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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15 EK   

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LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15 EK (https://dejure.org/2016,19764)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2016 - L 10 SF 5/15 EK (https://dejure.org/2016,19764)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2016 - L 10 SF 5/15 EK (https://dejure.org/2016,19764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungsklage bei überlanger Verfahrensdauer

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 1 S 2 GVG, § 198 Abs 2 S 1 GVG, § 198 Abs 2 S 3 GVG, Art 23 ÜberlVfRSchG
    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - höhere Entschädigung bei personell unterbesetzten und strukturell überlasteten Sozialgerichten - unangemessene Verfahrensdauer in der ersten Instanz - Pflicht zur Verfahrensbeschleunigung in der Berufungsinstanz - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer; Angemessenheit der Verfahrensdauer; Schwierigkeit des Falles; Strukturelle Überlastung der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt; Besonders schwerer Grundrechtsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer - Entschädigung; überlanges Verfahren; Verzögerung; Verzögerungsrüge; bezifferter Antrag; materieller Schaden; immaterieller Schaden; monatsgenaue Feststellung der Verzögerung; Wiedergutmachung; angemessene Entschädigung; ...

  • rechtsportal.de

    Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 1/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Anspruch einer juristischen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf diese Entscheidung Bezug genommen (B 10 ÜG 1/13 R).

    Bezüglich der Feststellung der Höhe des Entschädigungsanspruchs steht für den Senat ebenfalls bindend fest, dass hier die Verzögerung monatsgenau festzustellen ist (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, 21.2.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - BSGE 113, 75 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 1 mit ablehnender Anm. Ulmer, SGb 2013, 532; ferner BSG, Urteile vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 3; a. A. Link/van Dorp, Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 15).

    Es hat ausgeführt (12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7, Rn. 27), "dass es sich bei den durch das ÜGG eingeführten Entschädigungsregelungen der §§ 198 ff GVG um einen autonomen Teil des Bundesrechts handelt, der unabhängig neben den menschen- und grundrechtlichen Garantien steht.

    Grundsätzlich ist zwar jeder Instanz eine zwölfmonatige Vorbereitungs- und Bedenkzeit zuzubilligen (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris Rn. 45 f, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3), so dass die oben festgestellte Verzögerung grundsätzlich um zweimal zwölf Monate reduziert werden könnte.

    Allerdings hat das BSG dem Senat im Rahmen der Zurückverweisung aufgegeben, zu prüfen, ob diese vom BSG regelmäßig akzeptierte Zeitspanne von zwölf Monaten pro Instanz noch angemessen oder nach den besonderen Umständen dieses Einzelfalls (etwa der erheblichen Bedeutung als Musterprozess) nicht ausnahmsweise eine kürzere oder gar keine Vorbereitungs- und Bedenkzeit anzusetzen ist (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris Rn. 50, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3).

    Je länger aber das Verfahren insgesamt dauert, umso mehr verdichtet sich die aus dem Justizgewährleistungsanspruch resultierende Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BVerfG, 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - NJW 2001, 214, juris Rn. 11 und BVerfG, 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 - NJW 2013, 3630, juris Rn. 32).

    Allein die Eigenschaft der Klägerin als gGmbH kann die Vermutungswirkung des § 198 Abs. 2 S. 1 GVG nicht entkräften (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - a.a.O.).

    Denn die Regelentschädigung von 100, 00 Euro ist hier angesichts der zu würdigenden Umständen des Einzelfalls gemäß § 198 Abs. 2 S. 4 GVG unbillig; insoweit liegt ein Ausnahmefall vor (hierzu BSG 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 11/13 R - juris; vgl. BT-Drucks. 17/3802 S. 20; weiter BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7; ferner Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 82).

    Eine Wiederholungsgefahr ist, ungeachtet der Frage, ob Parallelverfahren der Beschwerdeführerin in der Berufung noch anhängig sind, schon mit Blick auf die Rechtfertigung der überlangen Verfahrensdauer allein mit der Belastung des Gerichts zumindest nicht auszuschließen." (BVerfG, 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - Rn. 18, 21, juris; vgl. hierzu auch ausdrücklich BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - a.a.O. ).

  • BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10

    Überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlicher Berufungsinstanz verletzt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    2. März 2010 Schriftsatz der Klägerin vom 2. März 2010, Die Klägerin habe wegen dauernder Unterlassung gerichtlicher Tätigkeit Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 404/10).

    Am 14. Dezember 2010 stellte das BVerfG fest, dass die überlange Verfahrensdauer vor dem LSG Sachsen-Anhalt im Verfahren L 4 P 1/07 die Klägerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt habe (1 BvR 404/10, juris).

    Der Senat vermag sich nicht der Ansicht des Beklagten in dessen Schriftsatz vom 10. Februar 2016 anzuschließen, dass es dogmatisch nach der Entscheidung des BVerfG (1 BvR 404/10) nicht möglich sei, hier eine andere Würdigung des Sachverhaltes vorzunehmen, als es das BVerfG getan hat.

    Hierzu hat bereits das BVerfG festgestellt (14. Dezember 2010, a.a.O.), dass die aufgeworfenen Rechtsfragen nicht zum Alltagsgeschäft eines Sozialgerichts gehören und höchstrichterlich ungeklärt waren.

    Eine Wiederholungsgefahr ist, ungeachtet der Frage, ob Parallelverfahren der Beschwerdeführerin in der Berufung noch anhängig sind, schon mit Blick auf die Rechtfertigung der überlangen Verfahrensdauer allein mit der Belastung des Gerichts zumindest nicht auszuschließen." (BVerfG, 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - Rn. 18, 21, juris; vgl. hierzu auch ausdrücklich BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - a.a.O. ).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Bezüglich der Feststellung der Höhe des Entschädigungsanspruchs steht für den Senat ebenfalls bindend fest, dass hier die Verzögerung monatsgenau festzustellen ist (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, 21.2.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - BSGE 113, 75 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 1 mit ablehnender Anm. Ulmer, SGb 2013, 532; ferner BSG, Urteile vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 3; a. A. Link/van Dorp, Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 15).

    Wegen der Beschränkung des von der Klägerin geltend gemachten Entschädigungsanspruchs auf das Klage- und Berufungsverfahren ist hier die Zeit von der Klageerhebung bis zur Zustellung des LSG-Urteils maßgebend (vgl. zur Prüfungsabfolge ausführlich BSG, 3.9.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris Rn. 24 ff, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3).

    Grundsätzlich ist zwar jeder Instanz eine zwölfmonatige Vorbereitungs- und Bedenkzeit zuzubilligen (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris Rn. 45 f, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3), so dass die oben festgestellte Verzögerung grundsätzlich um zweimal zwölf Monate reduziert werden könnte.

    Allerdings hat das BSG dem Senat im Rahmen der Zurückverweisung aufgegeben, zu prüfen, ob diese vom BSG regelmäßig akzeptierte Zeitspanne von zwölf Monaten pro Instanz noch angemessen oder nach den besonderen Umständen dieses Einzelfalls (etwa der erheblichen Bedeutung als Musterprozess) nicht ausnahmsweise eine kürzere oder gar keine Vorbereitungs- und Bedenkzeit anzusetzen ist (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris Rn. 50, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit - gesonderte Berechnung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Die Klägerin begehrt eine angemessene Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer in dem Klageverfahren (S 12 P 27/00) vor dem Sozialgericht (SG) Magdeburg und in dem Berufungsverfahren (L 4 P 1/07) vor dem Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.

    Am 14. Dezember 2010 stellte das BVerfG fest, dass die überlange Verfahrensdauer vor dem LSG Sachsen-Anhalt im Verfahren L 4 P 1/07 die Klägerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt habe (1 BvR 404/10, juris).

    den Beklagten zu verurteilen, ihr wegen der unangemessenen Dauer des Klageverfahren vor dem Sozialgericht Magdeburg (S 12 P 27/00) und vor dem Landessozialgericht Sachsen Anhalt (L 4 P 1/07) eine Entschädigung wegen immaterieller Nachteile in Höhe von insgesamt 4.200,00 Euro zu zahlen.

    Die Gerichtsakte und die Verfahrensakten (Az: S 12 P 27/00 und L 4 P 1/07) haben vorgelegen und waren Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung.

  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Je länger aber das Verfahren insgesamt dauert, umso mehr verdichtet sich die aus dem Justizgewährleistungsanspruch resultierende Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BVerfG, 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - NJW 2001, 214, juris Rn. 11 und BVerfG, 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 - NJW 2013, 3630, juris Rn. 32).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Die Zahlung von Zinsen war nicht beantragt (vgl. BSG, 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 5).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - keine Begrenzung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Denn die Regelentschädigung von 100, 00 Euro ist hier angesichts der zu würdigenden Umständen des Einzelfalls gemäß § 198 Abs. 2 S. 4 GVG unbillig; insoweit liegt ein Ausnahmefall vor (hierzu BSG 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 11/13 R - juris; vgl. BT-Drucks. 17/3802 S. 20; weiter BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7; ferner Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 82).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Je länger aber das Verfahren insgesamt dauert, umso mehr verdichtet sich die aus dem Justizgewährleistungsanspruch resultierende Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens und dessen Beendigung zu bemühen (BSG, 12. Februar 2015 - B 10 ÜG 1/13 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 7 unter Hinweis auf BVerfG, 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - NJW 2001, 214, juris Rn. 11 und BVerfG, 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 - NJW 2013, 3630, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Der daraus resultierende Grundrechtsverstoß ist damit besonders schwer (vgl. BVerfG, 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - juris).
  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R

    Künstlersozialversicherung - diplomierte Modedesignerin - Mitinhaberin eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15
    Das BSG hat hierzu in seinem Urteil vom 21. Juni 2012 (B 3 KS 1/11 R - juris Rn. 13) ausgeführt: "Dem Senat ist durchaus bewusst, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit schon seit mehreren Jahren stark überlastet sind und sich Bergen von Klagen und Eilanträgen gegenüber sehen; dies gilt auch für das SG Halle und das LSG Sachsen-Anhalt (vgl. die statistische Übersicht für die Jahre 2009 bis 2011 im Justizministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 2012, 58-59).
  • EGMR, 27.06.2000 - 32842/96

    NUUTINEN v. FINLAND

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

  • EGMR, 25.09.2007 - 71475/01

    E.-C. H. und A. H. gegen Deutschland

  • BFH, 29.11.2017 - X K 1/16

    Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

    Zwar hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Entschädigungsklageverfahren zu Gunsten des dortigen Beklagten unterstellt, bei einer GmbH sei regelmäßig eine geringere Entschädigung angemessen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2016 L 10 SF 5/15 EK, juris, Rz 219).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 10 SF 10/17

    Zahlung einer Entschädigung wegen unangemessener Dauer der Entscheidung über das

    Sie sind auch sonst - auch in Kenntnis der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 26. April 2016, Az.: L 10 SF 5/15 EK) - nicht ersichtlich.
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