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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 11 AS 236/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,105542
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 11 AS 236/15 B ER (https://dejure.org/2015,105542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.04.2015 - L 11 AS 236/15 B ER (https://dejure.org/2015,105542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. April 2015 - L 11 AS 236/15 B ER (https://dejure.org/2015,105542)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 11 AS 236/15
    Dies wird der Antragsgegner jedoch zunächst im Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil des BSG vom 25. Januar 2012, B 14 AS 101/11 R mwN) zu prüfen haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 11 AS 805/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 11 AS 236/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann grundsätzlich auch ein Antrag nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) dazu führen, dass ein offenes Rechtsverhältnis angenommen werden kann (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 23. November 2011, L 11 AS 805/11 B ER), wenn auch dann besonders strenge Anforderungen an die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses und die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen sind.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2015 - L 11 AS 236/15
    Nach ständiger Rechtsprechung können Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Immobilie zwar nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, B 14 AS 42/13 R Rn 17 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 19.11.2018 - L 11 AS 912/18

    Leistungen, Einkommen, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Anordnungsanspruch,

    Zwar setzt damit die Zahlungspflicht bereits vor der Beschlussfassung des Senats ein, es handelt sich aber insoweit im Hinblick auf die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II nicht um Leistungen für bereits abgelaufene Leistungszeiträume dar, denn insoweit ist nur dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit der Neuregelung des § 37 SGB II zum 01.01.2011 auf die monatsweise Bedarfsdeckung abzustellen ist (vgl Beschluss des Senates vom 22.04.2015 - L 11 AS 236/15 B ER - nicht veröffentlicht).
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