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   LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13   

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https://dejure.org/2015,10882
LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13 (https://dejure.org/2015,10882)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 1 KR 42/13 (https://dejure.org/2015,10882)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 (https://dejure.org/2015,10882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung (Nabelhernie); Aufenthaltsverlängerung wegen Kapazitäts- und Organisationsproblemen bei Notfällen; Medizinische Erforderlichkeit einer Behandlungsmaßnahme

  • medcontroller.de

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13
    Ob dies der Fall ist, richtet sich allein nach medizinischen Erfordernissen (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.09.2007 - GS 1/06; BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R; beide Juris).

    Für die Berücksichtigung anderer Umstände ist damit kein Raum, soweit dies nicht ausnahmsweise durch Einzelvorschriften des Leistungsrechts angeordnet ist (BSG, Urteil vom 25.09.2007, a.a.O., Rn. 20ff), was hier nicht der Fall ist.

    Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 25.09.2007, a.a.O.; BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R - Juris) hat insoweit ausgeführt, dass das Gericht die Frage, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch erforderlich war, uneingeschränkt zu überprüfen, dabei jedoch von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen hat.

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris).
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13
    Selbst wenn die Beklagte das Prüfverfahren nach § 275 SGB V verletzt haben sollte, könnte die Klägerin hieraus keine Rechte herleiten, denn allenfalls könnte ein solcher Verstoß zu einem Verwertungsverbot medizinischer Unterlagen führen, die vom Krankenhaus nicht freiwillig, sondern allein auf besondere gerichtliche Anforderung zur Verfügung gestellt worden sind (BSG, Urteil vom 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R - Juris).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13
    Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 25.09.2007, a.a.O.; BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R - Juris) hat insoweit ausgeführt, dass das Gericht die Frage, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch erforderlich war, uneingeschränkt zu überprüfen, dabei jedoch von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 9 KR 34/05

    Krankenhausbehandlung - Kostenübernahmeanspruch -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13
    Zu Recht hat das Sozialgericht daher entschieden, dass es für die Frage, ob eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich war, nur auf die Umstände des konkret betroffenen Versicherten ankommen kann (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2009 - L 9 KR 34/05 - Juris), also allein darauf, ob dessen Gesundheitszustand eine stationäre Behandlung erforderte.
  • LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verweildauer - aufgeschobene

    Für die Frage, ob eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich sei, komme es dabei nur auf die Umstände des konkret betroffenen Versicherten an (LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 -, Rn. 16, juris).

    Auch wenn die Krankenhäuser weder verpflichtet noch in der Lage seien, für derartige Situationen organisatorische Vorkehrungen zu treffen, führe dies nicht dazu, diese Risiken der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehle (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 -, juris, und Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 1 KR 22/16 -, juris zur Verlegung einer geplanten Operation auf den Folgetag wegen unvorhersehbarer Notfälle).

  • LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 22/16
    Dass die Klägerin wegen mehrerer unvorhergesehener und wohl auch unvorhersehbarer Notfälle die Operation nicht - wie geplant - am Aufnahmetag durchführen konnte, sondern sie auf den Folgetag verschieben musste, ist demgegenüber kein Grund, der seine Ursache in der gesundheitlichen Situation des Versicherten hatte (LSG Hamburg, Urteil vom 26.03.2015 - L 1 KR 42/13 - juris Rn. 17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - L 5 KR 54/15

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit der stationären

    Zu Recht hat das Sozialgericht daher mit zutreffender Begründung, auf die der Senat gemäß § 153 Abs. 2 SGG Bezug nimmt, entschieden, dass es für die Frage, ob eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich war, nur auf die Umstände des konkret betroffenen Versicherten ankommen kann, also allein darauf, ob dessen Gesundheitszustand eine stationäre Behandlung erforderte (so auch LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015, L 1 KR 42/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009, L 9 KR 34/15 in juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2019 - L 6 KR 22/18

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Höhe des Vergütungsanspruchs -

    Für andere Risiken hätten die Krankenkassen nicht einzustehen (Hinweis auf SG A-Stadt, Urteil vom 3. November 2015 - S 17 KR 403/13; LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - L 9 KR 34/05).
  • SG Augsburg, 28.06.2017 - S 2 KR 395/15

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Aufgrund dessen muss der Krankenhausarzt sich auf die weitere Entwicklung und gegebenenfalls eintretenden Veränderungen einstellen und die weitere Erforderlichkeit der Behandlung jeweils erneut überprüfen und beurteilen (LSG Hamburg vom 26.03.2015, L 1 KR 42/13).
  • SG Hamburg, 18.02.2019 - S 46 KR 1729/14

    Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage

    Ob und wie die Behandlung des Versicherten erforderlich ist, richtet sich allein nach medizinischen Erfordernissen (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 25.09.2007 - GS 1/06; BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R; beide Juris) (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 -, Rn. 16, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 1 KR 42/13   

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https://dejure.org/2018,56359
LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 1 KR 42/13 (https://dejure.org/2018,56359)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2018 - L 1 KR 42/13 (https://dejure.org/2018,56359)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - L 1 KR 42/13 (https://dejure.org/2018,56359)
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