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   LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04   

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https://dejure.org/2005,20098
LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04 (https://dejure.org/2005,20098)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.2005 - L 1 U 4519/04 (https://dejure.org/2005,20098)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 2005 - L 1 U 4519/04 (https://dejure.org/2005,20098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitige Umlage zum Insolvenzgeld; Inanspruchnahme der Arbeitgeber zur Finanzierung des Insolvenzgeldes zwecks Ausgleichs der objektiven Verletzung der Lohnzahlungspflicht; Alleinige Heranziehung der Arbeitgeber zur Finanzierung der Umlage für das Insolvenzgeld als ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R

    Konkursausfallgeld-Umlage - Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04
    Die Regelungen der §§ 186b bis 186d AFG haben sowohl das BVerfG als auch das BSG als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 186b Nr. 1 und SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

    Einwände gegen die Verwendung von Haushaltsmitteln oder Beitragsaufkommen können nicht gegen eine Rechtmäßigkeit gesetzlicher Beitrags- und Umlagepflichten vorgebracht werden (BSG SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

    Auch ein Verstoß gegen Vorschriften oder Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, der die Umlageregelung nicht anwendbar macht, ist nicht zu erkennen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

    Art. 5 der Richtlinie 80/987/EWG überlässt "Einzelheiten der Mittelaufbringung" den Mitgliedsstaaten, stellt aber unter Buchst b klar: Die Arbeitgeber müssen zur Mittelaufbringung beitragen, es sei denn, dass diese in vollem Umfange durch die öffentliche Hand gewährleistet ist (BSG SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77

    Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04
    Die Regelungen der §§ 186b bis 186d AFG haben sowohl das BVerfG als auch das BSG als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG SozR 4100 § 186b Nr. 1 und SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber für die Berechnung der Umlage das Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen (BSG SozR 4100 § 186b Nr. 1; Estelmann in Hennig, SGB III, § 359 Rdnr. 16).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04
    Demgemäß beruht die Regelung über das Insolvenzgeld auf der Bundeskompetenz für die Sozialversicherung nach Art. 74 Nr. 12 GG, die bereits aus sich heraus auch auf die Regelung der Finanzierung gerichtet ist (BVerfG SozR 3-4100 § 186c Nr. 1).
  • BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04
    Eine willkürliche Ungleichbehandlung der Arbeitgeber untereinander, wie die Klägerin sie vortragen habe, habe bereits das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18. September 1978 - 1 BvR 638/78 - ausgeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04

    Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers auf Erstattung der Bundesagentur die

    Da die ab 1. Januar 1999 geltenden Regelungen im Wesentlichen identisch sind, besteht kein Anlass für eine abweichende Beurteilung (siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2005,- L 1 U 4519/04 -).

    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber für die Berechnung der Umlage das Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen (BSG, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77 - , a.a.O.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2005, - L 1 U 4519/04 -).

    Einwände gegen die Verwendung von Haushaltsmitteln oder Beitragsaufkommen können nicht gegen die Rechtmäßigkeit gesetzlicher Beitrags- und Umlagepflichten vorgebracht werden (BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2005, - L 1 U 4519/04 -).

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie -

    Im Jahre 2002 sind nach Darstellung der gewerblichen Unternehmer Subventionen in Höhe von 257 Millionen EUR an die landwirtschaftlichen Berufgenossenschaften geflossen, wovon ein Großteil wiederum aus dem Kreis der gewerblichen Unternehmer gekommen sein soll (vgl Angaben im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22. August 2005 - L 1 U 4519/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 1 U 1430/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragspflicht - Rechtmäßigkeit

    Zur Erhebung des Insolvenzausfallgeldes hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 22.08.2005, Aktenzeichen L 1 U 4519/04 (veröffentlicht in Juris und sozialgerichtsbarkeit.de), entschieden, dass dies rechtmäßig und insbesondere auch verfassungsgemäß ist.
  • LSG Hamburg, 06.11.2007 - L 3 U 49/05

    Erhebung der Insolvenzgeldumlage als eine mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu

    Zur Untermauerung ihrer Auffassung hat die Beklagte die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfahlen vom 14. September 2005 (L 17 U 138/05) und 19. Oktober 2005 (L 17 U 70/05) und des LSG Baden-Württemberg vom 22. August 2005 (L 1 U 4519/04) eingereicht.
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