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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09 NZB   

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LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09 NZB (https://dejure.org/2009,15769)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09 NZB (https://dejure.org/2009,15769)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB (https://dejure.org/2009,15769)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Streitgegenstand der vom Kläger zulässigerweise erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, Abs. 4 SGG) ist der erhobene Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - nämlich weitere EUR monatlich - für die Zeit vom 01. April 2009 bis zum 30. September 2009, den die Beklagte mit Bescheid vom 13. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. April 2009 abgelehnt hat, wobei der Kläger sein Begehren auf die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu erbringenden Leistungen (vgl § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ) für den Lebensunterhalt beschränkt hat (zur Selbständigkeit der Verfügungen über die von der BA und vom kommunalen Träger zu erbringenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Bundessozialgericht SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 18 ff).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II sind Bestandteil dieser Leistungen (vgl BSG, Urteile vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R, juris RdNr 11, und vom 03. März 2009 - B 4 AS 50/07 R, juris RdNr 12; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, RdNr 9 zu § 19).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II sind Bestandteil dieser Leistungen (vgl BSG, Urteile vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R, juris RdNr 11, und vom 03. März 2009 - B 4 AS 50/07 R, juris RdNr 12; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, RdNr 9 zu § 19).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Nach dieser Rechtsprechung ist zur Beurteilung des Anspruchs aus § 21 Abs. 5 SGB II festzustellen, ob eine Krankheit vorliegt, ob sie eine bestimmte Kostform erfordert und in welchem Umfang ggf zusätzliche Kosten anfallen (unbestimmter Rechtsbegriff der "angemessenen Höhe" - dazu BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R, juris RdNr 24, 29).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Es gilt, dass solange keine Besonderheiten des Einzelfalls vorliegen, zur Bewertung der Erforderlichkeit und des Umfangs auf die "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" (im Folgenden: Empfehlungen) des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eV zurückgegriffen werden darf (BSG, aaO, RdNr 28; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06, juris RdNr 39: individuelle Ermittlungen, wenn "sonstige Gesichtspunkte vorgetragen , die ein mechanisches Abstellen auf die Empfehlungen nicht möglich machen").
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Ob dem so ist, ist in diesem Verfahren nicht klärungsfähig, denn es ist eine Überlegung, die allein zu Ungunsten des Klägers fruchtbar gemacht werden könnte, da die Qualifizierung der Empfehlungen als antizipierte Sachverständigengutachten zur Folge hätte, dass deren Richtigkeit auch durch ein Einzelfallgutachten nicht widerlegt werden könnte (vgl BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 RdNr 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2009 - L 9 B 339/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines einstweiligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Die Rechtsache erlangt grundsätzliche Bedeutung auch nicht im Hinblick darauf, dass die Klärung der Frage, ob die neuen Empfehlungen antizipierte Sachverständigengutachten darstellen (vgl Bayrisches Landessozialgericht , Urteil vom 23. April 2009 - L 11 AS 124/08; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09. März 2009 - L 8 AS 68/08 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03. Februar 2009 - L 9 B 339/08 AS, alle juris), im allgemeinen Interesse liegen mag.
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 11 AS 124/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Die Rechtsache erlangt grundsätzliche Bedeutung auch nicht im Hinblick darauf, dass die Klärung der Frage, ob die neuen Empfehlungen antizipierte Sachverständigengutachten darstellen (vgl Bayrisches Landessozialgericht , Urteil vom 23. April 2009 - L 11 AS 124/08; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09. März 2009 - L 8 AS 68/08 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03. Februar 2009 - L 9 B 339/08 AS, alle juris), im allgemeinen Interesse liegen mag.
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZN 678/95

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Denn eine Entscheidung des LSG kann nicht zur Begründung der Divergenz herangezogen werden kann, wenn das BSG sie aufgehoben hat (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, RdNr 30 zu § 144 unter Hinweis auf BAGE 81, 355).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2006 - L 15 B 114/06

    Sozialhilfe - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Hyperlipidämie und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09
    Soweit sich eine Abweichung von der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des 15. Senats des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 15 B 114/06 SO ER, juris) zu der mit § 21 Abs. 5 SGB II im Wesentlichen inhaltsgleichen Norm des § 30 Abs. 5 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch ergibt, begründet dies keine Divergenz.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2009 - L 8 AS 68/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2011 - L 7 AS 1385/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Frage, ob ein Hilfebedürftiger aufgrund einer Erkrankung einer besonderen kostenintensiven Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II bedarf, ist abhängig von dessen individuellen Verhältnissen und begründet deshalb keine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG (vgl. LSG Sachsen - Beschluss vom 15.02.2010 - L 3 AS 780/09 NZB - Rn 29; LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09 NZB - Rn 4).

    Daraus ergibt sich keine Klärungsbedürftigkeit, da die in einem qualitativ gleichwertigen Verfahren erhobenen neuen, den Fortschritt der Wissenschaften berücksichtigenden Mehrbedarfsempfehlungen an die Stelle eines überholten Sachstandes getreten sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09 NZB - Rn 4).

  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12

    Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge mit einer Altersrente durch

    Dies habe für den jeweiligen Einzelfall zur Folge, dass den Empfehlungen zu folgen ist, wenn nicht (ausnahmsweise) Besonderheiten substantiiert dargelegt werden, die eine Abweichung von den Empfehlungen gebieten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2011 - L 18 AS 613/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; ernährungsbedingter Mehrbedarf; Divergenz

    Dass dies nur zu den alten, bis zum 30. September 2008 maßgebend gewesenen und nicht zu den neuen Empfehlungen (abrufbar unter www.deutscher-verein.de) entschieden ist, ist nicht von Belang, denn dass insoweit die in einem qualitativ gleichwertigen Verfahren erhobenen neuen, den Fortschritt der Wissenschaft berücksichtigenden Empfehlungen an die Stelle eines überholten Sachstandes getreten sind, ist selbstverständlich (vgl schon Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB - juris; Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 10 AS 345/11 NZB - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2011 - L 10 AS 345/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nichtzulassungsbeschwerde, Mehrbedarf für

    Dass dies nur zu den alten, bis zum 30. September 2008 maßgebend gewesenen und nicht zu den neuen Empfehlungen (abrufbar unter www.deutscher-verein.de) entschieden ist, ist nicht von Belang, denn dass insoweit die in einem qualitativ gleichwertigen Verfahren erhobenen neuen, den Fortschritt der Wissenschaften berücksichtigenden Empfehlungen an die Stelle eines überholten Sachstandes getreten sind, ist selbstverständlich (so schon Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB, juris RdNr 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - L 13 AS 1673/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Denn dieser Bescheid ist dahingehend auszulegen, dass die Beklagte für den dem Bewilligungsbescheid vom 6. März 2007 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 24. April 2007 zugrundeliegenden Bewilligungszeitraum bis 30. September 2007 eine ablehnende Entscheidung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen nach § 21 Abs. 5 SGB II getroffen hat (dazu vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. September 2010 - L 19 AS 1197/10 NZB - juris Rn. 2; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - L 11 KR 498/18

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Zulassung eines Rechtsmittels wegen Verstoßes gegen die Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 103 SGG), würde voraussetzen, dass das SG sich - unabhängig von einem Beweisantrag - zu weiteren Ermittlungen aus seiner rechtlichen Sicht hätte gedrängt fühlen müssen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2014 - L 12 AS 1208/13 NZB - LSG Hessen, Beschluss vom 18.08.2014 - L 4 KA 52/12 NZB - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09 NZB - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, § 144 Rn. 32a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2015 - L 13 AS 72/15
    Auch das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB - eine Divergenz i. S. des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG für den Fall verneint, dass eine Entscheidung des LSG durch die nachgehende Rechtsprechung des BSG überholt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2013 - L 11 AS 831/12
    Selbst wenn - wie die Klägerin meint - der o.g. LSG-Beschluss von der soeben dargestellten Rechtsprechung des BSG abweichen sollte, wäre er durch die nachgehende Rechtsprechung des BSG überholt, so dass er nicht mehr zur Begründung der Divergenz herangezogen werden könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 15 AS 65/12
    Nichts anderes kann gelten, wenn eine Entscheidung des LSG durch die nachgehende Rechtsprechung des BSG überholt ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 10 AS 1717/09 NZB -, Rn. 6).
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