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   LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,74702
LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13 B ER (https://dejure.org/2013,74702)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - L 1 KR 39/13 B ER (https://dejure.org/2013,74702)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - L 1 KR 39/13 B ER (https://dejure.org/2013,74702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Enthebung vom Amt des Vorstands einer gesetzlichen Krankenversicherung; Aufhebung des Suspensiveffekts des Widerspruchs durch eine Anordnung im Einzelfall; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91

    Öffentlichkeit - Beschränkung - Vertreterversammlung - KZÄV - Mitglieder

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
    Das Öffentlichkeitsgebot steht im hier betroffenen Bereich der Selbstverwaltung zudem in enger Verbindung zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes und dient der demokratischen Kontrolle und Willensbildung (vgl. BSG 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - Juris, m.w.N.; Becher/Plate, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, E § 63 Nr. 3.2, S. 7, m.w.N. aus dem Kommunalrecht).

    Öffentlichkeit i.S.d. § 63 Abs. 3 Satz 2 SGB IV meint deswegen nicht bloß eine Beteiligtenöffentlichkeit, sondern die allgemeine Öffentlichkeit, so dass die Sitzungen hinreichend bekannt gemacht werden müssen und jedermann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebots Zutritt haben muss (vgl. BSG 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - Juris; Rechtsauskünfte: Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertreterversammlung und ihrer Ausschüsse, WzS 1980, 119).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
    Zwar kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall der Verwirkung unterliegen (vgl. grundlegend BVerfG 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - Juris).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 267/05

    Rechtsfolgen der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG für das

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
    Zwischen diesem und seiner Stellung als Organ der Antragsgegnerin besteht eine Trennung (vgl. grundlegend BGH 10.1.2000 - II ZR 251/98 - Juris; aus jüngerer Zeit BGH 8.1.2007 - II ZR 267/05 - Juris, m.w.N.).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
    Insbesondere war der Antragsteller nicht gehalten, zunächst bei der Antragsgegnerin die Aussetzung der Vollziehung nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG zu beantragen (vgl. BSG 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R - Juris).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
    Zwischen diesem und seiner Stellung als Organ der Antragsgegnerin besteht eine Trennung (vgl. grundlegend BGH 10.1.2000 - II ZR 251/98 - Juris; aus jüngerer Zeit BGH 8.1.2007 - II ZR 267/05 - Juris, m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.1989 - L 1 KR 46/88

    Rechtsweg; Zuständigkeit; Sozialgericht; Krankenkasse; Vorstand; Geschäftsführer;

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13
    Hierfür ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet (so bereits LSG Schleswig-Holstein 12.9.1989 - L 1 Kr 46/88 - Juris, bezogen auf die Amtsentbindung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Krankenkasse).
  • SG Landshut, 19.01.2024 - S 7 R 843/23

    Amtsenthebung einer Geschäftsführerin eines Sozialversicherungsträgers

    Die Amtsenthebung wird entscheidend durch öffentlich-rechtliche Normen des Sozialrechts geprägt (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 4. Juli 2013 - L 1 KR 39/13 B ER -, Rn. 2, juris).
  • LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15

    Krankenversicherung

    Das Sozialgericht hat der Klage mit Urteil vom 25. September 2014 stattgegeben und sich dabei im Wesentlichen auf die Gründe des LSG Hamburg im Beschlussverfahren L 1 KR 39/13 B ER gestützt, welches den Nachfolger des Klägers im Amt des Vorstandes betraf und welcher ebenfalls seines Amtes enthoben worden war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Prozessakte, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten des Landgerichts Hamburg 303 O 398/12 (1 U 299/15) sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren L 1 KR 132/11 KL und L 1 KR 39/13 B ER Bezug genommen.

    Der Senat hat in anderer Besetzung im vergleichbaren Fall des gleichfalls seines Amtes enthobenen Nachfolgers des Klägers im Amt des Vorstandes der Beklagten im dortigen Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz bereits ausgeführt (Beschluss vom 4. Juli 2014 - L 1 KR 39/13 B ER, juris): "Gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 Satz 2 SGB IV sind die Sitzungen des Verwaltungsrats aber zwingend öffentlich.

  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers

    Bei der Amtsenthebung eines (vormaligen) Geschäftsführers eines MDK aufgrund eines groben Amtspflichtverstoßes handelt es sich um eine personelle Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.4.2021 - L 10 KR 873/20 B ER - juris RdNr 29; Stäbler in Krauskopf, SGB IV, § 63 RdNr 14a, Stand Juni 2023; SG Mainz vom 30.10.2019 - S 14 KR 35/18 - juris RdNr 88; aA LSG Hamburg vom 4.7.2013 - L 1 KR 39/13 B ER - juris RdNr 6; LSG Hamburg vom 20.7.2017 - L 1 KR 24/15 - juris RdNr 13; I. Palsherm in jurisPK-SGB IV, 4. Aufl 2021, § 63 RdNr 31, Stand 1.8.2021; Bünnemann in BeckOK SozR, SGB IV, § 63 RdNr 12, Stand 1.9.2023) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 10 KR 873/20

    Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Anders als in der Terminologie des § 80 Abs. 5 S 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) umfasst im sozialgerichtlichen Verfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch den Fall, dass die Verwaltung - wie vorliegend - den kraft Gesetz eintretenden Suspensiveffekt des Widerspruchs durch eine Anordnung der sofortigen Vollziehung im Einzelfall aufhebt (vgl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2021 - L 11 KA 15/12 B ER - in juris Rn 23; Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 04.07.2013 - L 1 KR 39/13 B ER - in juris Rn 4 mwN).

    Hiervon sind grundsätzlich solche Angelegenheiten umfasst, die individuell bestimmte Person betreffen, vor allem Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (vgl Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 04.07.2013 - L 1 KR 39/13 B ER - in juris Rn 6).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20

    Grobe Amtspflichtverletzung - Krankenkasse - Verwaltungsratsmitglied -

    Es könne dahinstehen, ob die Amtsenthebung des Antragstellers bereits deswegen rechtswidrig sei, weil über sie nicht in öffentlicher Sitzung entschieden worden sei (dazu Hinweis auf Beschluss des LSG Hamburg v. 4. Juli 2013 - L 1 KR 39/13 B ER).
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