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   LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98   

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https://dejure.org/2000,15460
LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98 (https://dejure.org/2000,15460)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2000 - L 10 U 4773/98 (https://dejure.org/2000,15460)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 (https://dejure.org/2000,15460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 551 Abs. 2; SGB VII § 9 Abs. 2
    Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 16/92

    Berufskrankheiten-Liste - Anspruch auf Entschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Notwendig ist vielmehr, dass die in Rede stehende Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten nicht aufgenommen worden ist, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer beruflichen (versicherten) Tätigkeit bei der letzten Fassung der BKV noch nicht vorhanden waren oder zwar vorhanden, dem Verordnungsgeber aber nicht bekannt waren oder weil die Erkenntnisse noch nicht ausreichten bzw. sich nicht zur "Bezeichnungsreife" gemäß § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO verdichtet hatten (dazu näher: BSGE 59, 295; 72, 303, 305; BSG, SozR 2200 § 551 RVO Nr. 18).

    § 551 Abs. 2 RVO gibt den Gerichten, aber auch der Verwaltung, keine Handhabe dafür, "über die Entscheidungen des Verordnungsgebers hinweg eine weitere Berufskrankheitenliste zu schaffen" (so BSGE 44, 90, 92; vgl. auch BSGE 72, 303; 75, 51, 55).

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Es genügt allerdings auch, wenn Erkenntnisse in Rede stehen, die seinerzeit zwar schon bekannt waren, die der Verordnungsgeber jedoch erkennbar nicht geprüft hat, oder wenn sie trotz Nachprüfung nicht ausreichten, sich aber zusammen mit weiteren, nachträglich gewonnenen Erkenntnissen zur "Bezeichnungsreife" verdichtet haben (vgl. BSG, SozSich 1984, RsprNr. 3827; BSGE 44, 90; 49, 248, 150; auch BVerfGE 58, 369, 376; Blome, BG 1998, 566, 575).

    § 551 Abs. 2 RVO gibt den Gerichten, aber auch der Verwaltung, keine Handhabe dafür, "über die Entscheidungen des Verordnungsgebers hinweg eine weitere Berufskrankheitenliste zu schaffen" (so BSGE 44, 90, 92; vgl. auch BSGE 72, 303; 75, 51, 55).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Notwendig ist vielmehr, dass die in Rede stehende Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten nicht aufgenommen worden ist, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer beruflichen (versicherten) Tätigkeit bei der letzten Fassung der BKV noch nicht vorhanden waren oder zwar vorhanden, dem Verordnungsgeber aber nicht bekannt waren oder weil die Erkenntnisse noch nicht ausreichten bzw. sich nicht zur "Bezeichnungsreife" gemäß § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO verdichtet hatten (dazu näher: BSGE 59, 295; 72, 303, 305; BSG, SozR 2200 § 551 RVO Nr. 18).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    § 551 Abs. 2 RVO gibt den Gerichten, aber auch der Verwaltung, keine Handhabe dafür, "über die Entscheidungen des Verordnungsgebers hinweg eine weitere Berufskrankheitenliste zu schaffen" (so BSGE 44, 90, 92; vgl. auch BSGE 72, 303; 75, 51, 55).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Dieser hat nämlich normatives sozialpolitisches (Verordnungs)ermessen (näher: Lauterbach SGB VII, 4. Auflage (Stand 1999), S 9/4 Rdnr. 195 ff. m.w.N.; auch BSG, SGB 1999, 576, 579), nach Maßgabe dessen er eine Krankheit zur Entschädigung in die BKV aufnehmen oder davon auch absehen kann.
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Es genügt allerdings auch, wenn Erkenntnisse in Rede stehen, die seinerzeit zwar schon bekannt waren, die der Verordnungsgeber jedoch erkennbar nicht geprüft hat, oder wenn sie trotz Nachprüfung nicht ausreichten, sich aber zusammen mit weiteren, nachträglich gewonnenen Erkenntnissen zur "Bezeichnungsreife" verdichtet haben (vgl. BSG, SozSich 1984, RsprNr. 3827; BSGE 44, 90; 49, 248, 150; auch BVerfGE 58, 369, 376; Blome, BG 1998, 566, 575).
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    31. Januar 1984 (- 2 RU 67/82 -, SozSich 1984, RsprNr 3827), wo - wenngleich ohne nähere Begründung - ausgesprochen ist, dass dem Verordnungsgeber nicht auf dem Wege über § 551 Abs. 2 RVO vorgegriffen werden dürfe, wenn die Ermittlungen über die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Krankheit in die BKV noch im Gange seien (so auch: LSG Nds, Breith 1974, 578, 580; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S. 492; Elster, BG 1989, 524, 529; ders., BG 1985, 699, 703; Hamacher/-Pittroff, in: Festschrift Lauterbach (1981), S. 256, 262; Koetzing/Noeske, BG 1963, 363, 365; Koch, in: Lauterbach, SGB VII, 4. Aufl. (Stand 1999), § 9 Rdnrn. 286 ff., 289 m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Der hierzu ergangene Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27. Mai 1997 (- 2 BU 43/97 -, HVBG-INFO 1997, 2013), mit dem die Beschwerde der unterlegenen Berufsgenossenschaft gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde, gibt für die zu entscheidende Sachfrage nichts her.
  • LSG Niedersachsen, 17.03.1994 - L 3 U 131/92

    Berufskrankheit; Bronchialkrebs; Teerwerker; Kausalität; Entschädigung;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Entgegen der Einschätzung des Niedersächsischen Landessozialgerichts in dessen Urteil vom 17. März 1994 - L 3 U 131/92 -, Breith 1995, 106, insoweit allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Entscheidung desselben Gerichts in Breith 1974, 578, findet dies im Gesetz durchaus eine Stütze, wie aus den vorliegenden Darlegungen folgt und zusätzlich dadurch unterstrichen wird, dass § 551 Abs. 2 RVO ausdrücklich (nur) zu Entscheidungen "im Einzelfalle" ermächtigt.
  • BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
    Ebensowenig braucht der Senat zu der Rechtsfrage Stellung zu beziehen, auf welchen Zeitpunkt man den für die - hier nicht mögliche - Anwendung des 551 Abs. 2 RVO maßgeblichen Eintritt des Versicherungsfalles festzulegen hätte (dazu näher BSG, Urt. v. 22. Februar 1979, - 8a RU 44/78 -, sowie eingehend - hiervon abweichend - Hess LSG, aaO).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Ferner berufe sich das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 -, das auch dem LSG vorgelegen habe, auf eine Information des BMA vom 29. Juli 1999, worin dieses offensichtlich mitgeteilt habe, dass jedenfalls Ende 1999 innerhalb des Sachverständigenbeirates noch Aktivitäten hinsichtlich der betreffenden Frage stattgefunden hätten.

    Durch die Kontroverse (vgl dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr VB 024/2001, Bl 11 des Urteilsumdrucks) wird nämlich deutlich, dass es eine breitere wissenschaftliche Auseinandersetzung gibt; erst eine sich daraus ergebende vorherrschende Meinung ist aber geeignet, das hier in Rede stehende Tatbestandsmerkmal auszufüllen.

    Liegen dem Verordnungsgeber hingegen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse vor und finden auch aktive Beratungen zu der Frage statt, ob aufgrund dieser Erkenntnisse eine Empfehlung zur Aufnahme in die BK-Liste ergehen soll, ist davon auszugehen, dass diese Erkenntnisse für die Dauer des Entscheidungsprozesses einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-BK zuständigen Stelle entzogen sind; dh es tritt insoweit eine "Sperrwirkung" ein (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 = HVBG RdSchr VB 53/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr VB 024/2001 mwN zur Literatur).

    Ob tatsächlich von einem Ruhen der Beratungen "seit längerer Zeit" ohne erkennbares Ergebnis auszugehen ist, erscheint - wie von der Beklagten eingewandt - vor dem Hintergrund der dem LSG ebenfalls bekannten Ausführungen des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr VB 024/2001) zumindest zweifelhaft.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2000 - L 10 U 2421/00

    Anerkennung einer Quasi-Berufskrankheit

    Hierzu legte er unter anderem eine vom Senat im Verfahren L 10 U 4773/98 (Berufung zum Verfahren S 6 U 447/95) eingeholte Auskunft des BMA vom.

    Der Senat hat die Beteiligten auf seine Entscheidung im Verfahren Az. L 10 U 4773/98 vom 23. November 2000 hingewiesen, in welchem die Beklagte beteiligt war und die Bevollmächtigten des Klägers ebenfalls die dortige Klägerin vertreten haben.

    23. November 2000 im Verfahren Az. L 10 U 4773/98, auf das sich die Beteiligten selbst bezogen haben, dargelegt hat, dass eine Lungenfibrose, wie sie beim Kläger vorliegt, derzeit nicht als eine BK anzuerkennen und zu entschädigen ist.

    Mit Schreiben vom 5. September 2000 wurde im Verfahren L 10 U 4773/98 (vgl. das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 23. November 2000) weiter mitgeteilt, dass dem BMA zur Verursachung von Lungenfibrosen als Folge der Einwirkung von Schweißrauchen bzw. Dämpfen keine neuen medizinischwissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen und die aufgenommenen Beratungen seit längerem ruhten; derzeit sei nicht abzusehen, wann ein Ergebnis erzielt werden könne.

    Auch in der jüngsten Fassung der BKV vom 31. Oktober 1997 findet sich diese Krankheit (nach wie vor) nicht, ungeachtet dem erwähnten Urteil des Hessischen LSG, dem wie im Verfahren L 10 U 4773/98 ein Gutachten des Prof. Dr. W. zugrundelag.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2005 - L 10 U 2792/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Sperrwirkung - aktive

    In wieweit sich für die vorliegend strittige Erkrankung mittlerweile eine "herrschende" Meinung in der medizinischen Wissenschaft zu dieser Fragestellung gebildet hat (vgl. u. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 - keine herrschende Meinung - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10. Juni 2002 - L 2 U 268/98 - gesicherte Erkenntnisse bejaht; ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 22. Mai 2001 - L 17 U 105/99 - keine gesicherten Erkenntnisse BSG, Urteil v. 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) erscheint fraglich.

    Es tritt insoweit eine "Sperrwirkung" ein (BSG, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R und vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 = HVBG RdSchr VB 53/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98 = HVBG RdSchr. VB 024/2001 m.w.N. zur Literatur).

  • LSG Bayern, 22.05.2001 - L 17 U 105/99

    Anerkennung und Entschädigung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit ;

    Da der Verordnungsgeber derzeit erkennbar nicht ermittelt, ist die Anwendung des § 551 Abs. 2 RVO zu Gunsten des Klägers auch nicht "gesperrt" (a.A. Landessozialgericht Baden Württemberg Urteil vom 23.11.2000 - L 10 U 4773/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00

    Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung im Bereich der

    Insoweit entspricht die Problemstellung der Prüfung der "generellen Geeignetheit" bei der Erweiterung der BK-Liste durch die Verordnungsgeberin, die eine Entschädigung durch Unfallversicherungsträger und Gerichte nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII) "sperrt" (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82, S 10 f; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Insoweit entspricht die Problemstellung der Prüfung der "generellen Geeignetheit" bei der Erweiterung der BK-Liste durch die Verordnungsgeberin, die eine Entschädigung durch Unfallversicherungsträger und Gerichte nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII) "sperrt" (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82, S 10 f; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2002 - L 2 U 268/98

    Quasi-Berufskrankheit - Schweißerlunge - generelle Geeignetheit - gesicherte

    Die Beklagte hat im Anschluss daran ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 (Az L 10 U 4773/98) vorgelegt, in welchem - entgegen einem Urteil des Hessischen LSG vom 13.11.1996 (Az L 3 U 40/93) - ua die Auffassung vertreten worden war, gesicherte Erkenntnisse über einen Ursachenzusammenhang zwischen einer beruflichen Belastung durch Schweißtätigkeiten und einer Lungenfibrose seien nicht vorhanden.
  • SG Gelsenkirchen, 05.02.2002 - S 13 U 31/00

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung durch Passivrauchen als eine

    "Neu" im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB VII sind wissenschaftliche Erkenntnisse dann, wenn sie erst nach Erlass der letzteren Fassung der BKV (zur Zeit der 31.10.1997) gefunden oder dem Verordnungsgeber ganz oder teilweise bekannt wurden oder der Verordnungsgeber sie zu damaligen Zeitpunkt erkennt nicht geprüft hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2000, L 10 U 4773/98).
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