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   LSG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - L 1 U 2104/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18775
LSG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - L 1 U 2104/03 (https://dejure.org/2004,18775)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.2004 - L 1 U 2104/03 (https://dejure.org/2004,18775)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - L 1 U 2104/03 (https://dejure.org/2004,18775)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anerkennung eines Karpaltunnelsyndroms als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - L 1 U 2104/03
    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - mit weiteren Nachweisen).

    Für die Dauer dieses Entscheidungsprozesses dürfen weder der Unfallversicherungsträger noch das Gericht die dem Beratungsgremium vorliegenden Erkenntnisse beurteilen und daraus eine Pflicht zur Anerkennung als Quasi-BK ableiten (sog. Sperrwirkung; BSG 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R - = ZfS 2002, 334).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - L 1 U 2104/03
    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um dann daraus schließen zu können, dass die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 59, 250, 253 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 9 RdNr 46 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13

    Berufskrankheit - Karpaltunnelsyndrom - Merkblatt - Sachverständigenbeirat -

    Es wird dadurch deutlich, dass die für die Druckschädigungen der Nerven vorliegenden Erkenntnisse für das KTS gerade nicht zutreffen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Oktober 2004 - L 1 U 2104/03 -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 3 U 237/12
    Das Tatbestandsmerkmal der "gruppenspezifischen Risikoerhöhung" wäre dann als erfüllt anzusehen, wenn hinreichende Feststellungen in Form medizinischer Erkenntnisse dafür getroffen wären, dass die betreffende Personengruppe durch ihre Arbeit Einwirkungen ausgesetzt wäre, mit denen die übrige Bevölkerung nicht in diesem Maß in Kontakt käme Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert regelmäßig den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um hieraus Schlüsse ziehen zu können, dass die Ursache der Erkrankung in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Oktober 2004 - L 1 U 2104/03 - m.w.N., in juris).
  • SG Karlsruhe, 14.02.2011 - S 1 U 3054/10

    Eine MCS-Erkrankung ist nicht wie eine Berufskrankheit festzustellen.

    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert regelmäßig den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um hieraus Schlüsse ziehen zu können, dass die Ursache der Erkrankung in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 08.10.2004 - L 1 U 2104/03 - mit weiteren Nachweisen ).
  • SG Karlsruhe, 19.05.2008 - S 1 U 236/08

    Feststellung einer Multiple-Chemical-Sensitivity-Erkrankung (MCS) als oder wie

    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert regelmäßig den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um hieraus Schlüsse ziehen zu können, dass die Ursache für die Erkrankung in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 08.10.2004 - L 1 U 2104/03 - m.w.N., veröffentlicht in [...]).
  • SG Karlsruhe, 14.02.2011 - S 1 U 3954/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der

    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert regelmäßig den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um hieraus Schlüsse ziehen zu können, dass die Ursache der Erkrankung in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 08.10.2004 - L 1 U 2104/03 - mit weiteren Nachweisen ).
  • SG Osnabrück, 14.07.2005 - S 19 U 333/01
    Das Überprüfungsstadium ist also mittlerweile erreicht: Anders als noch zum Zeitpunkt der aktenkundigen Verkündung des Urteils des Sozialgerichts Aachen - S 1 U 76/00 - am 20. August 2002 liegen nun-mehr aufgrund einer Anfrage des LSG Baden-Württemberg im Rechtsstreit L 1 U 2104/03 (s. das dortige Urteil vom 08. Oktober 2004) gesicherte Erkenntnis darüber vor, dass der Ärztliche Sachverständigenbeirat bei dem mittlerweile eingerichteten Bun-desministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit (BMGS) eine Prüfung vor allem dahingehend eingeleitet hat, ob die dort vorhandenen epidemiologischen Studien ein signifikant erhöhtes Erkrankungsrisiko für bestimmte Personengruppen zeigen.
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