Rechtsprechung
LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beruhen des Körperschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine versicherte Tätigkeit als Anspruchsvoraussetzung; Erforderlichkeit einer sachlichen Verbindung mit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 26.03.2004 - S 18 U 1089/01
- LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04
Bestimmte maßgebliche Tatsachen und Geschehnisabläufe, wie die den Versicherungs- und Versorgungsschutz begründenden Tatsachen (z. B. Arbeit, Dienstverrichtung, Dienstreise), die das schädigende Ereignis (Unfall, Erkrankung, etc.) kennzeichnenden Umstände sowie - im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität - das Bestehen eines Gesundheitsschadens bedürfen des so genannten Vollbeweises (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 38), also der Feststellung mit einem so großen Grad an Gewissheit, dass bei vernünftiger, lebensnaher Betrachtung kein begründbarer Zweifel an dem Vorliegen der rechtserheblichen Tatsache besteht (…vgl. BSG in SozR 2200 § 555 a Nr. 1). - BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87
Unfallversicherung - Ausland
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04
Dabei muss eine sachliche Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis bestehen, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSGE 63, 273, 274). - OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99
Verjährung
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04
Die verspätet eingelegte Klage (Az.: S 18 U 1031/99) wurde zurückgenommen.
- SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
Auch existiert in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Beweisregel des Inhalts, dass alles, was während einer versicherten Tätigkeit an Gesundheitsschäden eintritt, auch ursächlich auf die versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann (vgl. Thür. LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ).LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ferner SG Dortmund vom 19.03.2004 - S 23 U 38/02 - und Urteil des erkennenden Gerichts vom 15.01.2013 - S 1 U 2218/12 - ), d.h. Begleitverletzungen entweder in Form einer begleitenden disco-ligamentären Verletzung oder einer Fraktur der knöchernen Strukturen.
- SG Karlsruhe, 14.01.2013 - S 1 U 2723/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Einwirkung von außen - …
Auch existiert in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Beweisregel des Inhaltes, dass alles, was während einer versicherten Tätigkeit an Gesundheitsschäden eintritt, auch ursächlich auf die versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann (vgl. Thür. LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ).Die Feststellung traumatischer Bandscheibenschäden als Folge eines Arbeitsunfalls erfordert nach den Erkenntnissen der herrschenden medizinischen Wissenschaft, der das erkennende Gericht folgt, stets knöcherne und/oder ligamentäre Begleitverletzungen der maßgebenden Wirbelkörper selbst oder doch zumindest der den maßgebenden Abschnitt der Wirbelsäule begleitenden Muskel- und Bandstrukturen (…vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., Seite 434 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg vom 15.03.2007 - L 9 U 3374/05 -
; LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2007 - L 17 U 75/06 - und Thür. LSG vom 25.01.2006 -L 1 U 431/04 - ferner SG Dortmund vom 19.03.2004 - S 23 U 38/02 - ). - SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12
Arbeitsunfall - traumatischer Bandscheibenvorfall - ursächlicher Zusammenhang - …
Auch existiert in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Beweisregel des Inhaltes, dass alles, was während einer versicherten Tätigkeit an Gesundheitsschäden eintritt, auch ursächlich auf die versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann (vgl. Thür. LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ).LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ferner SG Dortmund vom 19.03.2004 - S 23 U 38/02 - ).