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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 VS 44/98   

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https://dejure.org/2001,16238
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 VS 44/98 (https://dejure.org/2001,16238)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.2001 - L 10 VS 44/98 (https://dejure.org/2001,16238)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 2001 - L 10 VS 44/98 (https://dejure.org/2001,16238)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 VS 44/98
    Vielmehr sind nach § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung die Angaben des Antragstellers, der sich auf die mit der Schädigung im Zusammenhang stehenden Tatsachen beziehen, wenn Unterlagen nicht vorhanden oder nicht zu beschaffen oder ohne Verschulden des Antragstellers verloren gegangen sind, der Entscheidung zugrunde zu legen, soweit sie nach Umständen des Falles glaubhaft erscheinen (hierzu eingehend BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B -).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 VS 44/98
    Der Senat konnte in der Sache entscheiden, denn das beklagte Land ist ungeachtet der Auflösung des Landesversorgungsamtes (Art. 1 § 3 Satz 2 des gem. Art. 37 Abs. 2 zum 01.01.2001 in Kraft getretenen 2. ModernG (GVBl. NRW, S. 412 ff)) und Übertragung von dessen Aufgaben auf die Bezirksregierung Münster jedenfalls derzeit noch prozessfähig (vgl. Urteil des BSG vom 21.06.2001 - Az.: B 9 V 5/00 - Urteil des Senats vom 31.01.2000 - Az.: L 10 Vs 28/00 - NWVBl. 10/2001 S. 401).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 VS 44/98
    Der Senat konnte in der Sache entscheiden, denn das beklagte Land ist ungeachtet der Auflösung des Landesversorgungsamtes (Art. 1 § 3 Satz 2 des gem. Art. 37 Abs. 2 zum 01.01.2001 in Kraft getretenen 2. ModernG (GVBl. NRW, S. 412 ff)) und Übertragung von dessen Aufgaben auf die Bezirksregierung Münster jedenfalls derzeit noch prozessfähig (vgl. Urteil des BSG vom 21.06.2001 - Az.: B 9 V 5/00 - Urteil des Senats vom 31.01.2000 - Az.: L 10 Vs 28/00 - NWVBl. 10/2001 S. 401).
  • BSG, 12.12.1969 - 8 RV 469/67
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 VS 44/98
    Kommt das Gericht dabei - wie hier - zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts und der Zustimmung rechtswidrig ist, so ist das beklagte Land entsprechend zu verurteilen (Urteil des BSG vom 12.12.1969, 8 RV 469/67, in VersorgB 1970, 96).
  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 19/11

    Nierenzellkarzinom und Schilddrüsenadenom als Schädigungsfolgen bei einem sog.

    Denn bei der Zustimmung handelt es sich lediglich um einen verwaltungsinternen Vorgaben, den das Gericht bei seiner Entscheidung zu prüfen oder zu ersetzen hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1969, Az.: 8 RV 469/67; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2001, Az.: L 10 VS 44/98).
  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VH 1/12

    Glomerulonephritis als Schädigungsfolge

    In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) 2008 (AHP 2008) ist unter den Krankheiten, für die eine Kannversorgung nach Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Betracht zu ziehen ist - eine fehlende Zustimmung wäre im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung als lediglich verwaltungsinterner Vorgang ersetzbar (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1969, Az.: 8 RV 469/67; Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2001, Az.: L 10 VS 44/98; offengelassen: BSG, Urteil vom 16.03.1994, Az.: 9 RV 11/93) -, auch die chronische Glomerulonephritis genannt (vgl. AHP 2008 Nr. 39, Abs. 7 i.V.m. Nr. 111).

    Von einem engen zeitlichen Zusammenhang kann gesprochen werden, wenn die Erkrankung spätestens innerhalb von sechs Monaten ab Ende der potenziell schädigenden Umstände aufgetreten ist (vgl. Pressevorbericht Nr. 9 des BSG vom 27.01.2000; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2001, Az.: L 10 VS 44/98).

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