Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.06.2005 - L 11 B 227/05 AS ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 24.03.2005 - S 13 AS 37/05
- LSG Bayern, 27.06.2005 - L 11 B 227/05 AS ER
- LSG Bayern, 27.06.2005 - L 11 B 227/05AS
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2005 - L 11 B 227/05
Bei der hier erforderlichen Überprüfung der Sach- und Rechtslage (vgl im Einzelnen dazu: BVerfG vom 12.05.2005 Az: 1 BvR 569/05) zeigt sich, dass der Ast der geltend gemachte Anspruch nicht zur Seite steht. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2005 - L 11 B 227/05
Das ist etwa dann der Fall, wenn der Ast ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2005 - L 11 B 227/05
Das ist etwa dann der Fall, wenn der Ast ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179).
- LSG Sachsen, 20.07.2006 - L 3 AS 3/05
Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem …
- LSG Bayern, 18.05.2006 - L 11 AS 111/05
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Berücksichtigungsfähigkeit der …
Die Kosten für die Unterkunft und Heizung sind von der Beklagten zutreffend berechnet worden, wobei die Kosten für die Erwärmung von Wasser - laut Angaben des Klägers: 18, 41 EUR - bereits im Regelsatz berücksichtigt sind, sich also nicht zusätzlich als bedarfserhöhend bei den Kosten für Unterkunft und Heizung auswirken können (vgl hierzu ua: BayLSG, Beschluss vom 27.06.2005 L 11 B 227/05 AS ER; Schmidt in Oestreicher, SGB XII, SGB II, § 20 RdNr 25 und 50, Stand Dezember 2005).