Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29163
LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05 SO ER (https://dejure.org/2005,29163)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2005 - L 11 B 492/05 SO ER (https://dejure.org/2005,29163)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2005 - L 11 B 492/05 SO ER (https://dejure.org/2005,29163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Straftäters auf Bewilligung eines höheren Taschengeldes in Form eines Barbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179).
  • SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15

    Anspruch eines Obdachlosen auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Form von Taschengeld

    Das LSG NRW und das Bayerische Landessozialgericht (Bay. LSG) in einem Fall eines Untersuchungsgefangenen in einem Krankenhaus (Beschluss vom 26.8.2005 -L 11 B 492/05 SO ER-) hätten Taschengeld iHv 15% des Eckregelsatzes bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht