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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00   

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https://dejure.org/2001,14134
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 (https://dejure.org/2001,14134)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 (https://dejure.org/2001,14134)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - L 10 SB 50/00 (https://dejure.org/2001,14134)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R

    Sachverständigenentschädigung und Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Dann hätte die Klägerin nur einen Anspruch auf Zeugenentschädigung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 ZSEG (BSG vom 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R -).

    Denn diese Wertung obliegt allein dem Beklagten, der nach Beiziehung des Befundberichts zu entscheiden hat, ob und ggf. welche weitere Ermittlungen durchzuführen sind (hierzu vgl. BSG vom 09.02.200 - B 9 SB 8/98 R -, S. 4 des Umdrucks).

    Andererseits berührt die "Indienstnahme" des freiberuflich tätigen Arztes dessen Recht auf freie Berufsausübung (hierzu BSG vom 09.04.1997 - 9 RVs 6/96 - SozR 3 -1925 § 2 Nr. 1; BSG vom 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96

    Höhe der Entschädigung für vier erstattete Befundberichte; Befundberichte in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Der Beklagte trägt hierzu vor, das Urteil des SG weiche von der Entscheidung des LSG NRW vom 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96 - ab.

    Vorrangig ist vielmehr das Ausmaß der aus dem Berichtsinhalt zu schließenden Arbeit, die mit der Erstattung verbunden war (so zutreffend LSG NRW vom 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96 -).

    Erfahrungsgemäß erfordern etwa Berichte, die nach einer umfangreichen internen Diagnostik erstattet sind, eine umfangreichere Darstellung der erhobenen Befunde (vgl. BSG vom 08.10.1987 - 9 RVs 13/86 - LSG NRW vom 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96 - LSG NRW vom 23.10.1991- L 4 S 21/91-; LSG NRW vom 17.09.1987 - L 7 V 37/87 - ).

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Eine abweichende Regelung ist in § 5 ZSEG für den Fall getroffen, dass ein sachverständiger Zeuge Verrichtungen der in der Anlage zu § 5 bezeichneten Art erbringt (vgl. BSG vom 13.03.1985 - 9a RV 30/83 - in ">21%20SGB%20X%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 21 SGB X Nr. 2 = NJW 1985, 2784; BSG vom 09.04.1997 - 9 RVs 6/96 - Meyer / Höver / Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 20. Auflage, § 2 Rdn. 2).

    Andererseits berührt die "Indienstnahme" des freiberuflich tätigen Arztes dessen Recht auf freie Berufsausübung (hierzu BSG vom 09.04.1997 - 9 RVs 6/96 - SozR 3 -1925 § 2 Nr. 1; BSG vom 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R -).

  • BSG, 13.03.1985 - 9a RV 30/83

    Befundbericht eines Arztes - Pauschalsatz - Erstattung von Schreibkosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Die streitige Kostenentscheidung ist hierzu eine "Folgeentscheidung", für die gleichermaßen die Zuständigkeit der Sozialgerichte gegeben ist (BSG vom 13.03.1985 - 9a RV 30/83 - SozR 1300 § 21 Nr. 2).

    Eine abweichende Regelung ist in § 5 ZSEG für den Fall getroffen, dass ein sachverständiger Zeuge Verrichtungen der in der Anlage zu § 5 bezeichneten Art erbringt (vgl. BSG vom 13.03.1985 - 9a RV 30/83 - in ">21%20SGB%20X%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 21 SGB X Nr. 2 = NJW 1985, 2784; BSG vom 09.04.1997 - 9 RVs 6/96 - Meyer / Höver / Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 20. Auflage, § 2 Rdn. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Hinsichtlich der Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Inhalt der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -.
  • LSG Niedersachsen, 15.11.1977 - L 2 J 246/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Der von dem Beklagten herangezogene Arzt wird als sachverständiger Zeuge tätig und erfüllt wie ein Sachverständiger eine ihm obliegende staatsbürgerliche Pflicht (hierzu auch LSG Niedersachen in NJW 1978, 606, 607; LSG Baden-Württemberg vom 08.07.1958 - L 1 c V 16/58 B - SG Mannheim vom 09.04.1970 - S 5 An 1878/67 - ).
  • SG Mannheim, 09.04.1970 - S 5 An 1878/67
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Der von dem Beklagten herangezogene Arzt wird als sachverständiger Zeuge tätig und erfüllt wie ein Sachverständiger eine ihm obliegende staatsbürgerliche Pflicht (hierzu auch LSG Niedersachen in NJW 1978, 606, 607; LSG Baden-Württemberg vom 08.07.1958 - L 1 c V 16/58 B - SG Mannheim vom 09.04.1970 - S 5 An 1878/67 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass etwaige Praxiskosten auch dann unbeachtlich sind, wenn der Vertragsarzt eine höhere Vergütung für von ihm erbrachte Leistungen deswegen geltend macht, weil der Punktwert nicht mehr kostendeckend ist (z.B. LSG NRW vom 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97- für ambulante Operationen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 10 SB 18/98

    Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen für einen Befundbericht des behandelnden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Nach dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.06.1998 - L 10 SB 18/98 - seien notwendige bare Auslagen in einer Höhe, die über den erstatteten Betrag von 0, 30 DM hinaus gehen, nicht nachgewiesen.
  • LG Mannheim, 05.06.1991 - 4 S 21/91
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
    Erfahrungsgemäß erfordern etwa Berichte, die nach einer umfangreichen internen Diagnostik erstattet sind, eine umfangreichere Darstellung der erhobenen Befunde (vgl. BSG vom 08.10.1987 - 9 RVs 13/86 - LSG NRW vom 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96 - LSG NRW vom 23.10.1991- L 4 S 21/91-; LSG NRW vom 17.09.1987 - L 7 V 37/87 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 71/02

    Entschädigung für Befundberichte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB); Entschädigung

    Eine abweichende Regelung ist in § 5 ZSEG für den Fall getroffen, dass ein sachverständiger Zeuge Verrichtungen der in der Anlage zu § 5 bezeichneten Art erbringt (vgl. BSG vom 13.03.1985 - 9a RV 30/83 - in SozR 1300 § 21 SGB X Nr. 2; BSG vom 09.04.1997 - 9 RVs 6/96 - Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - Meyer / Höver / Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 20. Auflage, § 2 Rdn. 2).

    Vorrangig ist das Ausmaß der aus dem Berichtsinhalt zu schließenden Arbeit, die mit der Erstattung verbunden war (LSG NRW vom 15.05.1997- L 7 Vs 124/96 - Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 -).

    Die Zeilenzahl hingegen lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf den Arbeitsaufwand zu (hierzu eingehend Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 -).

    Schließlich können auch eine straffe Gliederung und eindeutige Angaben das Ergebnis zeitintensiver Arbeit sein (vgl. Senats urteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 -).

    Im übrigen: Die inhaltliche Qualität eines Befundberichts oder seine Verwertbarkeit ist grundsätzlich zwar kein Kriterium für die Ausfüllung des Entschädigungsrahmens, denn maßgebend ist der für die Fertigung erforderliche Zeitaufwand (Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - Bay.LSG vom 11.11.1998 - L 12 SB 80/97 Ko 9 -).

  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    Wenn - das Schleswig-Holsteinische LSG (vgl. Beschluss vom 26.01.2009, Az.: L 1 SK 20/08) als Kriterien die Ausführlichkeit der Beschreibungen und die Schwierigkeit, die berichtenswerten Befunde zusammenzustellen, sieht und ausführt, dass diese Arbeiten des sachverständigen Zeugen mit einem besonders hohen Zeitaufwand verbunden sein könnten, wenn z. B. fachübergreifend eine Vielzahl eigener oder fremder Befunde zusammenzufassen seien, fremde Arztbriefe auszuwerten seien, die Berichte auf medizinischen Gebieten zu erstellen seien, in denen regelmäßig eine große Zahl technischer Befunde oder Funktionsdiagramme anfallen würden, oder ein komplexes wechselhaftes Krankheitsbild über Jahre hinweg aus schwer überschaubaren Unterlagen darzustellen sei, - das LSG Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28.02.2001, Az.: L 10 SB 50/00) den Arbeitsaufwand an Art und Umfang der Beschreibung sowie daran orientiert, ob neben den eigenen Unterlagen auch Unterlagen anderer Ärzte ausgewertet worden seien, und zudem darauf hinweist, dass erfahrungsgemäß Berichte, die nach einer umfangreichen internen Diagnostik erstattet worden seien oder eine differenzierte Anamnese oder die Mitteilung von mehreren an verschiedenen Tagen erhobenen eigenen und/ oder Fremdbefunden sowie mehrerer Diagnosen mit wertenden Äußerungen beinhalten würden, einen höheren Zeitaufwand erfordern würden, - das Bayer. LSG in der Vergangenheit (vgl. Beschlüsse vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko, und vom 13.02.2009, Az.: L 15 U 376/04.Ko, L 2 U 376/04.Ko) auf die qualitative Hochwertigkeit des Befundberichts abgestellt hat, kann der Senat in den dort dargestellten Kriterien keine Maßstäbe erkennen, die es zulassen würden, dass darauf gestützt eine die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistende sachgerechte Abrechnungspraxis sichergestellt wäre.

    Zu berücksichtigten ist auch, dass der finanzielle Anreiz, durch eine "Zeilenschinderei" (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2001, Az.: L 10 SB 50/00) eine höhere Entschädigung als angezeigt zu erreichen, ausgesprochen gering ist.

  • LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Leistungen für

    Relevant ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung des Befundscheins erforderlichen Arbeit (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - Az.: L 10 SB 50/00, nach juris), sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist.

    Weder eine hohe Zeilenzahl ist aussagekräftig (z.B. bei dem ungefilterten Übernehmen aller in den Karteien befindlichen Informationen) noch eine geringe (so zu Recht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001, a.a.O.: sie kann auch auf einer straffen Gliederung und Zusammenfassung beruhen).

  • LSG Thüringen, 16.01.2018 - L 1 JVEG 1593/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen gemäß

    Der Senat teilt diese strenge Auslegung allerdings nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 2015 - L 6 JVEG 273/15, nach Juris), denn sie berücksichtigt nicht, dass im Einzelfall eine hohe Zeilenzahl ebenso wenig aussagekräftig ist (z.B. bei dem ungefilterten Übernehmen aller in den Karteien befindlichen Informationen) wie eine geringe (so zu Recht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - L 10 SB 50/00, nach Juris), die auch auf einer straffen Gliederung und Zusammenfassung beruhen kann.

    Insofern kann der Umfang der Ausführungen nur als Indiz herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2008 - L 6 B 134/07 SF m.w.N.); in der Hauptsache ist auf das Ausmaß der für die Erstellung des Befundscheins erforderlichen und ersichtlichen Arbeit abzustellen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - Az.: L 10 SB 50/00; SG Braunschweig, Beschluss vom 7. Januar 2011 - S 36 R 287/09; beide nach Juris), sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist.

  • LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 141/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Der Senat teilt diese strenge Auslegung allerdings nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2018 - L 1 JVEG 1593/15, nach Juris), denn sie berücksichtigt nicht, dass im Einzelfall eine hohe Zeilenzahl ebenso wenig aussagekräftig ist (z. B. bei dem ungefilterten Übernehmen aller in den Karteien befindlichen Informationen) wie eine geringe (so zu Recht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - L 10 SB 50/00, nach Juris), die auch auf einer straffen Gliederung und Zusammenfassung beruhen kann.

    Insofern kann der Umfang der Ausführungen nur als Indiz herangezogen werden (vgl. ThürLSG Beschluss vom 27. Februar 2008 - L 6 B 134/07 SF m.w.N.); in der Hauptsache ist auf das Ausmaß der für die Erstellung des Befundscheins erforderlichen und ersichtlichen Arbeit abzustellen (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - Az.: L 10 SB 50/00; SG Braunschweig, Beschluss vom 7. Januar 2011 - S 36 R 287/09; beide nach Juris), sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist.

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Honorar für

    Die inhaltliche Qualität des Berichts und der kurzen gutachtlichen Äußerung sind unerheblich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28. Februar 2001 L 10 SB 50/00 und vom 29. Januar 2003 - L 10 SB 71/02 -).
  • SG Karlsruhe, 31.01.2018 - S 1 KO 316/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Sie hängt nicht in erster Linie vom Umfang der schriftlichen Ausführungen des sachverständigen Zeugen, d.h. von der Zeilenzahl ab; maßgebend ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür.
  • SG Karlsruhe, 18.10.2018 - S 1 KO 3265/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Sie hängt nicht in erster Linie vom Umfang der schriftlichen Ausführungen des sachverständigen Zeugen, d.h. von der Zeilenzahl ab; maßgebend ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür.
  • SG Karlsruhe, 30.09.2014 - S 1 SF 3240/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Sie hängt nicht in erster Linie vom Umfang der schriftlichen Ausführungen des sachverständigen Zeugen, d.h. von der Zeilenzahl ab; maßgebend ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür.
  • SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 SF 381/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Sie hängt nicht in erster Linie vom Umfang der schriftlichen Ausführungen des sachverständigen Zeugen, d.h. von der Zeilenzahl ab; maßgebend ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür.
  • SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 1 KO 4138/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 2 SF 7/10
  • SG Karlsruhe, 07.11.2019 - S 1 KO 3576/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines sachverständigen Zeugen -

  • SG Karlsruhe, 25.10.2013 - S 1 KO 3683/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - L 7 B 33/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • SG Karlsruhe, 29.06.2009 - S 1 R 2042/09 KO-A

    Bewertungskriterien einer Leistung i.S.d. Nr. 200, 202 der Anlage 2 zu § 10 Abs.

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