gemäß § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Norm ist zwar auch hinsichtlich § 31 Abs. 6 SGB V anwendbar (so ausdrücklich BT-Drucks. 18/8965 S. 25; ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2017, L 5 KR 140/17 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2017, L 1 KR 305/17 B ER; SG Trier, Beschluss vom 4. September 2017, S 3 KR 143717 ER).Hierzu habe das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 09.10.2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 ER ausgeführt: "Mit dem o.g. Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. schwerwiegend erkrankte Schmerzpatienten, s. BT-Drucks. 18/8965 S. 13) nach entsprechender Indikationsstellung und bei fehlenden Therapiealternativen ermöglicht werden, die entsprechenden Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken in standardisierter Qualität durch Abgabe in Apotheken zu erhalten.
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 4 KR 230/19
Cannabis - schwerwiegende Erkrankung - Standardtherapie - Genehmigungsfiktion - …
Denn hierdurch wird das Behandlungsziel noch nicht klar genug bestimmt (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2017, Aktenzeichen L 1 KR 338/17 B ER, Rn 37, zitiert nach JURIS, so auch Schifferdecker, a.a.O., Rn 118a). - SG Gießen, 23.09.2020 - S 11 KR 548/17 Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. In diesem Zusammenhang hat bereits das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 B ER ausgeführt:.
Hierzu hat das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 ER ausgeführt:.