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LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05 SO ER |
Zitiervorschläge
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2005 - L 11 B 492/05 SO ER (https://dejure.org/2005,29163)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Straftäters auf Bewilligung eines höheren Taschengeldes in Form eines Barbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 02.09.2005 - S 2 SO 31/05
- LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05 SO ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05
Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05
Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179).
- SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
Anspruch eines Obdachlosen auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Taschengeld …
Das LSG NRW und das Bayerische Landessozialgericht (Bay. LSG) in einem Fall eines Untersuchungsgefangenen in einem Krankenhaus (Beschluss vom 26.8.2005 -L 11 B 492/05 SO ER-) hätten Taschengeld iHv 15% des Eckregelsatzes bestätigt.