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LSG Baden-Württemberg, 16.05.1990 - L 1 PKH 59/90 B |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.1990 - L 1 PKH 59/90 B (https://dejure.org/1990,11291)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - L 1 PKH 59/90 B (https://dejure.org/1990,11291)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß; Rentenversicherung; Angelegenheit; Persönlich; Ratenzahlung; Unterhaltsanspruch; Einkommen; Unterhaltsbedarf; Düsseldorfer Tabelle
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 06.02.1990 - S 6 PKH 80/89
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.1990 - L 1 PKH 59/90 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86
Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.1990 - L 1 PKH 59/90
Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß nur ratenweise durchgesetzt werden kann (Anschluß an OLG München vom 27.11.1986 20 U 5314/86 = FamRZ 1987, 303). - SG Karlsruhe, 20.07.1989 - S 5 PKH 57/89
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.05.1990 - L 1 PKH 59/90
Der Unterhaltsberechtigte kann einen Prozeßkostenvorschuß (evtl ratenweise) beanspruchen, wenn das zu berücksichtigende Einkommen den angemessenen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsbedarf der zu berücksichtigenden Unterhaltsberechtigten - einschließlich des Antragstellers - übersteigt (anders SG Karlsruhe vom 20.7.1989 S 5 PKH 57/89).
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14
Versagung von Prozesskostenhilfe bei Verwertbarkeit vorhandenen Vermögens
Seine Ehefrau nimmt durch die Entlastung von dem von ihm zu gewährenden Unterhalt an dem Ergebnis eines Obsiegens des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit teil (vgl. zum Rentenanspruch als persönliche Angelegenheit i.S. des § 1360a Abs. 4 BGB: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1990 - L 1 PKH 59/90 B -, juris). - LSG Sachsen, 17.05.2001 - L 3 B 53/00
Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage beim Prozesskostenhilfegesuch; …
Dieser Vergleich ergibt, dass der Ehemann einen Prozesskostenvorschuss nicht zu leisten hatte, weil er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst PKH mit Raten erhalten hätte (LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 16.05.1990, L 1 PKH 59/90 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20.08.1999, L 5 B 27/99 RJ-PKH; Sächsisches LSG, Beschluss vom 13.01.1999, L 3 B 8/98 AL-PKH). - LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - L 3 B 15/08 Ihr Ehemann nimmt durch die Entlastung von dem von ihm zu gewährenden Unterhalt an dem Ergebnis eines Obsiegens der Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit teil (vgl. zum Rentenanspruch als persönliche Angelegenheit i.S. des § 1360a Abs. 4 BGB LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1990 - L 1 PKH 59/90 B -).